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Urteile und Beschlüsse des OGH

Auswahl

 
 

2023

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ersatz für verlorene Ruhezeiten

Wird in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gegen Ruhezeitenvorschriften nach der unionsrechtlichen Arbeitszeitrichtlinie verstoßen, ohne dass dies im Rahmen des Dienstverhältnisses (etwa durch Ersatzruhezeiten) ausgeglichen wird, haftet der Dienstgeber nach dem Amtshaftungsgesetz für die Verletzung seiner Fürsorgepflicht. Im Weg des Schadenersatzes ist aufgrund des unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes – über die Entlohnung allfälliger Mehrdienstleistungen hinaus – der Erholungswert der entgangenen Ruhezeiten abzugelten. Die Bemessung kann sich am durchschnittlichen Entgelt für die Zeit der entgangenen Ruhe orientieren.


 
 

Bruch einer Hüftprothese und Produkthaftung

Die Haftung für einen Produktfehler kann durch den Nachweis ausgeschlossen werden, dass die Eigenschaften des Produkts nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, zu dem es der in Anspruch Genommene in den Verkehr gebracht hat, nicht als Fehler erkannt werden konnten.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Amtshaftung wegen Verletzung von Vorschriften des Verlassenschaftsverfahrens

Die Verpflichtung zur Übermittlung der unbeglaubigten Abschrift einer aktenkundigen letztwilligen Anordnung an die gesetzlichen Erben (§ 152 Absatz 2 Außerstreitgesetz) und die Verpflichtung, die nach der Aktenlage als Erben in Betracht kommenden Personen zur Abgabe einer Erbantrittserklärung aufzufordern (§ 157 Außerstreitgesetz), dienen der Wahrung des rechtlichen Gehörs möglicher Erben im Verlassenschaftsverfahren und damit der Verhinderung einer materiell falschen Einantwortung. Schäden aufgrund einer solchen Einantwortung stehen daher im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit der Verletzung dieser Pflichten.


 
 
 
 
 
 

Betreuungsinstitution trifft keine Aufsichtspflicht nach § 1309 ABGB über eine behinderte volljährige Person

Eine Haftung einer Betreuungseinrichtung eines Volljährigen gegenüber außenstehenden Dritten kommt regelmäßig nicht auf der Grundlage der Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 1309 ABGB, sondern nur bei Verletzung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten in Betracht, wobei die Wertungen der UN-Behindertenkonvention zu berücksichtigen sind.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Beweislast bei verspäteter Einlieferung ins Spital

Unterließ der Rettungsdienst rechtswidrig und schuldhaft den rechtzeitigen Transport einer Schlaganfallpatientin in das Krankenhaus, besteht dennoch keine Haftung für die aus dem Schlaganfall weiter resultierenden Gesundheitsschäden, wenn nicht festgestellt werden kann, ob bei rechtzeitiger Einlieferung die einzig mögliche, aber von einer Risiko-Nutzen-Abwägung verschiedensten Faktoren abhängige Behandlung des Schlaganfalls durchgeführt worden wäre.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Intransparenz einer Mietvertragsklausel für die Höhe des Hauptmietzinses, die auf gesetzliche Bestimmungen verweist, die bei Vertragsabschluss nicht mehr gelten

Die in einem Mietvertragsformular enthaltene Klausel „Sofern der Hauptmietzins gemäß § 62 WWFSG 1989 in der zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses geltenden Fassung niedriger ist bzw wird als der jeweils höchstzulässige Hauptmietzins einer Wohnung der Kategorie A des § 16 Abs 2 MRG unter Berücksichtigung der in § 16 Abs 4 MRG genannten Wertsicherung, die hiemit vereinbart wird, so gilt dieser jeweils höchstzulässige Hauptmietzins als vereinbart.“ ist intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG und daher unwirksam.


 
 
 
 

Vereinbarung über Rückersatz von Ausbildungskosten

Soll der Arbeitnehmer zum Rückersatz von Ausbildungskosten verpflichtet werden, muss darüber noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zum Übergangsrecht bei der Schenkung auf den Todesfall

Stirbt der Erblasser nach dem 31. 12. 2016, dann ist für die Frage der Auswirkungen einer Schenkung auf den Todesfall (ua für die Anrechnung im Pflichtteilsrecht) die (neue) Rechtslage nach dem ErbRÄG 2015 auch dann maßgeblich, wenn der Vertrag über die Schenkung auf den Todesfall vor dem 31. 12. 2016 geschlossen wurde.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zum Schutzzweck des Medizinproduktegesetzes 1996 im Zusammenhang mit der Verwendung eines Intrauterinpessars

Die das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) treffenden Aufsichts-, Überwachungs- und Informationspflichten nach dem Medizinproduktegesetz 1996 hatten insbesondere den Zweck, das Leben und die Gesundheit von Patienten vor Gefahren durch Medizinprodukte zu schützen. Bei durch Verletzung dieser Pflichten verursachten Schäden kommt daher eine Amtshaftung des Bundes in Betracht.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Klausel zwecks Ausschlusses der Rückzahlung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsspesen in einem Hypothekarkreditvertrag

Diese Klausel widerspricht weder der bis 31.12.2020 in Geltung gestandenen Bestimmung des § 20 Abs 1 HiKrG idF BGBl I 2015/135 noch dem Unionsrecht. Nach der Entscheidung des EuGH vom 9.2.2023, C-555/21, UniCredit Bank Austria AG, ist Art 25 Abs 1 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die vorsieht, dass das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits nur die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten umfasst, nicht entgegensteht.


 
 
 
 
 
 
 
 

Verstärkter Senat zu Optionsvertrag und laesio enormis

Für die Prüfung des Wertverhältnisses des im Optionsvertrag in Aussicht gestellten Hauptvertrags im Sinne des § 934 ABGB ist auf den Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechts abzustellen. Die Verjährungsfrist für die Anfechtung des im Optionsvertrag in Aussicht genommenen Hauptvertrags wegen laesio enormis läuft mit objektiver Möglichkeit der Geltendmachung. Nach Ablauf der Frist kann auch keine Einrede mehr erhoben werden.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Keine Presseförderung für eine überwiegend gratis vertriebene Tageszeitung

Gemäß § 2 Abs 7 PresseFG sind ua andere Druckschriften, die überwiegend von derselben Redaktion gestaltet werden, nicht gesondert zu fördern, sondern sind dem Stammblatt zuzurechnen. Die Auslegung der KommAustria, unter „Zurechnung zum Stammblatt“ sei zu verstehen, dass die Ausgaben der „anderen Druckschrift“ bei der Prüfung des Vorliegens der Fördervoraussetzung des § 2 Abs 1 Z 2 PresseFG zu berücksichtigen sind, ist keinesfalls willkürlich.


 
 
 
 

Geschäftsraumpacht und Lockdown

Der Pächter eines Geschäftsraums schuldet den vereinbarten Pachtzins auch dann, wenn das von ihm während des (ersten) Lockdowns angebotene Take-Away-Service verlustbringend war. Dasselbe gilt, wenn ihm (für den zweiten Lockdown) Umsatzersatz gewährt wurde.


 
 
 
 

Erste inhaltliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im sogenannten „Diesel-Abgasskandal“

Der Oberste Gerichtshof verpflichtete den Fahrzeughändler zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückstellung des Fahrzeugs und sprach dem Händler ein Entgelt für die Nutzung des Fahrzeugs zu. Das Verfahren gegen die Fahrzeugherstellerin wurde wegen eines anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof unterbrochen.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Nacheheliche Zuweisung eines Katers

Ein von Ehegatten gemeinsam gehaltenes Haustier ist nach der Scheidung jenem Teil zuzuweisen, der die intensivere emotionale Beziehung zum Tier hatte. Davon wäre nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn gegen die Tierhaltung durch diesen Ehegatten tierschutzrechtliche Bedenken bestünden.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2022

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zeitpunkt der Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunftserteilung im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens

Im Fall eines rechtzeitig, innerhalb der einjährigen Präklusivfrist des § 95 Ehegesetz gestellten Aufteilungsantrags kann das Begehren auf Auskunftserteilung analog zu Art XLII Abs 1 zweiter Fall Einführungsgesetz Zivilprozessordnung im Hinblick auf eine mögliche Ausgleichszahlung auch noch nach Ablauf dieser Frist erhoben werden.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zum „rechtlichen Interesse“ im Sinn des § 5 Abs 4 GUG bei einem Antrag eines Journalisten auf Einsicht in das Personenverzeichnis des Grundbuchs zwecks Überprüfung der Wirksamkeit der von der EU verhängten Sanktionen

Der Presse kann aufgrund der Wahrnehmung öffentlicher Interessen ein rechtliches Interesse auf Information durch Einsicht in das Personenverzeichnis im Sinn des § 5 Abs 4 GUG – unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und Abwägung der dadurch betroffenen Grundrechte – zustehen. Die gebotene verfassungskonforme Auslegung des Rechtsbegriffs des rechtlichen Interesses in § 5 Abs 2 Satz 2 GUG verlangt, auch den auf Art 10 Abs 1 EMRK beruhenden Informationsanspruch der Presse darunter zu subsumieren. Allerdings erfordert § 5 Abs 4 GUG die Darlegung eines konkreten öffentlichen Interesses an der Informationsbeschaffung. Nach der Rechtsprechung des EGMR ist von einem derartigen öffentlichen Interesse etwa dann auszugehen, wenn die Offenlegung unter anderem für Transparenz über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften und über Angelegenheiten sorgt, die für die Gesellschaft als Ganze interessant sind.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Folgen der Warnpflichtverletzung eines Werkunternehmers

Führt eine Warnpflichtverletzung nur zur teilweisen Unbrauchbarkeit eines Werks, so entfällt der Werklohnanspruch nur soweit, als er sich auf den unbrauchbaren Teil bezieht. Führt die Verletzung einer Warnpflicht zur Unbrauchbarkeit des Werks, entfällt der Werklohnanspruch auch dann, wenn der Werkbesteller nachträglich auf eigene Kosten die Brauchbarkeit herbeiführt.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zur Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts und des Lift- und Pistenbetreibers gegenüber einem Tourengeher

Die Grundsätze der Rechtsprechung zum „Spätheimkehrer“ sind auch auf einen Schifahrer anzuwenden, der an einem Tourengeherabend die ausnahmsweise für Tourengeher für einen bestimmten Zeitraum noch geöffnete Piste erst dann befährt, als sie wegen der Präparierungsarbeiten bereits geschlossen ist. Er ist zu besonderer Vorsicht verpflichtet und muss insbesondere auch mit atypischen Hindernissen (wie einem anlässlich der Präparierungsarbeiten) gespannten Windenseil rechnen. Wenn die Lift- und Pistenbetreiberin durch Beschilderung entlang der Aufstiegsrouten, Hinweise auf ihrer Homepage, ein Informationsblatt an der Eingangstür zum Gasthof an der Bergstation und die Sperre der Piste durch ein Absperrband samt beleuchtetem Hinweisschild auf Pistenpräparierung durch Pistengeräte am Seil und Lebensgefahr auf die beim Tourengeherabend noch geöffneten Pisten und die spätestmögliche Abfahrtszeit hingewiesen hat, ist sie ihrer Verkehrssicherungspflicht ausreichend nachgekommen. Auch der Gastwirt hat zwar auch noch nach Konsumation und Zahlung Schutz- und Sorgfaltspflichten. Wenn er die zu nutzende Abfahrtsroute und die spätestmögliche Abfahrt seinen Gästen durch ein Informationsblatt beim Eingang und in der Speise- und Getränkekarte bekanntgibt und seine Kellnerin die Gäste mündlich rechtzeitig zur Abfahrt auffordert, kommt er seinen Schutz- und Sorgfaltspflichten ausreichend nach.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kündigungsschutz für Vertragsbedienstete mit Betriebsratstätigkeit in ausgegliedertem Betrieb

Der Oberste Gerichtshof hatte zu klären, ob die Kündigung eines Vertragsbediensteten der Stadt Wien, der in einem ihrer ausgegliederten Betriebe nach dem Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetz zur Dienstleistung zugewiesen war und dort als Mitglied des Betriebsrates tätig wurde, dem besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte nach dem Arbeitsverfassungsgesetz unterliegt.


 
 
 
 
 
 
 
 

Zulässigkeit der Bestellung eines Kollisionskurators für eine im Stiftungs- und Fondsregister eingetragene gemeinnützige Stiftung durch das Pflegschaftsgericht?

Ungeachtet der Aufhebung des § 646 ABGB und der Neuregelung der gemeinnützigen Stiftungen im Bundesstiftungs- und Fondsgesetz und Wiener Landesstiftungs- und Fondsgesetz schließt die Unterordnung der Stiftungen unter die Aufsicht der Staatsgewalt und die Regelung des Stiftungswesens nach öffentlich‑rechtlichen Gesichtspunkten eine gleichzeitige pflegschaftsgerichtliche Oberaufsicht und damit auch die Bestellung eines Kollisionskurators für die Stiftung selbst aus. Dies gilt auch für verwaltungsbehördliche Verfahren betreffend Satzungsänderungen der Stiftung. Eine Oberaufsicht des Pflegschaftsgerichts über die Aufsichtstätigkeit der Stiftungsbehörde widerspräche dem Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung (Art 94 B‑VG).


 
 
 
 

Anspruch auf Haftentschädigung bei nachträglicher Strafmilderung?

Ein Ersatzanspruch analog § 2 Abs 1 Z 3 Strafrechtliches Entschädigungsgesetz (StEG) im Fall einer nachträglichen Strafmilderung ist im Hinblick auf die der Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 1 StEG zugrundeliegende Wertung jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Anspruchswerber bereits vor der nachträglichen (teil)bedingten Strafnachsicht nach § 31a Abs 1 StGB, § 410 StPO die gesamte Strafhaft verbüßt hat.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zins-Swap-Geschäft der Stadt Linz ungültig

Ein seit mehr als einem Jahrzehnt schwelender Streit zwischen der Stadt Linz und einer großen österreichischen Bank hat zu einer ersten inhaltlichen Entscheidung des Höchstgerichts geführt: Nach dem OGH ist eine 2007 geschlossene, als „Resettable CHF Linked Swap 4175“ bezeichnete Vereinbarung, die – bezogen auf ein Nominale von 195 Mio CHF – den halbjährlichen Tausch von Zinszahlungen vorsieht („Zins-Swap“), ungültig. Auch die erste und die zweite Instanz hatten in diesem Sinn zugunsten der Stadt Linz entschieden, wenn auch teilweise mit anderer Begründung.


 
 
 
 
 
 

Keine Amtshaftung für die C*bank

Die Republik Österreich haftet nicht für den Schaden einer Bankkundin, der ihr dadurch entstand, dass sie aufgrund der Untersagung des Geschäftsbetriebs der Bank und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen einen Forderungsausfall erlitt.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Übernahme eines aufgrund einer unzulässigen Preisanpassungsklausel ermittelten Preises als Ausgangswert der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässige Weiterverwendung der unzulässigen Klausel

Das Sich-Berufen auf eine unzulässige Klausel nach § 28 Abs 1 KSchG – hier im Sinn einer Weiterverwendung einer solchen Klausel in neuen AGB – erfasst nicht nur die wiederkehrende Anwendung dieser Klausel, sondern auch deren Fortschreibung in dem Sinn, dass eine unzulässig ermittelte Rechengröße als Ausgangsbasis aufrechterhalten wird und die Rechte des Unternehmers daran anknüpfen. Ein solches Fortschreiben einer unzulässigen Preisanpassungsklausel liegt demnach etwa dann vor, wenn der Unternehmer seinen aktuellen AGB einen Preis als Ausgangswert (Ausgangspreis) zugrunde legt, der auf einer unzulässigen Preisanpassungsklausel beruht.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Fremdwährungskredit

Ein Kreditnehmer eines Fremdwährungskredits, der jahrelang Kontoauszüge und Abrechnungen erhalten hat, kann sich nicht auf angebliche mangelnde Bestimmtheit des Kreditvertrages berufen.


 
 
 
 

Mietzinsminderung auf Null für „Bäckerei-Cafe“ im Lockdown

Für die Beurteilung der (Un-)Brauchbarkeit eines Bestandobjekts während des behördlichen Betretungsverbots kommt es nicht nur auf den schriftlichen Mietvertrag, sondern auch auf die mündlichen Vereinbarungen der Parteien an. Stand der Kaffeehausbetrieb von Anfang an ganz klar im Vordergrund, während den Parteien bewusst war, dass ein bloßer Verkauf von Bäckereiwaren am konkreten Standort wirtschaftlich nicht möglich wäre, war das Mietobjekt während der Lockdowns gänzlich unbrauchbar.


 
 

Amtshaftung für gesetzwidrige COVID-19-Maßnahmen im Frühjahr 2020?

Kein Amtshaftungsanspruch einer betroffenen Unternehmerin gegenüber dem Bund infolge Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen der in der ersten Phase der Pandemie erlassenen COVID-19-Maßnahmenverordnung, weil der Verfassungsgerichtshof mangels entsprechender Dokumentation im Verordnungsakt nicht beurteilen konnte, welche Umstände im Hinblick auf welche Entwicklungen von COVID-19 den Gesundheitsminister bei seiner Entscheidung geleitet haben.


 
 
 
 

Versicherungsvertragsrecht: Die Gefahr des täglichen Lebens in der Privathaftpflichtversicherung

Schafft der Versicherte eine besondere Gefahrensituation, die nicht nur eine außergewöhnliche Gefahr für ihn selbst, sondern vor allem auch für andere Verkehrsteilnehmer mit sich bringt, ohne dass dafür die geringste Notwendigkeit besteht, und tritt eine solche Situation erfahrungsgemäß auch im normalen Lebenslauf nicht immer wieder ein, liegt keine Gefahr des täglichen Lebens vor.


 
 

Belehrung über das Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung

Der Versicherungsnehmer hat die Belehrung über die Möglichkeit des Rücktritts vom Versicherer zu erhalten. Ein wirksamer Rücktritt des Versicherungsnehmers hat die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Vertrags zur Folge. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten realisieren sich im Vermögen des Versicherers, ihnen steht auf Seiten des Versicherungsnehmers keine zuordenbare Bereicherung gegenüber.


 
 
 
 
 
 

Sorgfaltspflichten eines privaten Whirlpoolbesitzers

Konnte ein Whirlpoolbesitzer aufgrund der Betriebsanleitung davon ausgehen, dass die von ihm laufend durchgeführte Reinigung und Wartung des Whirlpools einer Bakterienbildung vorbeugt bzw allenfalls dennoch gebildete Keime und Bakterien abgebaut werden, dann bedeutet die Unterlassung weiterer Reinigungs- und Wartungsmaßnahmen, auf deren Wichtigkeit in der Betriebsanleitung im Zusammenhang mit der Bildung von Keimen und Bakterien, insbesondere den besonders gesundheitsgefährlichen Legionellen, nicht hingewiesen wurde, noch keine Verletzung seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht.


 
 

Streu- und Räumpflicht bei überbreitem Gehsteig

Den Liegenschaftseigentümer trifft nach § 93 Abs 1 StVO eine Räum- und Streupflicht für den Gehsteig (Gehweg) in seiner gesamten Breite auch dann, wenn dieser mehr als drei Meter breit ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die (straßenabgewandte) Gehsteigbegrenzung nicht mehr als drei Meter von der Liegenschaftsgrenze entfernt ist.


 
 
 
 

Zum Umfang der Anwendung des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes bei einem Contracting-Modell

§ 4 Abs 2 Z 2 HeizKG ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass er nur den Fall erfasst, dass ein gewerbsmäßiger Wärmeerzeuger mit Zustimmung der Wärmeabnehmer im Gebäude (in der wirtschaftlichen Einheit) Wärme erzeugt, die nicht nur dieses Gebäude (diese wirtschaftliche Einheit), sondern auch andere Gebäude (andere wirtschaftliche Einheiten) mit Wärme versorgt, also eine fern‑ oder nahwärmeähnliche Versorgung vorliegt.


 
 
 
 

Ablehnung der Übernahme einer Erwachsenenvertretung durch einen Rechtsanwalt

Die Übernahme der gerichtlichen Erwachsenenvertretung kann von einem Rechtsanwalt oder Notar abgelehnt werden, wenn die Besorgung der Angelegenheiten nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert. Dass der Betroffene immer wieder Handlungen setzt, die in Zukunft Verfahren jeglicher Art nach sich ziehen könnten, steht einer erfolgreichen Ablehnung nicht entgegen.


 
 
 
 
 
 

Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe – Kündigungsfristen

Mit einer am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle (§ 1159 ABGB) wurden die für ArbeiterInnen geltenden Kündigungsfristen an jene der Angestellten angeglichen (für Dienstgeberkündigung grundsätzlich sechs Wochen). Die Norm ermöglicht aber, dass durch Kollektivvertrag für Branchen, in denen Saisonbetriebe im Sinne des § 53 Abs 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes überwiegen, abweichende Regelungen festgelegt werden. Der Oberste Gerichtshof nahm dazu im Hinblick auf den Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe Stellung.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

ElWOG 2010: Entgeltanspruch des Elektrizitätserzeugers für eine aufgetragene Leistungsreduktion

Der Entgeltanspruch des Erzeugers infolge eine Anordnung nach § 23 Abs 9 ElWOG 2010 richtet sich gegen den Regelzonenführer; nur dieser ist passivlegitimiert. Die Anwendbarkeit des § 23 Abs 9 ElWOG 2010 setzt nicht zwingend voraus, dass der Regelzonenführer die Anordnung direkt an den Erzeuger adressiert und unmittelbar diesem gegenüber ausspricht. Auch die Vermittlung des Anordnungsinhalts und dessen gleichzeitige Konkretisierung durch den einzubindenden Verteilernetzbetreiber ist eine Anordnung des Regelzonenführers iSd § 23 Abs 9 ElWOG 2010.


 
 
 
 

Urheberrecht oder Redaktionsgeheimnis?

Die Interessen des Auskunft über den Hersteller urheberrechtsverletzenden Materials verlangenden Rechteinhabers an der Wahrung seines Eigentumsrechts und das einem Medieninhaber zugute kommende, auf der Verfassung fußende öffentliche Interesse an der Wahrung des Redaktionsgeheimnisses sind im Einzelfall gegeneinander abzuwägen.


 
 
 
 
 
 

Verkehrsunfall im zweispurigen „Turbokreisverkehr“

Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss man auch dann blinken, wenn man den inneren Fahrstreifen eines zweispurigen Kreisverkehrs befährt und aufgrund der im Kreisverkehr angebrachten Bodenmarkierungen (Richtungspfeile) sowohl ein Ausfahren aus dem Kreisverkehr als auch ein Verbleib im Kreisverkehr möglich ist.


 
 
 
 
 
 

Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt

Nach dem Erkenntnis des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren steht fest, dass der im Urlaubsgesetz normierte Entfall des Anspruchs auf Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch unberechtigten Austritt des Arbeitnehmers unionsrechtwidrig ist (Widerspruch zu Art 7 Abs 2 der Richtlinie 2003/88, die für jeden Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen vorsieht). Das hat jedoch nur Auswirkungen auf den unionsrechtlich garantierten Mindesturlaub. Eine finanzielle Abgeltung des innerstaatlich darüber hinausgehenden Urlaubsteils ist unionsrechtlich nicht geboten.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Schadenersatzpflicht eines Schweinezuchtbetriebs gegenüber dem Betreuungstierarzt

Die der Tiergesundheitsdienst-Verordnung unterliegenden Tierhalter dürfen nach der Verordnung Arzneimittel nur von ihrem Betreuungstierarzt oder auf dessen Verschreibung über eine öffentliche Apotheke beziehen. Kauft ein solcher Tierhalter für seinen Zuchtbetrieb bei einem Dritten Tierarzneien, so hat er dem Betreuungstierarzt den diesem dadurch entgangenen Gewinn zu ersetzen.


 
 
 
 

Zur teilweisen Brauchbarkeit eines zum Betrieb einer Gastwirtschaft vermieteten Geschäftslokals trotz pandemiebedingter Betretungsverbote

Die Unbrauchbarkeit eines Bestandobjekts ist ausgehend vom vereinbarten Geschäftszweck anhand eines objektiven Maßstabes zu beurteilen. Allein die objektiv bestehende Möglichkeit des Mieters einer Gastwirtschaft, ein Liefer- oder Abholservice anzubieten, begründet daher eine zumindest teilweise Brauchbarkeit des Geschäftslokals. Dem Mieter steht aber der Einwand offen, dass die Etablierung eines bislang nicht betriebenen Liefer- oder Abholservices nicht (sofort) zumutbar gewesen wäre.


 
 

Irreführende Kennzeichenbenützung

Die Weiterverwendung eines Logos nach Ablauf des Lizenzvertrags mit dem Inhaber des Kennzeichens ist unabhängig von einer allenfalls nach wie vor gegebenen Erfüllung der Lizenzvoraussetzungen irreführend und daher unzulässig.


 
 
 
 
 
 
 
 

Zur Richterausgeschlossenheit wegen vorangegangener Aburteilung von Beteiligten und zur Zulässigkeit der Vernehmung von Zeugen mit „Maske“

Erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (1.) zur Richterausgeschlossenheit wegen vorangegangener Aburteilung von Beteiligten (§ 12 StGB) nach EGMR 16. 2. 2021, 1128/17, Meng/Deutschland, und (2.) zur prozessualen Zulässigkeit der Vernehmung von (in Befolgung von Vorschriften zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie) mit Mund- und Nasenschutzmaske bewehrten Zeugen in der Hauptverhandlung unter dem Aspekt des Art 6 MRK.


 
 

Zur Wirkung eines Europäisches Nachlasszeugnisses

Die beglaubigte Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses iSd EuErbVO (EU) Nr. 650/2012 ist, wenn keine andere Befristung darin angegeben ist, für die Dauer von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum gültig. Wird die beglaubigte Abschrift in einem Verfahren verwendet, genügt es, wenn sie bei ihrer erstmaligen Vorlage gültig war. Sie entfaltet ihre Wirkungen gegenüber allen namentlich genannten Personen, auch wenn sie die Ausstellung der beglaubigten Abschrift nicht selbst beantragt haben (EuGH C 301/20).


 
 

2021

 
 

Anspruch der Bank auf Sollzinsen für die Zeit des gesetzlichen Moratoriums nach § 2 des 2. COVID-19-JuBG?

Mangels einvernehmlicher Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten zwischen der Bank und dem Verbraucher, der die zehnmonatige Stundung nach § 2 des 2. COVID-19-JuBG in Anspruch genommen hat, verlängert sich die Kreditlaufzeit um den Zeitraum der Stundung, wobei jede einzelne Leistung des Verbrauchers zehn Monate später fällig wird. In diesem Fall hat die Bank kein Recht, die restlichen Kreditraten um die während des Stundungszeitraums aufgelaufenen vertraglichen Sollzinsen zu erhöhen.


 
 

Schadenersatz für Fluggäste bei Überbuchung

Fluggäste müssen sich Ausgleichszahlungen nach Art 7 EU-Fluggastrechte-VO auf materielle wie auf immaterielle Schadenersatzansprüche anrechnen lassen. Jedoch trifft ihren Vertragspartner als Schädiger die Behauptungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Vorteilsanrechnung.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kündigungsschutz wegen COVID-19-Kurzarbeit bei einer „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“?

Wird eine Arbeitnehmerin trotz des Satzes „Arbeitgeberkündigungen dürfen frühestens nach Ablauf der Behaltefrist ausgesprochen werden.“ in der Sozialpartnervereinbarung gekündigt, so bewirkt dies auch im Falle einer „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“ nicht die Unwirksamkeit der Kündigung – Weiterentwicklung der zu 8 ObA 48/21y begonnenen Rechtsprechung.


 
 
 
 
 
 
 
 

Konkretisierungspflicht des Unternehmers für „Stornogebühr“ bei unterbliebener Ausführung des Werkvertrags

Der Unternehmer schuldet dem Verbraucher gegenüber Aufklärung darüber, dass er sich durch den Ausfall der Leistungserbringung nichts erspart hat und er durch eine anderweitige Verwendung nichts erworben hat oder nicht versäumt hat, etwas zu erwerben. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer nicht den gesamten Werklohn fordert.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kündigungsschutz wegen COVID-19-Kurzarbeit?

Aus den Bestimmungen des § 37b AMSG iVm der Regelung des Punktes IV Abs 2 lit a bis c der ersten Sozialpartner-Covid-Kurzarbeitsvereinbarung ergibt sich nicht die Unwirksamkeit einer während der Kurzarbeit oder der anschließenden Behaltefrist ausgesprochenen Kündigung. Die Beihilfe ist aber im Rahmen einer Kündigungsanfechtung (§ 105 ArbVG) bei der Beurteilung des Vorliegens betrieblicher Erfordernisse für die Kündigung zu berücksichtigen.


 
 

Keine analoge Anwendung der wohnungseigentumsrechtlichen „Airbnb-Judikatur“ außerhalb des Wohnungseigentumsrechts

Für einen zulässigen Analogieschluss ist eine echte Gesetzeslücke erforderlich. Dies ist eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung. Es muss der Schluss gerechtfertigt sein, dass die aus der konkreten gesetzlichen Regelung hervorleuchtenden Zwecke und Werte die Annahme nahelegen, der Gesetzgeber habe einen nach denselben Maßstäben regelungsbedürftigen Sachverhalt übersehen.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Hundehaltung in der Mietwohnung

Der OGH hält einen in einem Mietvertrag enthaltenen allgemeinen Genehmigungsvorbehalt für die Tierhaltung in einer Mietwohnung aus unionsrechtlichen Gründen für zu weitgehend und erlaubt damit der Mieterin das Halten eines Hundes in der Mietwohnung.


 
 

Haftung des Gynäkologen und des Radiologen für verspäteten Behandlungsbeginn bei einem Mammakarzinom

Die einer Patientin vom Radiologen anlässlich der „Erstdiagnose“ erteilte unrichtige Empfehlung, mit der ihr suggeriert wurde, es bestehe aktuell kein weiterer Handlungsbedarf, muss (aktiv) widerrufen und richtiggestellt werden, wenn sich bei der Auswertung der Mammographieuntersuchung - anders als nach dem Ratschlag, sie solle „das“ in Zukunft beobachten - die dringende Notwendigkeit einer weiteren Abklärung ergibt. Kann der Gynäkologe, nachdem er den Befund des Radiologen gelesen hat, diesen dringenden Bedarf nach weiterer Abklärung (durch eine über die bisherige Überweisung hinausgehende radiologische Untersuchung mittels Mamma-MR) erkennen, muss er seine Patientin, die sich wegen des verdächtigen Knotens primär an ihn gewendet hatte, von sich aus darüber aufklären.


 
 

Erstattungspflicht des Veranstalters eines Musikfestivals nach Absage wegen COVID-19-Pandemie

Der Veranstalter einer mehrtägigen Kunst- bzw Kulturveranstaltung, für die auch Tagestickets gekauft werden konnten, kann nach deren COVID-19-bedingtem Entfall für jeden einzelnen Veranstaltungstag einen Gutschein bis zu 70 EUR begeben und hat nur das über diesen Betrag pro Veranstaltungstag hinausgehende (anteilige) Entgelt bar zurückzuerstatten.


 
 

Kontrahierungszwang für Vertrieb mit „Mehrwert“

Ein Marktbeherrscher kann grundsätzlich die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen. Innerhalb dieser Grenzen steht ihm grundsätzlich auch die Entscheidung frei, welche Vertriebswege er wählt, solange damit nicht die Kreation eines neuen Produkts verhindert wird.


 
 

Heimaufenthaltsrecht: Zu den Bestimmtheitserfordernissen eines Antrags auf Überprüfung freiheitsbeschränkender Maßnahmen, zur Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachbereich Kinder- und Jugendpsychologie und zu § 15 HeimAufG

Ein Antrag auf Überprüfung freiheitsbeschränkender Maßnahmen muss hinreichend deutlich erkennen lassen, ob die generelle und auch umgesetzte Anordnung von körperlichen Eingriffen für den Fall eines Impulsdurchbruchs (Überprüfung fortdauernder Maßnahmen) oder ausschließlich konkret bezeichnete, bereits stattgefundene Eingriffe (nachträgliche Überprüfung von Maßnahmen), überprüft werden sollen.


 
 
 
 
 
 

Gesamtpreisangabe durch Telefonie-Anbieter

Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, ihre Kunden über den Gesamtpreis der jeweiligen Ware/Leistung zu informieren und bei unbefristeten Verträgen monatliche Gesamtpreise (inklusive allfälliger „Service-Pauschale“) auszuweisen, sowie es zu unterlassen Vergünstigungen mit „nur heute“ zu bewerben, wenn sie auch an den Folgetagen gewährt werden.


 
 
 
 
 
 
 
 

Haftung des Wahlleiters für eine Wahlwiederholung

Gegenstand der Organhaftung ist das Einstehenmüssen für Schäden, die dem Rechtsträger durch die Verletzung der Dienstpflichten des Organs entstanden sind. Der Schutzzweck der Norm bedeutet im Zusammenhang mit der Organhaftung, dass Sinn der verletzten Norm gewesen sein muss, die Schädigung jener öffentlichen Interessen zu vermeiden, die das Organ für den Rechtsträger in seinem Zuständigkeitsbereich zu schützen hat. Aufgabe des Wahlleiter(-Stellvertreters) ist es, für die Einhaltung der Wahlrechtsbestimmungen, darunter auch § 14a BpräsWG, zu sorgen. Werden diese Pflichten nicht erfüllt und entsteht dem Rechtsträger, für den das Organ tätig wurde, ein unmittelbarer Schaden dadurch, dass die Wahl wiederholt werden muss, ist auch der Schutzzweck der Norm zu bejahen.


 
 
 
 

Zur Haftung des Abschlussprüfers einer Bank

Ein Abschlussprüfer, der die gebotene Sorgfalt vernachlässigt und deshalb einen unrichtigen Bestätigungsvermerk ausstellt, wird einem Dritten, der im Vertrauen auf die Verlässlichkeit des Bestätigungsvermerks disponiert und dadurch einen Schaden erleidet, ersatzpflichtig. Das war im Anlassfall zu verneinen.


 
 
 
 
 
 

Streitwertobergrenze in der Rechtsschutzversicherung

Bei der Beurteilung des Risikoausschlusses der Streitwertobergrenze ist die Höhe der tatsächlichen oder behaupteten Forderungen und Gegenforderungen der Vertragsparteien (Gesamtansprüche) aufgrund desselben Versicherungsfalls unabhängig von Umfang, Form und Zeitpunkt der Geltendmachung ausschlaggebend.


 
 
 
 

Zum „Spätrücktritt“ beim Lebensversicherungsvertrag: Aufklärung über Rücktrittsrecht in der Polizze ausreichend

Die ordnungsgemäße Belehrung des Versicherungsnehmers über sein Rücktrittsrecht nach § 165a Abs 1 VersVG aF erstmals in der zugestellten Polizze – anstatt vor Abgabe seiner Vertragserklärung – stellt keine relevante Erschwernis des Rücktrittsrechts dar, die dessen unbefristete Ausübung erlauben würde.


 
 

Kündigung eines Diplomkrankenpflegers wegen Verweigerung regelmäßiger Corona-Tests

Die (beharrliche) Weigerung des in einem Alten- und Pflegeheim beschäftigten Klägers, sich auf Kosten der beklagten Arbeitgeberin den von ihr im Sinn des § 10 Abs 4 COVID-19-NotMV und der schutzbedürftigen Bewohnerschaft angeordneten regelmäßigen Corona-Tests zu unterziehen, war offenbar unbegründet. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung ist keine verpönte Retorsionsmaßnahme.


 
 

Entlassung einer Dienstnehmerin wegen Missachtung der angeordneten Absonderung als Corona-Verdachtsfall

Nach Ansicht der Vorinstanzen setzte die Dienstnehmerin den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit (iSd § 34 Abs 2 lit b VBG bzw des einschlägigen Kollektivvertrags), weil sie zum Dienst erschien, obwohl sie anlässlich einer Testung über die Gesundheitsbehörde am Vortag die Anordnung erhalten hatte, die Wohnung zur Verhinderung einer möglichen Verbreitung von SARS-CoV-2 bis zum Vorliegen des Testergebnisses nicht zu verlassen. Der Oberste Gerichtshof billigte diese Beurteilung.


 
 

Schlehdornhecke an der Grundgrenze

Der OGH bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass ein Grundeigentümer das Herüberwachsen von Ästen und Wurzeln vom Nachbargrundstück entweder dulden oder diesem Vorgang durch eigene Maßnahmen entgegentreten muss. Nur unter strengen Voraussetzungen – wenn eine so genannte „unmittelbare Zuleitung“ (§ 364 Abs 2 Satz 2 ABGB) vorliegt – gewährt ihm der OGH einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen den Nachbarn.


 
 
 
 

Behörde muss Holzbande zum Spielfeld überprüfen

Auch bei Bewilligung einer Veranstaltung ist – wie bei Genehmigung einer Anlage durch die Gewerbebehörde – die Befolgung der gleichzeitig angeordneten Auflagen, jedenfalls soweit diese zur Vermeidung der Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Personen angeordnet wurden, auf geeignete Weise zu überwachen. Wird dies von den Organen der zuständigen Behörde unterlassen, fällt dem dafür verantwortlichen Rechtsträger rechtswidriges Organverhalten zur Last.


 
 

Ausbildungskostenrückersatz nach § 2d AVRAG: Vereinbarung über den Rückersatz auch erst nach absolvierter Ausbildung möglich?

Soll der Arbeitnehmer zum Rückersatz von Ausbildungskosten (und des während einer Ausbildung fortgezahlten Entgelts) verpflichtet werden, muss darüber noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht.


 
 
 
 

Duplikat-Typenschein als Hindernis für Gutgläubigkeit beim Kauf eines Gebrauchtwagens?

Der Gutglaubenserwerb setzt insbesondere Redlichkeit des Erwerbers der vom Nichteigentümer verkauften Sache voraus. Ein Gebrauchtwagenhändler ist unredlich, wenn er trotz Vorliegens verdächtiger Umstände, konkret eines vom Verkäufer vorgelegten bloßen Duplikat-Typenscheins, der offensichtlich erst anlässlich des Fahrzeugverkaufs ausgestellt wurde, nachdem der Verkäufer das Fahrzeug erst wenige Monate zuvor angekauft hatte, keine weiteren Nachforschungen anstellt.


 
 

Nicht funktionierendes Insektenschutzrollo – Wandlungsrecht des Käufers

Bei der Prüfung, ob ein die Wandlung ausschließender geringfügiger Mangel vorliegt, ist eine auf den konkreten Vertrag und die Umstände des Einzelfalls bezogene objektive Abwägung der Interessen der Vertragspartner vorzunehmen. Dabei ist auch das berechtigte und nachvollziehbare Interesse des Übernehmers an der Wandlung ins Kalkül zu ziehen (umfassende Abwägung der Interessen beider Parteien).


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Durchbrechung des Bankgeheimnisses gegenüber dem Pflegschaftsgericht

Die Auskunftspflicht der Bank gegenüber dem Pflegschaftsgericht (§ 133 Abs 4 AußStrG) geht über die schon gegenüber der betroffenen Person als Kunden bzw dem Erwachsenenvertreter, der als gesetzlicher Vertreter in die Rechtsposition des Kunden eintritt, bestehende Auskunftspflicht hinaus. Rechtsgrundlage ist § 38 Abs 2 Z 4 BWG. Das Auskunftsrecht des Pflegschaftsgerichts umfasst sämtliche für die Erfüllung der in § 133 AußStrG genannten Aufgaben erforderlichen Informationen.


 
 

Anspruch auf Ersatz des im unfallbedingten Entfall von Pflegeleistungen des Geschädigten für dessen pflegebedürftige, nicht haushaltszugehörige Eltern gelegenen Schadens

Der Oberste Gerichtshof erkennt einem Unfallgeschädigten Schadenersatz für jenen fiktiven Pflegeaufwand zu, den er infolge der Unfallfolgen seinen pflegebedürftigen Eltern vorübergehend nicht erbringen konnte. Es handelt sich um einen Erwerbsschaden des Geschädigten, dessen Ersatzfähigkeit in der lebenslangen Beistandspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern eine gesetzliche Grundlage hat.


 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzdeckung für Amtshaftungsklage

Wird ein Amtshaftungsanspruch ausschließlich auf die Fehlbeurteilung von Streitigkeiten (Rechtsfragen) gestützt, für deren Durchsetzung wegen Vorvertraglichkeit keine Rechtsschutzdeckung besteht, so besteht auch für dessen beabsichtigte Geltendmachung kein Deckungsanspruch, weil der vorvertragliche Verstoß dafür mitverantwortlich und damit für das Amtshaftungsverfahren adäquat kausal ist.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ordre-public-Widrigkeit eines ausländischen Schiedsspruchs

Wurde ein Schiedsspruch mit einer mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbaren Begründung aufgehoben, kommt die Vollstreckbarerklärung eines in weiterer Folge erlassenen (zweiten) Schiedsspruchs, der seine Grundlage (mittelbar) in der Aufhebung des ersten Schiedsspruchs hat, nicht in Betracht.


 
 
 
 
 
 

Erhaltungspflicht der gemeinnützigen Bauvereinigung in Wohnungen nach der WGG-Novelle 2016

Eine Bagatellreparatur nach § 14a Abs 2 Z 2b WGG liegt nur dann vor, wenn sie weder eine spezielle Ausbildung noch die umfassende Kenntnis einschlägiger Vorschriften und/oder besondere Fertigkeiten erfordert oder aber, wenn sie von einem Mieter mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fertigkeiten selbst vorgenommen werden kann und der Aufwand an Zeit, Kosten und Mühe nur gering ist. Je höher der Aufwand an Mühe und/oder Zeit ist, desto weniger wird die Kostenbelastung bei dieser Beurteilung entscheidend sein.


 
 

Zum Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens bei ästhetischen Behandlungen und Operationen ohne medizinische Indikation

Ein vor dem Ablauf der Wartefrist nach dem Gesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen durchgeführter Eingriff ist als eigenmächtige Behandlung grundsätzlich rechtswidrig. Dem Arzt steht jedoch der Einwand zu, die Patientin hätte dem Eingriff auch bei Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zwischen Aufklärung und Einwilligung zugestimmt.


 
 

Kein Feststellungsinteresse bei rein biologischer Vaterschaft

Auch das durch eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung gezeugte Kind hat die Wahl zwischen der (direkten) Feststellung der Vaterschaft durch positiven Vaterschaftsbeweis und der (der Beiwohnungsvermutung entsprechenden) Vermutungsregelung für den Mann, mit dessen Samen in der empfängnisrelevanten Zeit an der Mutter eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt wurde. Kann der Kläger seine rechtliche Vaterschaft nicht schlüssig darlegen, so fehlt es ihm am notwendigen rechtlichen Interesse für eine Feststellungsklage, die sich auf den zukünftigen Unterhaltsschaden bezieht.


 
 

Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht als Steuerersparnis oder Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen

Die aus den Gesetzesmaterialien zur Einführung dieses Steuerabsetzbetrags ableitbare Intention des Gesetzgebers, das „Unterhaltseinkommen“ in einer generalisierenden Betrachtungsweise steuerfrei zu stellen, kann nur erreicht werden, wenn der entsprechende Betrag dem Unterhaltspflichtigen verbleibt. Mit dieser Zielsetzung ist eine Berücksichtigung des Familienbonus Plus im Ehegattenunterhaltsrecht nicht vereinbar. Als nach dem Willen des Gesetzgebers zweckbestimmte steuerliche Entlastung erhöht er nicht die Bemessungsgrundlage des unterhaltspflichtigen Ehegatten.


 
 
 
 
 
 
 
 

COVID-19 – Betriebsunterbrechungsversicherung

Nach dem vereinbarten Baustein „Betriebsschließung infolge Seuchengefahr aufgrund des Epidemiegesetzes“ (F 472) besteht Deckung bei einer Betriebsschließung aufgrund des Epidemiegesetzes. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch bei einem Betretungsverbot nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz.


 
 

Nichtfachmann muss Installationsarbeiten ablehnen

Derjenige, der sich wissentlich oder fahrlässig an eine von einem Fachmann durchzuführende, bei nicht fachgemäßer Ausführung erkennbar mit Gefahren verbundene Arbeit heranmacht, ohne über die erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen, handelt schuldhaft und haftet deliktisch. Erfolgt eine solche schädigende Handlung in einem Haus, in dem Schäden in erkennbarer Weise auch in anderen Wohnungen oder beim Hauseigentümer eintreten können, so befinden sich auch diese Personen im Kreis derjenigen, die durch das Gesetz geschützt werden sollen und sind daher ebenfalls unmittelbar Geschädigte.


 
 
 
 

Rechtsmittellegitimation des einstweiligen Erwachsenenvertreters?

Der einstweilige Erwachsenenvertreter hat keine Rechtsmittelbefugnis im Bestellungsverfahren im Interesse des Betroffenen. Er kann seine Bestellung nur anfechten, sofern in seine eigene Rechtssphäre eingegriffen wird. So kann er etwa geltend machen, dass er trotz Vorliegens von Ablehnungsgründen bestellt oder dass der Umfang der ihm eingeräumten Rechte und Pflichten zu wenig deutlich beschrieben worden sei. Hingegen kann er nicht geltend machen, dass kein Grund zur Bestellung eines einstweiligen Erwachsenenvertreters bestünde.


 
 
 
 

Fristenlauf bei Tod des Wahlverteidigers

Verstirbt der Wahlverteidiger, nachdem durch Zustellung an ihn eine Frist ausgelöst wurde, und beantragt daraufhin der Beschuldigte innerhalb dieser Frist die Beigebung eines Verfahrenshelfers, so beginnt die Frist mit der Zustellung an diesen neu zu laufen.


 
 
 
 
 
 
 
 

Unzulässigkeit des Rechtswegs für behauptete Pflege- und Betreuungsmängel während einer Unterbringung

Die Unterbringung beruht auf einem öffentlich-rechtlichen (Zwangs-)Verhältnis und ist damit hoheitlich. Jede ärztliche Versorgung einer untergebrachten Person, und nicht nur die Behandlung der psychiatrischen Anlasskrankheit, steht im unmittelbaren Kontext zu der durch die Anordnung der Unterbringung geschaffenen, auf öffentlichem Recht beruhenden Gewahrsamssituation und wird daher ebenso wie die sonstige Pflege oder Betreuung während des Vollzugs der Unterbringung in Vollziehung des Gesetzes vorgenommen.


 
 
 
 

Geschäftsgeheimnisse

Die Verwertung von rechtswidrig erlangten Geschäftsgeheimnissen ohne kommerziellen Wert begründet keine Ansprüche nach den Bestimmungen des UWG zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.


 
 
 
 

Unterhaltsbemessung bei eigenen Wohnungen des Kindes

Bewohnt das Kind eine ihm von einem Dritten finanzierte Wohnung und tat dies der Dritte, um dem Kind etwas zusätzlich zuzuwenden, so ist die Wohnversorgung des Kindes bei der Unterhaltsbemessung unberücksichtigt zu lassen. Lässt das Kind eine ihm gehörende und von ihm nicht selbst bewohnte Wohnung unvermietet, so rechtfertigt dies die Annahme fiktiver Mieteinnahmen des Kindes, wenn die Vermietung dem Kind objektiv leicht möglich und subjektiv zumutbar ist.


 
 
 
 

2020

 
 

Verwendung einer fremden Bildmarke in einer virtuellen „Geldbörse“

Im Allgemeinen erlaubt § 10 Abs 3 Z 3 MSchG – als Schutzschranke – einen verweisenden Markengebrauch vor allem als erforderliche Bestimmungsangabe, das heißt als Verweis auf eine besondere Zusatzfunktion der eigenen Ware oder Dienstleistung, zB als Zubehör bzw Ersatzteil oder als Service- bzw Zusatzdienstleistung für das gekennzeichnete Produkt des Markeninhabers, sofern keine Funktionsbeeinträchtigung der Marke sowie keine unlautere Geschäftspraktik vorliegt.


 
 

Das Zeichen „DerStandard“ ist nicht beschreibend

Eine Marke ist nur dann beschreibend, wenn die beteiligten Verkehrskreise den Begriffsinhalt sofort erschließen können und darin eine unmittelbare und ohne weitere Schlussfolgerungen erkennbare Aussage über die Art, Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaft der Ware oder Dienstleistung erblicken. Dabei müssen die beteiligten Verkehrskreise sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Bezug zwischen dem fraglichen Zeichen und den von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen herstellen können.


 
 

Eine zweite Abtretung derselben künftig entstehenden Forderung ist wirkungslos – Kein Rechtserwerb bei „Scheinzession“

Wer eine künftig entstehende Forderung abgetreten erhält, die schon zuvor wirksam zugunsten eines anderen (zur Sicherstellung) abgetreten wurde, ist bloß Scheinzessionar. Auch bei einer zukünftigen Forderung kann der zweite Zessionar keine Rechte an (zugunsten des Erstzessionars) bereits wirksam übertragenen Forderungen vom Zedenten erwerben, weil der Zedent bei der „zweiten Abtretung“ die Rechtszuständigkeit insoweit bereits verloren hat.


 
 
 
 
 
 
 
 

Schuldbefreiende Zahlung an den Schuldner nach Konkurseröffnung?

Eine Verpflichtung für Nichtunternehmer zur regelmäßigen Kontrolle der Vertragspartner im Hinblick auf mögliche Insolvenzen vor einer Zahlung ist grundsätzlich abzulehnen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn konkrete – notwendigerweise nur im Einzelfall beurteilbare – Umstände hinzutreten, die auch für einen Nichtunternehmer die Annahme der Insolvenz des Vertragspartners nahelegen, und wenn dessen ungeachtet zumutbare Nachforschungen unterlassen werden.


 
 
 
 
 
 

Keine Identitätsfeststellung ohne Anfangsverdacht – Amtshaftung verneint

Die amtswegige Ermittlungspflicht setzt das Bestehen eines den Organen zur Kenntnis gelangten Anfangsverdachts einer Straftat voraus. Stoßen Polizeibeamte im Supermarkt zufällig auf eine am Boden sitzende Kundin, besteht keine Verpflichtung, die Identität aller Anwesenden zu erheben, wenn den Beamten die konkrete Möglichkeit einer fahrlässigen Körperverletzung nicht erkennbar war und von ihnen ein solcher Verdacht aufgrund der Umstände auch nicht angenommen werden musste.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Werbung für Konsumkredite

Der Oberste Gerichtshof hatte zu beurteilen, ob die Internet-Bewerbung von Konsumkrediten mit einer Monatsrate im Haupt-Werbetext und einem Sollzinssatz „bonitätsabhängig ab ... % p.a.“ mit Beispiel im Fußnotentext den Vorgaben des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) entspricht.


 
 

Genesungsgeld und Taggeld in der Unfallversicherung

1. Die Wortfolge in dem das Genesungsgeld regelnden Art 13.1 AUVB 2012 „wenn ….eine stationäre Behandlung …. innerhalb von …. medizinisch notwendig wird“ versteht der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer dahin, dass ein Spitalsaufenthalt innerhalb der genannten Frist tatsächlich stattfindet. 2. Für die Leistung von Taggeld ist Voraussetzung, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres ab dem Unfall eintritt und unter Vorlage eines ärztlichen Befundes innerhalb von 15 Monaten gegenüber dem Versicherer geltend gemacht wird.


 
 
 
 
 
 

Keine Verjährungsunterbrechung eines wegen Auskunftsverweigerung erfolglosen Verfahrenshilfeantrags

Zwecks Einbringung einer Schadenersatzklage durch einen beizugebenden Rechtsanwalt beantragte jemand die Verfahrenshilfe. Er weigerte sich im über den Antrag geführten Verfahren, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Nach rechtskräftiger Ablehnung der Verfahrenshilfe brachte er durch einen freigewählten Rechtsanwalt die Klage ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits mehr als drei Jahre Kenntnis von Schaden und Schädiger. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass sich der Kläger in dieser Konstellation nicht auf eine Unterbrechung der (dreijährigen) Verjährung durch den erfolglosen Verfahrenshilfeantrag berufen kann.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Neues und Altes zur Brandstiftung (§ 169 Abs 1 StGB)

Verstärkter Senat: Der Tatbestand des § 169 Abs 1 StGB stellt eine Kombination aus Gefährdungsdelikt und Erfolgsdelikt dar. Bei Verwirklichung des Erfolgselements („Feuersbrunst“ „an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers“) wird die Gefährdung ex lege unwiderleglich vermutet. Demnach ist § 169 Abs 1 StGB insoweit ein abstraktes Gefährdungsdelikt.


 
 
 
 
 
 

Kündigungsentschädigung: Anrechnung eines anderweitigen Erwerbs nur bei Ursächlichkeit der unterbliebenen Dienstleistung

Bei ungerechtfertigter Entlassung hat ein Dienstnehmer Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung, muss sich aber anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens seiner Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Der OGH war in diesem Zusammenhang mit der Frage der Anrechnung von Gewinnen einer GmbH befasst, an der der Dienstnehmer beteiligt war.


 
 

Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter einer Bank im Zusammenhang mit Verbraucherkreditverträgen

Ein zur Klage befugter Verband im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) brachte gegen eine Bank hinsichtlich einer größeren Anzahl von Klauseln ihrer AGB und Vertragsformblätter eine Klage auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung ein, der weit überwiegend (hinsichtlich mehr als 25 Klauseln) stattgegeben wurde.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Vorzeitige Auflösung eines zahnärztlichen Behandlungsvertrags

Der mit der (zahnärztlichen) Behandlung verbundene Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten lässt die Fortsetzung des (naturgemäß eine ganz besondere Vertrauensbasis erfordernden) Behandlungsvertrags bei einem (wie hier) potentiell lebensbedrohlichen Kunst- und Aufklärungsfehler des Arztes jedenfalls unzumutbar erscheinen.


 
 

Keine Amtshaftung für vorsätzliche Tötung

Nach dem Amtshaftungsgesetz haftet unter anderem der Bund für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als seine Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben. Steht aber die Handlung nur in einem rein äußerlichen örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit der Dienstausübung, wurde sie nur „bei Gelegenheit der Ausübung“ eines öffentlichen Amts gesetzt und ein Amtshaftungsanspruch wird nicht ausgelöst.


 
 
 
 
 
 

Versicherungsvertragsrecht: (Anscheins-)Vollmacht eines Schadensreferenten des Versicherers

Setzt der Versicherer einen Schadensreferenten zur Abwicklung eines Versicherungsfalls ein, so hat er damit – wenn nichts anderes zu erkennen ist – gegenüber dem Versicherungsnehmer oder Dritten den Anschein erweckt, dass der Schadensreferent zur Abgabe von den Schadensfall betreffenden Erklärungen im Namen des Versicherers bevollmächtigt ist, sei es auf Grund einer Vollmacht zur selbständigen Entscheidung, sei es nach Abschluss der internen Willensbildung der Entscheidungsträger.


 
 
 
 
 
 

Live-Stream über Internet oder UMTS sowie Online-Videorecorder erfordern die Zustimmung des Rechteinhabers

Eine Kabelweitersendung nach § 59a Abs 1 UrhG erfordert eine vorgelagerte Rundfunksendung, die zur Weitersendung übernommen wird, und muss zudem den Integralgrundsatz wahren. Eine Beschränkung des Kabelweitersenderechts auf solche Verfahren, bei denen die Verbreitung der Sendungen des Erstsenders in einem vom Weitersende-Unternehmer durchgängig kontrollierten Kommunikationsnetz erfolgt, lässt sich § 59a Abs 1 UrhG nicht entnehmen.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Abwägung zwischen Resozialisierungsinteresse und Bericht über Neonazi-Aktivitäten

Das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsinteressen des Einzelnen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie der Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Freiheit der Wissenschaft ist im Wege einer umfassenden Interessenabwägung zu lösen. Im Rahmen der politischen Debatte kann auch über schon länger zurückliegende extremistische (hier: neonazistische) Aktivitäten berichtet werden, sofern ein entsprechender Anlass (hier: Präsidentschaftswahlkampf) besteht.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Unzulässigkeit des Rechtswegs für einen auf § 133 Abs 5 BVergG 2018 gestützten Herausgabeanspruch

Die Bestimmung des § 133 Abs 5 BVergG 2018 über das Angebotsöffnungsprotokoll unterliegt als Durchführungsvorschrift für das Vergabeverfahren der Vergabekontrolle durch das Bundesverwaltungsgericht. Damit ist die von der Klägerin behauptete, in der Nichtübermittlung des Protokolls liegende Rechtswidrigkeit des Verhaltens der beklagten öffentlichen Auftraggeberin bzw ein daraus abgeleiteter Anspruch (nur) vor dem Bundesverwaltungsgericht geltend zu machen.


 
 

Unleistbare Besuchsbegleitung

Der Einwand der kontaktberechtigten Mutter, dass sie sich die Kosten der Besuchsbegleitung nicht leisten könne, kann unter Umständen (und nach der gebotenen Interessensabwägung) auch dazu führen, dass ihr ein unbegleitetes Kontaktrecht einzuräumen ist.


 
 

Unlauterkeit wegen Verstoßes gegen AGB: Beklagter kann sich auf Nichtigkeit der AGB berufen

Ist die zugrunde liegende vertragliche Regelung, auf deren Verstoß durch die beklagte Partei sich die klagende Partei im Lauterkeitsprozess beruft (hier Ausschluss der Stellvertretung), zufolge Sittenwidrigkeit oder gröblicher Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB nichtig und damit unwirksam, so begründet der inkriminierte Verstoß keine lauterkeitsrechtlich relevante Täuschung.


 
 
 
 
 
 

Haftung des Veranstalters eines Radrennens für die Verletzung eines Teilnehmers

Der Oberste Gerichtshof hält dazu fest, dass auch in die Rennstrecke einmündende Zufahrtsstraßen gesichert werden müssen, solange Teilnehmer eines Rennens diese passieren könnten. Die Beachtung der Regeln der Straßenverkehrsordnung ist mit dem Wesen eines Radrennens grundsätzlich nicht vereinbar, weshalb ‑ jedenfalls bei Rennen der nationalen Klasse ‑ mit einer kurvenschneidenden Fahrweise gerechnet werden muss.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Veröffentlichung eines Lichtbilds in einer Facebook-Gruppe kann gegen das Urheberrecht verstoßen

Wird ein Lichtbild ohne Zustimmung des Berechtigten in eine Facebook-Gruppe hochgeladen, so liegt ein Eingriff in das Zurverfügungstellungsrecht nach § 18a UrhG vor, außer es handelt sich um eine private Gruppe. Von einer solchen kann nur dann gesprochen werden, wenn ein persönliches Verbindungsmerkmal zwischen den Gruppenmitgliedern im Sinn eines besonderen Interesses oder eines besonderen Zwecks von vornherein vorgegeben ist, nur bei Vorliegen dieses Merkmals die Aufnahme in die Gruppe durch einen Gruppenadministrator erfolgt und die Teilnahme nur solange möglich ist, solange das verbindende Merkmal besteht. Außerdem darf eine bestimmte Höchstzahl an Gruppenmitgliedern nicht überschritten werden.


 
 

Umgefallene Leiter – Produkthaftung?

Bei Produktfehlern ist zwischen Konstruktionsfehlern, Produktionsfehlern und Instruktionsfehlern zu unterscheiden. Beim Konstruktionsfehler ist die Enttäuschung der Sicherheitserwartung im technischen Konzept begründet. Beim Produktionsfehler entsprechen zwar das Konzept und das danach hergestellte „idealtypische Produkt“ den Erwartungen, nicht aber einzelne Stücke, weil der Produktionsprozess nicht normgerecht war. Beim Instruktionsfehler macht nur die unzureichende Darbietung das Produkt fehlerhaft. Ob die maßgebenden Sicherheitserwartungen erfüllt sind bzw ob und welche Produktinstruktionen erforderlich sind, entscheidet sich regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalls.


 
 

Konkursantragsmonopol der FMA auch nach Entziehung der Bankkonzession

Nach dem Bankwesengesetz kann nur die FMA die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Kreditinstituts beantragen. Ein Kreditinstitut in diesem Sinne liegt auch nach dem Entzug der Bankkonzession vor. Ein von einem Nichtberechtigten gestellter Antrag ist nicht sogleich zurückzuweisen. Anderenfalls wird in die im Bankwesengesetz ebenso verankerte Stellung der FMA als Amtspartei eingegriffen.


 
 

Haftung einer Liftgesellschaft bei einem Tarifverbund

Schließen sich mehrere Liftgesellschaften zu einem Tarifverbund zusammen, so kann der handelnde Unternehmer, bei dem die Liftkarte gekauft wird, entweder nur im eigenen Namen kontrahieren oder aber auch als Vertreter für die anderen Verbundunternehmen auftreten. Im zweiten Fall muss das Vertretungsverhältnis bei Erwerb der Liftkarte eindeutig offengelegt werden; dann entsteht ein aufgespaltenes Vertragsverhältnis mit mehreren Vertragspartnern und unterschiedlichen Pflichtenkreisen.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kuhattacke auf der Alm: Haftung des Landwirts und Mitverschulden des Wanderers

Im Almgebiet müssen Weideflächen im Allgemeinen nicht abgezäunt oder eingefriedet werden. Bei besonderen und örtlich eingegrenzten Gefahren sind auch im Almgebiet die Anforderungen an die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung von Tieren erhöht und zumutbare zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu fordern. Entsprechende Warnschilder aufzustellen reicht dabei nicht generell aus, im Einzelfall müssen auch Wanderwege abgezäunt werden. Einen Wanderer, der sich mit seinem angeleinten Hund den Tieren einer Herde auf ein bis zwei Meter näherte, obwohl er mit einem Schild gerade davor gewarnt worden war, und die Leine noch dazu so führte, dass er sich vom Hund nicht jederzeit lösen kann, trifft ein Mitverschulden an den Verletzungen, die er durch eine Kuhattacke erlitt.


 
 

Unverzügliche Anzeigeobliegenheit von Versicherungsfällen nach Beendigung des Rechtsschutz-Versicherungsvertrags iSv § 33 VersVG

Dem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer ist einsichtig, dass der Versicherer im Fall der Beendigung des Vertrags (im Gegensatz zum aufrechten Vertrag) ein uneingeschränktes Interesse an einer unverzüglichen Anzeige aller Versicherungsfälle, von denen der Versicherungsnehmer unverschuldet erst nach Vertragsbeendigung oder – zu Gunsten des Versicherungsnehmers – erst nach Ablauf einer im Vertrag vorgesehenen Ausschlussfrist erfährt, im Sinn des § 33 VersVG hat.


 
 

Gepäckkennzeichnung im Fernbus

Der Busunternehmer hat nach den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr für Reisegepäck grundsätzlich eine Gepäckschein auszugeben und darf das Reisegepäck nur gegen vorgewiesenen Gepäckschein aushändigen. Den Fahrgast trifft ein Mitverschulden, wenn er das Reisegepäck trotz Aufforderung beim Buchungsvorgang und in den Geschäftsbedingungen des Busunternehmers nicht kennzeichnet.


 
 

Keine Erbunwürdigkeit bei Rücktritt vom Versuch einer strafbaren Handlung

Der Oberste Gerichtshof stellt dazu klar, dass der vom Gesetzgeber zur Begründung der Erbunwürdigkeit verwendete Begriff einer „strafbaren Handlung“ aus systematischen Gründen im Sinne seines ursprünglichen Anwendungsbereichs im Strafrecht zu verstehen ist. Der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch schließt daher die Annahme von Erbunwürdigkeit aus.


 
 
 
 
 
 
 
 

Unterlassungsanordnungen sind auch gegen Internet-Provider zulässig, grundsätzlich aber auf den Schutz im Inland beschränkt

Bei rechtsverletzenden Internetinhalten darf gegen einen Provider (bzw Plattformbetreiber) eine Unterlassungsanordnung erlassen werden, die sich nicht nur auf den konkret rechtswidrigen Inhalt, sondern auch auf wortgleiche oder sinngleiche Inhalte beziehen kann. Sinngleiche Inhalte sind solche, die im Kern dem als rechtswidrig beurteilten Inhalt entsprechen. Bei immaterialgüterrechtlichen (zB urheberrechtlichen) Ansprüchen ist die Reichweite der Unterlassungsanordnung durch den Grundsatz der Territorialität auf den Schutz im Inland beschränkt. Bei anderen Unterlassungspflichten ist eine deutliche Klarstellung des Klägers notwendig, wenn er einen über Österreich hinausgehenden Schutz in Anspruch nehmen will.


 
 

Der Betreiber eines Online-Marktplatzes muss den Kunden die für den Kauf wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen

Werden auf einem Online-Marktplatz von Usern dieser Plattform erworbene Originaltickets für diverse Veranstaltungen weiterverkauft, so muss der Plattformbetreiber sicherstellen, dass den Käufern (jedenfalls) folgende für den Kauf wesentliche Informationen erteilt werden: Nicht frei übertragbares, sondern personalisiertes Ticket; Name und Anschrift des Verkäufers; Bruttopreis des Tickets. Eine gesonderte Angabe darüber, dass der Verkäufer über die allenfalls erforderliche Gewerbeberechtigung verfügt, und die Angabe des ursprünglichen Preises (des Originalpreises) sind hingegen nicht erforderlich.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Neuerlich: „Spätrücktritt“ vom Lebensversicherungsvertrag

Die Belehrung dahin, dass das Rücktrittsrecht binnen 30 Tagen ab Zustandekommen des Vertrags – statt ab Verständigung vom Zustandekommen – besteht, ist unschädlich. Auch dem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer ist klar, dass die Zustellung der Polizze gleichzeitig die Verständigung vom Zustandekommen des Vertrags ist.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Freiheitsersitzung auch bei einem nicht verbücherten Wegerecht möglich

Die Anwendung der Freiheitsersitzung auf den Fall einer vertraglich eingeräumten, aber nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit widerspricht zwar dem Gedanken, dass § 1488 ABGB grundsätzlich nur dingliche Servituten vor Augen hat, vermeidet aber den Wertungswiderspruch, dass ansonsten eine nicht intabulierte und damit bloß obligatorisch wirkende Servitut eine höhere Bestandskraft hätte als eine im Grundbuch eingetragene und daher sogar dinglich wirkende.


 
 
 
 

Kündigungsanfechtung bei Widerspruch durch den Betriebsrat

Das Recht, die Kündigung anzufechten, steht im Fall eines Widerspruchs des Betriebsrats gegen die Kündigung primär dem Betriebsrat, und diesem nur dann zu, wenn der Arbeitnehmer von ihm die Anfechtung verlangt hat. Setzt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist des Betriebsrates kein Verhalten, aus dem der Betriebsrat auf ein solches „Verlangen“ hätte schließen können, hat weder der Betriebsrat noch in der Folge der Arbeitnehmer ein Recht auf Anfechtung der Kündigung.


 
 
 
 

Bestellung eines Dolmetschers für die Kontakte des gerichtlichen Erwachsenenvertreters mit dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Betroffenen?

Für die vom Erwachsenenvertreter angestrebte gerichtliche Bestellung eines Dolmetschers (samt Kostentragung aus Amtsgeldern) zur Ermöglichung der notwendigen Kontakte zwischen ihm und dem Betroffenen, der nicht Deutsch kann und aufgrund seiner intellektuellen Defizite auch nicht dazu in der Lage ist, diese Sprache zu erlernen, fehlt eine gesetzliche Grundlage.


 
 
 
 

Kontrazeption mittels Spirale ist keine besondere Heilbehandlung im Rahmen der Unterbringung

Die Kontrazeption durch Setzen einer Spirale ist, wenn sie der Aufrechterhaltung der durch die medikamentöse Behandlung erreichten Stabilisierung der psychischen Krankheit dient und daher medizinisch indiziert ist, als Heilbehandlung im Sinne des Unterbringungsgesetzes zu werten. Der Beeinträchtigungsgrad einer besonderen Heilbehandlung wird aber nicht erreicht, sodass eine Genehmigung durch das Unterbringungsgericht nicht erforderlich ist.


 
 
 
 

Hund vor dem Eingang ins Einkaufszentrum

Eine Hundehalterin, die ihren bisher unauffälligen, ca 6 kg schweren Jack Russell Terrier vor dem Eingang in ein Einkaufszentrum mit einer ca 1 m langen Leine an einem Poller anleint und mit einem Beißkorb versieht, trägt ausreichend für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung des Hundes Sorge. Sie muss nicht damit rechnen, dass sich eine andere Person dem Hund bis auf einen Meter annähert (weil sie ihn übersehen hat) und dann wergen des bellenden und hochspringenden Hundes so erschrickt, dass sie zu Sturz kommt.


 
 
 
 
 
 
 
 

2019

 
 
 
 
 
 

UBER-App dient der Vermittlung der Personenbeförderung und erfordert eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe

Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich. Dabei handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe, wofür es neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewerbeausübung eines Befähigkeitsnachweises bedarf. In der Vermittlung von Dienstleistungen zur Personenbeförderung ohne Gewerbeberechtigung ist – bei Unvertretbarkeit der Rechtsansicht und Spürbarkeit – ein Rechtsbruch gelegen, der die Ausübung der Vermittlungstätigkeit unzulässig macht.


 
 
 
 

Installation einer Wallbox für einphasiges Laden eines E-Autos mit 3,7 kW bei im Wohnungseigentum stehenden KFZ-Abstellplatz ist privilegierte Änderung im Sinn des WEG

Die Verlegung einer elektrischen Leitung samt eigenem Zähler und der – einer Steckdose vergleichbaren – „Wallbox“ in technisch einfacher Ausführung, die nur einphasiges Laden eines E-Autos mit 3,7 kW ermöglicht, bedarf als privilegierte Änderung im Sinn des § 16 Abs 2 Satz 2 WEG keines Nachweises der Verkehrsüblichkeit oder des wichtigen Interesses des Antragstellers. Für weitergehende Maßnahmen wie die Installation einer „Wallbox“ zum dreiphasigen Laden mit 22 kW gilt die Privilegierung nicht. Wichtige Interessen der übrigen Wohnungseigentümer sind nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass in ungewisser Zukunft allenfalls mehr als 20 andere Wohnungseigentümer ebenfalls derartige Ladestationen errichten wollen und die elektrische Infrastruktur diesfalls aufgerüstet werden müsste. Eine auflösend bedingte Genehmigung der Änderung ist wegen der rechtsgestaltenden Wirkung der Entscheidung nach § 16 WEG unzulässig.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Verbandsklage nur bei „Verwendung“ von Vertragsformblättern durch einen Makler

Zur Unterlassung der Verwendung gesetzwidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) oder Vertragsformblätter ist verpflichtet, wer diese im geschäftlichen Verkehr „verwendet“. Werden von einem Immobilienmakler Formblätter für das Angebot zum Abschluss von (Kauf- oder Miet-)Verträgen mit einem Dritten (Verkäufer oder Vermieter) erstellt, steht deren Verwendung den Kauf- oder Mietinteressenten jedoch frei, ist der Makler nicht als „Verwender“ dieser Formulare anzusehen.


 
 
 
 
 
 
 
 

Günstigkeitsvergleich nach Entfall des § 38 FinStrG und Anhebung der in § 33 FinStrG angedrohten Freiheitsstrafe mit BGBl I 2019/62 – erste Entscheidung des Fachsenats für Finanzstrafsachen

Erfüllt eine nach Inkrafttreten der neuen Gesetzesfassung abgeurteilte Tat die Tatbestandselemente des (§ 33 FinStrG und des) § 38 FinStrG in der zur Tatzeit geltenden Fassung, ist – wenn der strafbestimmende Wertbetrag 500.000 Euro nicht übersteigt (vgl § 38 Abs 1 zweiter Satz zweiter Fall FinStrG in den Fassungen ab BGBl I 2004/57) – das Urteilszeitrecht (§ 33 FinStrG idgF) dem Angeklagten nicht günstiger als die Normenlage zur Tatzeit. In solchen Fällen ist die Tat daher (nicht § 33 FinStrG idgF, sondern) §§ 33, 38 FinStrG in der zur Tatzeit geltenden Fassung zu subsumieren.


 
 

Neue Rechtsprechung zum Kindesunterhalt: Die steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen erfolgt ausschließlich durch den Familienbonus Plus und den Unterhaltsabsetzbetrag

Mit der Einführung des „Familienbonus Plus“ hat der (Steuer-)Gesetzgeber eine verfassungsrechtlich zulässige pauschalierende Regelung zur steuerlichen Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen getroffen. Eine Anrechnung von Transferleistungen findet im Rahmen der Unterhaltsbemessung nicht mehr statt; die steuerliche Entlastung erfolgt ausschließlich durch den Familienbonus Plus und den Unterhaltsabsetzbetrag.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Formungültiges fremdhändiges Testament

Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn der Erblasser auf einem losen Blatt unterschrieben hat, ohne dass ein äußerer oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text der letztwilligen Verfügung befindet, besteht.


 
 
 
 
 
 

Die „Beraubung“ in der Haushaltsversicherung

In der Haushaltsversicherung ist vom Begriff „Beraubung“ – wie im Strafrecht unter „Raub“ – nicht nur ein unmittelbarer körperlicher Angriff, sondern auch der Einsatz eines willensbrechenden Betäubungsmittels mit erheblichen psychischen und physischen Wirkungen erfasst.


 
 
 
 
 
 
 
 

Die Anwendung der neuen Verjährungsregelung für erbrechtliche Tatbestände kann in Einzelfällen zu einer Verkürzung der bei ihrem Inkrafttreten noch laufenden langen Verjährungsfrist führen

Nach der Übergangsvorschrift zu dieser Verjährungsregelung gilt für deren Anwendung auf ein vor dem 1. 1. 2017 erworbenes Recht nicht nur die kenntnisabhängige kurze, sondern auch die kenntnisunabhängige lange Frist. Letztere wirkt absolut und beginnt mit dem Tod des Erblassers.


 
 
 
 
 
 
 
 

Regress des Bauunternehmers gegen die örtliche Bauaufsicht

Der Regress des Bauunternehmers, der dem Bauherrn einen im Zuge der Werkausführung verursachten Schaden ersetzt hat, gegen die örtliche Bauaufsicht, der ihrerseits eine schadenskausale Sorgfaltswidrigkeit bei der Überwachung der Ausführungsarbeiten anzulasten ist und die daher gemeinsam mit dem Bauunternehmer gegenüber dem Bauherrn solidarisch haftet, ist nach § 1302 iVm § 896 ABGB nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Ausprägung der Zurechnungsgründe kann aber im Einzelfall dazu führen, dass die Haftung der örtlichen Bauaufsicht im Innenverhältnis gänzlich entfällt.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Belehrung über das Rücktrittsrecht – konkrete Angabe des Zeitpunkts des Zustandekommens des Lebensversicherungsvertrags

Auch für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer ist wahrnehmbarer Anknüpfungspunkt für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jener des Zugangs der Polizze. Die Belehrung über das Rücktrittsrecht „binnen zweier Wochen nach Zustandekommens des Vertrags“ bedurfte keiner weiteren Konkretisierung des Zeitpunkts.


 
 
 
 
 
 
 
 

Keine Provision für den Immobilienmakler bei rechtzeitigem Rücktritt vom Fernabsatzvertrag

Fanden Kontakte zwischen dem Verbraucher und dem Immobilienmakler allein „online“, per E-Mail und telefonisch statt, kann es nur zu einem Fernabsatzvertrag gekommen sein. Fernabsatzverträge kann der Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hat der Verbraucher den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung nicht verlangt, ist sein Rücktrittsrecht weder erloschen, noch hat der Immobilienmakler - nach rechtzeitigem Rücktritt - Anspruch auf Zahlung einer Provision.


 
 
 
 

Lärmimmissionen einer Gondelseilbahn

Der Oberste Gerichtshof gab einer Klage von Nachbarn einer Gondelseilbahn auf Unterlassung von Lärmstörungen statt. Die beklagte Seilbahnbetreiberin muss binnen neun Monaten alle Lärmstörungen unterlassen, die an der Grundstücksgrenze der Liegenschaft der Kläger durch die Gondelseilbahn (insbesondere die ungeöffnete Talstation samt Einrichtungen und die erste Stütze) einen energieäquivalenten Dauerschallpegel von mehr als 55 dB – in den Abendstunden (ab 18:00 Uhr) mehr als 53 dB – verursachen.


 
 
 
 

Abtretung des Mietrechts: Wer trägt die Kosten für die Reparatur einer Heiztherme, die der Rechtsvorgänger des Mieters an Stelle eines Einzelofens einbauen ließ?

Der Vermieter ist zur Erhaltung der vom Mieter im Laufe des Mietverhältnisses eingebauten Heiztherme verpflichtet, wenn er im Zug eines gesetzlichen Mieterwechsels durch Abtretung des Mietrechts (§ 12 MRG) von seinem Recht auf Anhebung des Mietzinses auf den zulässigen Höchstbetrag Gebrauch machte (§ 46 Abs 2 MRG) und dieser Höchstbetrag nur aufgrund der Verbesserung der Ausstattungskategorie durch den Einbau der Heiztherme ausgeschöpft werden durfte.


 
 
 
 
 
 

Für die Beachtlichkeit eines Motivirrtums ist es weder nach der alten noch nach der neuen Rechtslage notwendig, dass der Erblasser seinen Beweggrund in der letztwilligen Verfügung „angegeben“ hat

Der Oberste Gerichtshof stellt dazu klar, dass sich entgegen den (unverständlichen) Erläuterungen des Gesetzgebers an der gesetzlichen Regelung des Motivirrtums bei der gewillkürten Erbfolge inhaltlich nichts geändert hat, weshalb die bisherige Rechtsprechung weiterhin zur Anwendung gelangt.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterbricht die Verjährung für Amtshaftungsansprüche

Wendet sich ein Beschwerdeführer an den EGMR, unterbricht dies die Verjährungsfrist für die in der Beschwerde individualisierten Amtshaftungsansprüche. Voraussetzung dafür ist, dass vom EGMR gemäß Art 41 Europäische Menschenrechtskonvention eine Entschädigung zugesprochen hätte werden können und der Geschädigte seine Ansprüche auf Ersatz (soweit sie ihm nicht oder nur teilweise zuerkannt wurden) binnen angemessener Frist mit Klage weiterverfolgt.


 
 

Zum Eintritt der Bindung an eine einstweilige Verfügung

Eine Partei hat eine im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zugestellte einstweilige Verfügung, die sich schon im Verfügungsbereich ihres anwaltlichen Vertreters befindet, bereits dann zu befolgen, wenn sie vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis erlangte. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts der formellen Zustellung an.


 
 

Vorschuss für eine zukünftige Reparatur ist kein „Körberlgeld“

Vorweg zugesprochene Reparaturkosten sind ein Vorschuss. Dem Werkbesteller soll damit eine Sanierung ermöglicht werden, ohne auf eigenes Kapital greifen zu müssen. Wer nicht reparieren lässt, muss den Vorschuss (teilweise) zurückzahlen. Behalten werden darf nur jener Betrag, um den der objektive Wert der Sache (oder Leistung) durch den Mangel oder die Beschädigung vermindert wurde.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zur Aussetzung des Kontakts zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind

Das Recht auf persönliche Kontakte ist ein unter dem Schutz des Art 8 MRK stehendes „Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung“. Einem Elternteil steht dieses Recht nur dann nicht zu, wenn das Wohl des Kindes durch dessen Ausübung massiv gefährdet wird. Die gänzliche Unterbindung des persönlichen Kontakts zwischen einem Elternteil und seinem Kind durch Gerichtsbeschluss setzt daher entsprechende Feststellungen voraus.


 
 

Gemeinsamer Hausbau von Lebensgefährten

Wird auf der einem Lebensgefährten gehörenden Liegenschaft von beiden Lebensgefährten ein Haus (fertig) gebaut, so kann zwischen ihnen insofern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) bestehen. Liegt eine solche vor, so ergibt sich aus ihr ein Rechtsgrund zur Benützung, der einem Räumungsbegehren nach Auflösung der Lebensgemeinschaft entgegensteht. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Liegenschaft bloß zum Gebrauch in die GesbR eingebracht wurde.


 
 

Eingeschränkte Überprüfung von Betriebsversammlungsbeschlüssen zur Betriebsratsumlage

Der Betriebsinhaber kann nur eine Verletzung elementarster Grundsätze des Betriebsversammlungsrechts geltend machen und hieraus für sich die Ungültigkeit eines Beschlusses der Betriebsversammlung ableiten. Bei Rechtsungültigkeit der Beschlussfassung über die Einhebung der Betriebsratsumlage müsste ein Arbeitnehmer gegen den Betriebsratsfonds die Kondiktionsklage auf Rückzahlung der rechtsgrundlos geleisteten Betriebsratsumlage erheben.


 
 
 
 
 
 
 
 

Weder die Form noch die Verpackung des Stieleises „MAGNUM DOUBLE“ begründen einen Herkunftshinweis

Der Nachahmungsschutz (nach UWG) für den Fall einer vermeidbaren Herkunftstäuschung setzt voraus, dass das Erzeugnis (das Produkt und/oder dessen Aufmachung) des Verletzten einen Herkunftshinweis zu seinem Unternehmen schafft. Dafür ist entscheidend, ob dem klägerischen Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart zukommt, ob also seine prägenden Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft hinzuweisen.


 
 

Rücktritt vom Kauf eines Luxusfahrzeugs nach UN-Kaufrecht ist bei einem gravierenden Lieferverzug auch ohne Nachfristsetzung möglich

Nach dem UN-Kaufrecht kann der Käufer im Fall eines Lieferverzugs die Vertragsaufhebung verlangen, wenn er dem Verkäufer eine Nachfrist mit dem Ziel der Vertragsaufhebung setzt, oder (auch ohne Mahnung oder Nachfristsetzung) wenn die Überschreitung der Lieferfrist eine wesentliche Vertragsverletzung begründet. Dies ist der Fall, wenn der vereinbarte Liefertermin bereits länger zurückliegt und von einer angemessenen Nachlieferungsmöglichkeit nicht mehr ausgegangen werden kann.


 
 

Fehlender Elektrobefund und Mietzinsminderung

Dass eine elektrische Anlage nicht den Vorschriften der Elektrotechnikverordnung (ETV) 2002 entspricht, ist für sich alleine noch nicht geeignet, eine Unbrauchbarkeit der Wohnung zu bewirken. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 7a ETV ist aber eine potenzielle Gefährlichkeit der Anlage zu vermuten, was der Vermieter widerlegen kann. Misslingt dieser Gegenbeweis, kann eine Mietzinsminderung berechtigt sein.


 
 
 
 
 
 

Verbotswidriger Abbruch eines Hauses als erlaubte Selbsthilfe?

Lässt der Eigentümer eines akut einsturzgefährdeten Hauses dieses entgegen einem von einem Mieter erwirkten gerichtlichen Verbot abreißen, kann er sich unter Umständen auf zulässige Selbsthilfe berufen. Das gilt aber jedenfalls dann nicht, wenn er die Abbrucharbeiten nicht, wie es notwendig wäre, um das Risiko eines unkontrollierten Einsturzes nicht noch zu erhöhen, in einem Zug durchführen lässt, sondern sukzessive in mehreren Etappen mit längeren Unterbrechungen.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zur Abtretbarkeit von Anfechtungsansprüchen

Die entgeltliche Abtretung von Anfechtungsansprüchen nach der IO ist jedenfalls dann wirksam, wenn sie neben dem Anspruch auf Rechtsgestaltung (Unwirksamerklärung des angefochtenen Rechtsgeschäfts) auch einen auf dieser Rechtsgestaltung beruhenden Leistungsanspruch erfasst. Anderes gilt nur dann, wenn die Abtretung rechtsmissbräuchlich oder offenbar insolvenzzweckwidrig erfolgt. Auf die Angemessenheit des Abtretungspreises kommt es dabei nicht an.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ist YouTube für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich und daher zur Unterlassung verpflichtet?

Der OGH ersucht den EuGH um Auslegung vor allem des Art 14 der Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr. Dabei geht es um die Frage, ob YouTube seine neutrale Rolle als Host-Service-Provider und damit das Haftungsprivileg verliert, wenn dem Nutzer zusätzlich zum Betrieb der Online-Videoplattform bestimmte Begleitservices angeboten werden, wie vor allem die Verknüpfung der von den Nutzern hochgeladenen Videos mit Werbung („monetarisieren“).


 
 

Zur Behandlung eines nachträglich hervorgekommenen Steuerguthabens beim sogenannten „Pflegeregress“

Die Gutschrift aus einer Arbeitnehmerveranlagung ist dem zu Lebzeiten erzielten Einkommen eines Verstorbenen zuzurechnen und unterliegt nicht dem Verbot des Pflegeregresses. Bei zeitlicher Kongruenz wird es von der gesetzlichen Legalzession zugunsten des Sozialhilfeträgers erfasst. Der übergegangene Anteil fällt nicht in den Nachlass.


 
 
 
 
 
 

Unzulässige Mehrfachbefristung des Dienstverhältnisses eines Wiener Spitalarztes nach § 2 Abs 5 VBO 1995

Nach § 2 Abs 5 VBO 1995 kann ein Dienstverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen worden ist, nur einmal auf bestimmte Zeit, und zwar höchstens um ein Jahr, verlängert werden. Dies gilt zwar nicht, wenn das Dienstverhältnis auch der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung zum Erwerb einer Berufsberechtigung dient. Die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet eines Sonderfaches („Additivfach“) nach § 8 Abs 1 ÄrztG 1998 aF (nunmehr: Spezialisierung nach § 11a ÄrzteG 1998) führt aber zu keiner (Erweiterung der) Berufsberechtigung als Allgemeinmediziner oder Facharzt.


 
 

Zur Übergangsbestimmung des § 281 IO idF IRÄG 2017

Gemäß § 281 IO idF IRÄG 2017 kann der Schuldner während der am 1. November 2017 noch nicht abgelaufenen Laufzeit des Zahlungsplans neuerlich die Abstimmung über einen Zahlungsplan und die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens beantragen. Das ist allerdings nicht mehr möglich, wenn Forderungen von Gläubigern bereits (teilweise) wiederaufgelebt sind.


 
 
 
 
 
 

Aufkündigung einer Genossenschaftswohnung wegen Nichtaufgabe einer anderen Wohnung

Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. Ein wichtiger Grund liegt nach dem Gesetz ua dann vor, wenn „ein im Mietvertrag schriftlich als Kündigungsgrund vereinbarter Umstand eintritt, der in Bezug auf die Kündigung oder die Auflösung des Mietverhältnisses für den Vermieter […] als wichtig und bedeutsam anzusehen ist“. Als ein solcher Umstand wurde in einem Vertrag die Nichtaufgabe einer anderen Wohnung vereinbart.


 
 

Ein „Zwischenbeschluss“ darüber, dass einzelne Vermögensgegenstände aufzuteilen sind, ist unzulässig. Während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft erworbenes Immobilienvermögen, das vermietet wird, unterliegt in der Regel der nachehelichen Vermögensaufteilung.

Bei der Frage, welche Aktiva oder Passiva der früheren Ehegatten in die nacheheliche Vermögensaufteilung einzubeziehen sind, handelt es sich um eine – von vielen – Vorfragen, die im Aufteilungsverfahren zu lösen sind. Mit einem Beschluss darüber wird nicht „über den Grund“ des Aufteilungsanspruchs abgesprochen. Während der ehelichen Lebensgemeinschaft erworbene Immobilien, die vermietet werden, sind in der Regel eheliche Ersparnisse. Der Ausnahmetatbestand, dass es sich dabei um einem Unternehmen gewidmete Sachen handelt, ist von demjenigen, der sich darauf beruft, zu beweisen. Die Anzahl der vermieteten Objekte allein gibt dafür nicht den Ausschlag.


 
 
 
 

Redlicher Unterhaltsverbrauch eines Studenten

Die Ansicht, ein den Unterhaltsanspruch wahrendes ernsthaft und zielstrebig betriebenes Studium liege bei Erfüllung der Voraussetzungen zum Bezug der Familienbeihilfe vor, wurde in der Vergangenheit von der Judikatur zumindest als Grundsatz vertreten und findet sich auch in der aktuellen Literatur. Einem Studenten kann nicht vorgeworfen werden, wenn er davon ausgeht. Diffizile juristische Beurteilungen können von einem Unterhaltsberechtigten grundsätzlich nicht erwartet werden.


 
 
 
 
 
 

Der Grenzverlauf zwischen Almgrundstücken richtet sich nach der Naturgrenze

Sind die Grundstücksgrenzen nicht im Grenzkataster eingetragen und besteht zwischen den Grundnachbarn keine Vereinbarung, so bestimmt sich der eigentumsrechtliche Grenzverlauf nach unbedenklichen objektiven Grenzzeichen (zB Grenzsteine, Grenzpflöcke) oder nach der Naturgrenze (zB Mauern, Zäune, Bäume, natürliche Grenzlinien). In Almregionen und im Gebirge kommen als natürliche Grenze ein Grat, eine Wasserscheide, ein Bach in der Talsohle, ein Felsen, ein Berggipfel, ein Bergrücken, eine Böschungskante oder eine Schlucht in Betracht.


 
 

Anwendung des HeimAufG idF des 2. ErwSchG auf Sonderschule und damit verbundenem Hort. Erinnern an die orale Einnahme eines Medikaments – keine Maßnahme iSd § 5 HeimAufG

Mit § 2 Abs 2 HeimAufG idF BGBl I 2017/59 (2. ErwSchG) ist die Ausnahme des Anwendungsbereichs des Heimaufenthaltsgesetzes in Bezug auf Heime und andere Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger weggefallen. Auch in diesen (hier Sonderschule mit Hort) angeordnete freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind daher nunmehr grundsätzlich nach dem HeimAufG gerichtlich zu überprüfen. Das bloße Erinnern an die orale Einnahme eines von einem externen Arzt verschriebenen Medikaments ist als Laientätigkeit zu beurteilen und keine eigenständige, der Einrichtung zuzurechnende Maßnahme.


 
 
 
 
 
 
 
 

Der für die streitige Scheidung bestellte Verfahrenshelfer ist nicht auch für die einvernehmliche Scheidung bestellt

Im Rahmen der Verfahrenshilfe schreitet der bestellte Verfahrenshelfer aufgrund des Bewilligungsbeschlusses und des Bestellungsbescheids ohne Prozessvollmacht ein. Eine „Erstreckung“ der auf der Bewilligung der Verfahrenshilfe im Scheidungsprozess beruhenden Vertretungsbefugnis auf das Verfahren über die einvernehmliche Scheidung findet nicht statt.


 
 

Unterhalt: Zeitraum für gleichwertige Betreuung

Maßgeblich ist bei vereinbarter gleichteiliger Betreuung regelmäßig die tatsächliche Betreuung im jeweiligen Kalenderjahr. Bei der Festsetzung des Unterhalts für die Zukunft ist auf die konkrete Ausübung des Kontaktrechts in einem angemessenen Zeitraum vor der Beschlussfassung erster Instanz abzustellen.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Abgeltung Zeitausgleichsguthaben in der Insolvenz

Wird das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für nicht verbrauchte Zeitguthaben zu bezahlende Entgelt für Leistungen geschuldet, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zusätzlich zur normalen Arbeitsleistung) erbracht wurden, handelt es sich bei dieser Forderung um eine Insolvenz- und nicht um eine Masseforderung.


 
 
 
 
 
 

Anmeldung von Rechtsmitteln in Verbandsverantwortlichkeitssachen und Verjährung strafrechtlicher Verbandsverantwortlichkeit

Keine wirksame Anmeldung eines Rechtsmittels, wenn die Erklärung des belangten Verbands nicht erkennen lässt, ob er das Urteil über die natürliche Person oder jenes über den belangten Verband bekämpfen will. Die Verjährung der strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit hemmen nur solche Verfolgungsschritte, die gegen den belangten Verband gesetzt wurden.


 
 

Keine Amtshaftung für unrichtige Grundbuchseintragung bei unbesicherter Kreditvergabe

Wird ein Kredit gewährt, weil der Kreditgeber aufgrund einer Einsicht in das Grundbuch davon ausging, dass der Schuldner über eine unbelastete Liegenschaft verfügt, und unterlässt es der Kreditgeber, sich eine dingliche Sicherheit am Grundstück einräumen zu lassen, besteht kein Amtshaftungsanspruch, wenn eine die exekutive Verwertung hindernde Eintragung durch das Grundbuchsgericht irrtümlich unterblieb.


 
 
 
 

Feiertagsentgelt für Arbeit am Karfreitag

Auch ein Arbeitnehmer, der keiner der relevanten Kirchen iSd § 7 Abs 3 ARG idF BGBl I 2004/159 angehört, hat bei Arbeit am Karfreitag gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des Feiertagsentgelts nach § 9 Abs 5 ARG. Dieser Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor vom Arbeitgeber eine Freistellung am Karfreitag gefordert hat, und der Arbeitgeber diesem Ersuchen nicht nachgekommen ist.


 
 

Glassplitter im öffentlichen Schwimmbad

Das Bestehen einer Sorgfaltspflicht und deren Verletzung sowie die Kausalität der Sorgfaltsverletzung für den Schaden hat grundsätzlich der Geschädigte zu behaupten und zu beweisen. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB betrifft (nur) den Verschuldensbereich. Sie ist aber auch bereits dann anwendbar, wenn der Geschädigte beweist, dass nach aller Erfahrung die Schadensentstehung auf ein wenigstens objektiv fehlerhaftes (vertragswidriges) Verhalten des Schädigers zurückzuführen ist. Gelingt dem Geschädigten der Nachweis zumindest eines – ein rechtswidriges Verhalten indizierendes – objektiv rechtswidrigen Zustands nicht, ist eine Haftung zu verneinen.


 
 
 
 

Aktive Korruption als Untreue?

Aktive Korruption (Bestechung oder Vorteilsgewährung) durch einen Machthaber begründet (auch wenn sie strafrechtlich relevant ist) für sich allein noch keinen Befugnismissbrauch im Sinn des Untreuetatbestands. Pflichtwidrigkeit, die § 309 StGB voraussetzt, bezieht sich nicht auf die Annahme des Vorteils, sondern auf die mit diesem verknüpfte Rechtshandlung.


 
 
 
 
 
 
 
 

EuGVVO 2012: Wird eine deutsche GmbH & Co KG am vertraglich vereinbarten Erfüllungsort im Inland wegen Schlechterfüllung des Vertrags geklagt, liegt auch für die als Komplementärin der KG mitgeklagte GmbH die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte vor

Auch unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Unionsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der EU liegt insofern ein acte clair vor, als die Haftung der Komplementärs‑GmbH mit derjenigen der GmbH & Co KG ident ist.


 
 

Neues Erwachsenenschutzrecht – Beendigung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung

Wurde der Erwachsenenvertreter mit der Besorgung einer Art von Angelegenheiten betraut (hier die Vertretung des Betroffenen „vor Gerichten, Behörden, Dienststellen und Sozialversicherungsträgern“), reicht es für eine Aufrechterhaltung der Erwachsenenvertretung, dass diese Art von Angelegenheiten als solche weiterhin den Erwachsenenvertreter erfordert.


 
 

Fortlaufshemmung der Verjährung für angemeldete Ansprüche des Handelsvertreters

Eine Anmeldung des Provisionsanspruchs durch den Handelsvertreter – mit der Wirkung der Fortlaufshemmung der Verjährung – kommt nicht nur für solche nachvertraglichen Ansprüche in Betracht, die aus (bei Auflösung des Handelsvertretervertrags) bereits abgeschlossenen Geschäften resultieren, sondern darüber hinaus auch für Provisionsansprüche nach § 11 HVertG. Die Antwort des Unternehmers muss schriftlich erfolgen, wobei dafür ausnahmsweise die „Textform“ genügt, und eine inhaltliche Stellungnahme zur angemeldeten Forderung enthalten.


 
 

Anspannung des Unterhaltsschuldners auf angemessene Vermögenserträgnisse

Ein Unterhaltsschuldner, der einen hohen Kapitalbetrag (hier: rund 3,2 Mio EUR) ertraglos angelegt hat, ist zwar unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als hätte er sein Kapital unter Abwägung von Ertrag und Risiko möglichst erfolgversprechend angelegt. Die Anspannung erstreckt sich allerdings nur auf die (fiktiven) Erträge aus dem Kapital (Zinsen, Dividenden etc) und nicht auch auf die (hypothetisch erzielbaren) Kursgewinne.


 
 
 
 
 
 
 
 

Iranisches Erbrecht vor österreichischen Gerichten

Aufgrund eines bilateralen Staatsvertrags ist der Nachlass eines iranischen Staatsangehörigen auch von österreichischen Gerichten nach iranischem Recht abzuhandeln. Regelungen dieses Rechts, die nach dem Geschlecht der Erben unterscheiden, verstoßen aber gegen Grundwertungen des österreichischen Rechts und sind daher nicht anzuwenden.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zur Informationspflicht („Rechtsbelehrung“) nach § 50 Abs 1 StPO

Gemäß Art 6 Abs 3 lit a MRK hat jeder Angeklagte das Recht, in möglichst kurzer Frist in einer für ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe wird in § 6 Abs 2 StPO als strafprozessualer Grundsatz hervorgehoben sowie in §§ 49 Z 1, 50 und 164 Abs 1 erster Satz StPO inhaltlich konkretisiert und ergänzt.


 
 
 
 

Abgeltung der ständigen Rufbereitschaft einer Sicherheitskraft

Der Dienstgeber, der Rufbereitschaft verlangt, nimmt einen besondere Leistung des Arbeitnehmers in Anspruch. Wenn keine Vereinbarung über die Unentgeltlichkeit oder die pauschale Abgeltung der Rufbereitschaft getroffen wurde, hat der Dienstnehmer für diese vom ihm erbrachte (andere als Arbeits-)Leistung (mangels kollektivvertraglicher Regelung) gemäß § 1152 ABGB Anspruch auf ein angemessenes ortsübliches Entgelt.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Betrügerischer Verkauf eines Mietwagens: Keine Amtshaftung wegen Ausstellung von Duplikaten der Fahrzeugpapiere

Verkauft der Mieter eines Fahrzeugs dieses unter betrügerischer Verwendung von auf ihn ausgestellten Duplikaten der Fahrzeugpapiere, steht ein dadurch eingetretener Schaden des Käufers, der das Fahrzeug allenfalls an den Eigentümer herausgeben muss, nicht im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit einer allfälligen Sorgfaltspflichtverletzung bei Neuausstellung der Fahrzeugpapiere.


 
 

2018

 
 
 
 

Kein Liebhaberwert für eine Sichtschutzhecke

Der Ersatz des Werts der besonderen Vorliebe soll keine Entschädigung dafür bieten, dass die Sache zeitweise nicht in ordnungsgemäßem Zustand war, eine zurückgeschnittene Hecke also für einen Zeitraum nicht denselben Sichtschutz bot. Für eine zerstörte Sichtschutzhecke besteht kein Anspruch auf ideellen Schadenersatz.


 
 
 
 
 
 
 
 

Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung

Bereits die fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 165a VersVG durch den Lebensversicherer und nicht erst dessen Bestreitung der Wirksamkeit des - außerhalb der Frist des § 165a VersVG - erklärten Rücktritts des Versicherungsnehmers und die darauf gestützte Ablehnung der Rückabwicklung ist der maßgebliche Verstoß.


 
 
 
 

Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten kann unter der Bedingung der aufrechten Ehe stehen

Die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments kann ergeben, dass dieses mit der Scheidung der Ehe seine Wirksamkeit verlieren soll. Gibt es für einen solchen Willen des Erblassers im Testament einen ausreichenden Anhaltspunkt (Andeutungstheorie), können auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände zur Auslegung herangezogen werden.


 
 
 
 
 
 
 
 

Prüfungsmaßstab beim Erneuerungsantrag

Verstärkter Senat: Ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens kann auch im erweiterten Anwendungsbereich des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden.


 
 

Erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 Abs 8 AZG

Der Anspruch des Arbeitnehmers nach § 26 Abs 8 Arbeitszeitgesetz (AZG) in der seit 1. 1. 2015 geltenden Fassung auf kostenfreie Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen richtet sich gegen den Arbeitgeber. Es handelt sich um einen durchsetzbaren privatrechtlichen Anspruch. Der Anspruch gilt auch bei einem vor dem Inkrafttreten der Vorschrift abgeschlossenen Arbeitsvertrag, dies aber allein für Abrechnungsperioden ab dem Inkrafttreten. Der Anspruch ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer formell vollständige Aufzeichnungen übermittelt.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsmissbrauch beim Rücktritt vom Kaufvertrag über „Second Hand“-Versicherungspolizzen

Es ist Rechtsmissbrauch, sich elf Jahre nach Vertragsschluss auf das Unterbleiben der Belehrung nach § 3 KSchG zu berufen und den Vertragsrücktritt zu erklären, nachdem der Kaufvertrag beiderseits vollständig erfüllt wurde, die Gegenstand des Kaufvertrags bildenden Versicherungsverträge abgelaufen und abgewickelt sind und der Käufer selbst bereits auf Erfüllung des Vertrages gerichtete Ansprüche gerichtlich geltend gemacht hatte.


 
 
 
 
 
 

Befristete Verlängerung einer „Gewaltschutz-EV“ über das Scheidungsverfahren hinaus

Zur Herstellung des Gleichklangs mit einer einstweiligen Verfügung (EV) nach § 382b EO und/oder § 382e EO ohne Klage ist auch bei einer mit der Entscheidung in der Hauptsache befristeten EV eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus zulässig, wenn und soweit nach einem Verlängerungsantrag die Voraussetzungen für die Verlängerung einer ohne Klage gewährten EV auch im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorliegen.


 
 

Schwere Körperverletzung im StRÄG 2015

Die an sich schwere (vorsätzliche) Verletzung eines Beamten während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begründet ein Verbrechen der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs 4 StGB und ein Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 StGB in echter Idealkonkurrenz.


 
 
 
 
 
 
 
 

Die kraftfahrsportliche Veranstaltung in der Kaskoversicherung

Unter kraftfahrsportlicher Veranstaltung nach Art 6.2 VK 2013 ist die Teilnahme an einem Leistungsvergleich zwischen dem fahrerischen Können der Fahrer oder den Leistungen der Fahrzeuge, eine Steigerung oder Zurschaustellung dieser Leistungen zu verstehen, bei welcher gewisse Voraussetzungen zu erfüllen sind, die in Form von Ausschreibungen festgelegt werden.


 
 
 
 

Rettungsdienst oder Personenbeförderung – mehrfache Kollektivvertragsangehörigkeit des Arbeitgebers

Besteht bei einem mehrfach kollektivvertragsangehörigen Arbeitgeber keine organisatorische Trennung in Haupt‑ und Nebenbetriebe und keine organisatorische Abgrenzung in Betriebsabteilungen, so findet jener Kollektivvertrag Anwendung, der für den fachlichen Wirtschaftsbereich gilt, der für den Betrieb die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat.


 
 
 
 
 
 
 
 

Keine Unterhaltspflicht eines Studenten

Betreibt der Unterhaltspflichtige bereits bei Entstehen der Unterhaltspflicht für sein Kind ein Studium, so ist mit der Festsetzung einer Geldunterhaltsverpflichtung für dieses Kind der Studienabschluss abzuwarten, solange der Unterhaltspflichtige zielstrebig und erfolgreich studiert.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

„Promenieren“ am Seeufer weiter erlaubt

So wie es für eine Fremdenverkehrsgemeinde eine Notwendigkeit sein kann, dass ihr Wanderwege in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, kann es auch eine „kulturelle“ oder wirtschaftliche Notwendigkeit sein, dass sie eine Seepromenade in ausreichender Breite zur gefahrlosen Ausübung diverser Freizeitaktivitäten anbietet.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Falsche Cousine lockt einer Frau im Zusammenhang mit einem Bargeldtransfer über eine Bank telefonisch 2.500 EUR heraus. Wer haftet für den Verlust des herausgelockten Geldbetrags?

Sowohl die Bank als auch die Person, die den Bargeldtransfer bei der Bank in Auftrag gibt, treffen beim Finanztransfergeschäft bestimmte Sorgepflichten. Verletzen beide ihre Pflichten, hat letztere nur einen anteiligen Erstattungsanspruch gegen die Bank.


 
 

Gemeinsame Abwerbung von Kollegen durch zwei Dienstnehmer: Die in den Dienstverträgen vereinbarte Vertragsstrafe ist zweimal zu zahlen

Werben zwei Dienstnehmer gemeinsam mehrere Kollegen ab, so hat jeder der beiden die in seinem Dienstvertrag für verbotene Abwerbungen vorgesehene Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) ohne Anrechnungsmöglichkeit zu entrichten. Hier steht nicht die Ausgleichsfunktion, sondern die Abschreckungsfunktion der Vertragsstrafe im Vordergrund.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Keine Überprüfung freiheitsbeschränkender Maßnahmen durch Zivilgerichte nach bedingter Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug

Die Außerstreitgerichte sind nicht dazu berufen, freiheitsbeschränkende Maßnahmen an Personen zu überprüfen, die sich nach bedingter Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher und über Weisung des Strafgerichts in einer privaten Betreuungseinrichtung aufhalten und dort behandelt werden.


 
 
 
 
 
 

Die UBER-App begründet einen Rechtsbruch und darf in der beanstandeten Form nicht verwendet werden

Nach dem klaren Wortlaut der Regelung für Mietwagenunternehmer muss einer Aufnahme von Fahrgästen an einem beauftragten Abholort eine beim Mietwagenunternehmer eingegangene Bestellung zugrunde liegen. Die Entscheidung, ob die bestellte Mietwagenfahrt durchgeführt wird oder nicht, muss vom Mietwagenunternehmer getroffen werden; sie kann nicht dem Fahrer überlassen werden. Der Arbeitsauftrag an den Fahrer muss von der Betriebsstätte des Mietwagenunternehmers aus erteilt werden.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Raufhandel nach einem Fußballspiel

Der Vorwurf, vorsätzlich gemeinsam ein unerlaubtes Ziel verfolgt zu haben, rechtfertigt es, alle Beteiligten zunächst ohne weitere Prüfung ihrer Kausalität für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Nur in den Fällen, in denen sich die mangelnde Kausalität des Verhaltens des in Anspruch genommenen „Mittäters“ ausdrücklich nachweisen lässt, wird die Haftung ausgeschlossen.


 
 
 
 
 
 

Verwertung über eine Internet-Buchungsplattform – Untervermietung gegen unverhältnismäßig hohes Entgelt

Eine „Verwertung“ einer gemieteten Wohnung liegt auch darin, dass sie ständig zur jederzeitigen tage-, wochen- oder monatsweisen Untervermietung angeboten und bei gegebener Nachfrage auch tatsächlich vermietet wird; dies gilt auch dann, wenn die Untervermietung tatsächlich nicht ständig gelingt oder gerade im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung nicht erfolgt. Der Vergleich der Entgeltzahlung des Untermieters mit dem Hauptmietzins und den vom Hauptmieter gegenüber dem Untermieter erbrachten vermögenswerten Leistungen (zB den mitvermieteten Möbeln) hat in einem solchen Fall nach der kürzesten Dauer zu erfolgen, zu der der Hauptmieter die Wohnung verwertet (zur Untervermietung ständig anbietet).


 
 

Kein allgemeiner Einwendungsausschluss beim Wechsel

Die Vereinbarung eines Ausschlusses von Einwendungen aus dem Grundgeschäft zwischen Gläubiger und Schuldner des Grundgeschäfts auch für den Fall, dass sie sich in einem Wechselverfahren als Wechselschuldner und Wechselgläubiger gegenüberstehen, ist aufgrund der Unzulässigkeit abstrakter Verpflichtungsgeschäfte nach § 879 Abs 1 ABGB nichtig.


 
 
 
 

Bekanntgabe der Wohnadresse

Die Berichterstattung in einem Printmedium über einen außergewöhnlichen Liegenschaftsankauf, die es dem Leser bei geschickter Abfrage mittels Internet-Suchmaschine ermöglicht, die Wohnadresse des Käufers auszuforschen, verletzt dessen Persönlichkeitsrechte nicht, wenn – wie hier – die Interessenabwägung ein Überwiegen des Informationsinteresses der Öffentlichkeit ergibt.


 
 

Hotelzimmer-TV ist Weitersenden (öffentliche Wiedergabe) und greift grundsätzlich in das Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers ein

Beim (kabelgebundenen) Hotelzimmerfernsehen nimmt der Hotelbetreiber eine öffentliche Wiedergabe durch Weitersenden der Sendesignale des Erstsenders mit Hilfe einer anderen Sendeanlage (Kabelnetz) vor. Er greift damit grundsätzlich in das Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers ein. Der Hotelbetreiber kann jedoch geltend machen, dass eine im Urheberrechtsgesetz vorgesehene Ausnahme (hier) für Kleinanlagen mit nicht mehr als 500 Teilnehmern vorliegt. Die Unionsrechtswidrigkeit dieser Ausnahmebestimmung kann im Anlassfall nicht wahrgenommen werden, weil eine richtlinienkonforme Interpretation ausscheidet.


 
 

Hotelzimmer-TV ist Weitersenden (öffentliche Wiedergabe) und greift grundsätzlich in das Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers ein

Beim (kabelgebundenen) Hotelzimmerfernsehen nimmt der Hotelbetreiber eine öffentliche Wiedergabe durch Weitersenden der Sendesignale des Erstsenders mit Hilfe einer anderen Sendeanlage (Kabelnetz) vor. Er greift damit grundsätzlich in das Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers ein. Der Hotelbetreiber kann jedoch geltend machen, dass eine im Urheberrechtsgesetz vorgesehene Ausnahme (hier) für Kleinanlagen mit nicht mehr als 500 Teilnehmern vorliegt. Die Unionsrechtswidrigkeit dieser Ausnahmebestimmung kann im Anlassfall nicht wahrgenommen werden, weil eine richtlinienkonforme Interpretation ausscheidet.


 
 

Anfechtung der (teilweisen) Leistung einer Abfertigung an eine ehemalige Angestellte und Minderheitsgesellschafterin der Schuldnerin durch den Insolvenzverwalter wegen fahrlässiger Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit

Liegen – wie hier in Form nicht eingehaltener Ratenvereinbarungen – ausreichende Insolvenzindikatoren vor, sind Zahlungen der bereits materiell insolventen Schuldnerin anfechtbar, wenn der Zahlungsempfängerin fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit deshalb anzulasten ist, weil sie aufgrund ihrer Stellung als (Minderheits-)Gesellschafterin die Möglichkeit gehabt hätte, sich durch Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der Schuldnerin über deren finanzielle Situation zu informieren.


 
 
 
 
 
 

Kompetenzkonflikte zwischen Bezirksgerichten

Wann wird die Anklage beim Bezirksgericht rechtswirksam im Sinne der Kompetenznorm des § 37 Abs 3 StPO? Die neue Gesetzeslage führt zu einem neuen Ansatz, damit zu einer gleichen Grundlage für die Lösung aller einzelrichterlichen Zuständigkeitsstreitigkeiten.


 
 
 
 
 
 
 
 

Ein Telekommunikationsanbieter darf Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen grundsätzlich einseitig ändern

Einem Telekommunikationsanbieter steht ein gesetzliches einseitiges Änderungsrecht von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen zu; dem Kunden wird als Ausgleich dafür ein außerordentliches Kündigungsrecht gewährt. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diese Rechtslage richtig wiedergibt, ist weder gesetzwidrig noch intransparent.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Wertlose Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist nicht zu honorieren

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in einem Scheidungsverfahren ist wertlos, wenn er der Frau die Umstellung des Klagebegehrens auf Zerrüttung empfiehlt, ohne sie darüber aufzuklären, dass damit ihre Chance auf nachehelichen Unterhalt rechtlich ausgeschlossen wird, obwohl sie bei Verfahrensfortsetzung wegen Verschuldens ihres Mannes Unterhalt erhalten hätte.


 
 

Zur Aufklärungspflicht beim Tätowieren

Bei einer Tätowierung handelt es sich um einen Eingriff in die körperliche Integrität einer Person, die ohne vorausgegangene ausreichende Erklärung der Person rechtswidrig ist und zu Schadenersatz berechtigt. Eine solche Einwilligung setzt eine Aufklärung voraus.


 
 

Österreichische Gerichte sind auch an (in Österreich anzuerkennende) ausländische Zivilurteile gebunden; dies kann auch noch im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden

Die Bindungswirkung einer in Österreich anzuerkennenden ausländischen Entscheidung ist – auf der Grundlage des anwendbaren österreichischen Rechts (lex fori) – in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten und daher auch noch von den Rechtsmittelgerichten wahrzunehmen.


 
 
 
 
 
 
 
 

Unbestellte Warenlieferungen sind verboten

Die Zusendung einer – auch zusätzlichen – Ware unter Hinweis auf eine angebliche Test-Lieferung verbunden mit der Ankündigung, dass eine entgeltpflichtige fortlaufende Lieferung dieser Waren erfolgt, falls der Verbraucher nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, erfüllt den Verbotstatbestand der „unbestellten Warenlieferung“; dies ist eine aggressive Geschäftspraktik nach Ziffer 29 des Anhangs zum UWG.


 
 
 
 

Der bisherige Mit-Mieter darf für die Aufgabe seiner Mit-Mietrechte keine Zahlung verlangen

Nach dem Mietrechtsgesetz liegt eine verbotene Ablöse immer dann vor, wenn der neue Mieter dem Vermieter oder seinem Vor-Mieter eine Leistung zu erbringen hat, ohne dafür eine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten. Dies gilt auch im Verhältnis zwischen Mit-Mietern. Verspricht ein Mit-Mieter dem anderen Mit-Mieter für die Aufgabe der Mit-Mietrechte (und damit für die Erlangung des alleinigen Mietrechts) eine Zahlung, so handelt es sich auch dabei um eine verbotene Ablöse.


 
 
 
 
 
 
 
 

Aufklärungspflicht über Marktwert beim Zins-Swap-Geschäft

Wenn die Bank dem Kunden in der Doppelrolle aus einem Beratungsvertrag und einem von ihr initiierten und gestalteten Zins-Swap-Geschäft, das einen für den Kunden anfänglich negativen Marktwert aufweist, gegenübersteht, hat sie den Kunden vor Abschluss des Zins-Swap-Geschäfts über den in ihrer Person bestehenden Interessenkonflikt (§ 35 Abs 5 WAG 2007) und damit über den schon anfänglich bestehenden negativen Marktwert, dessen Höhe, Bedeutung und Zustandekommen aufzuklären.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Verstärkter Senat: „Wirkliche Übergabe“ bei Schenkung eines Wertpapierdepots

Für die „wirkliche Übergabe“ eines geschenkten Wertpapierdepots reicht es aus, wenn der Geschenkgeber – etwa durch Einräumen einer Mitberechtigung – eine Handlung setzt, die dem Geschenknehmer die alleinige Verfügung über das Depot ermöglicht. Dass daneben der Geschenkgeber auch selbst noch auf das Depot greifen könnte, steht der Annahme einer „wirklichen Übergabe“ nicht entgegen.


 
 

Das Verbot des „Pflegeregresses“ erfasst auch vor dem 1. 1. 2018 verwirklichte Sachverhalte

Seit 1. 1. 2018 ist ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen und Erben oder Geschenknehmern zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig. Dieses Verbot kommt auch dann zum Tragen, wenn die Ersatzforderung auf einer stationären Aufnahme beruht, die zu Leistungen des Sozialhilfeträgers vor dem 1. 1. 2018 geführt hat.


 
 

Zur Berücksichtigung werterhöhender Investitionen und für ein Kind eingegangener Schulden bei der nachehelichen Vermögensaufteilung

Stand von Anfang an fest, dass das Eigentum an einer Liegenschaft, auf der die Ehegatten gemeinsam wohnten, der Frau von ihren Eltern übertragen werden wird, und fand eine solche Eigentumsübertragung während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft tatsächlich statt, ist die von den Ehegatten während der Gemeinschaft bewirkte Wertsteigerung bei der Aufteilung des Ehevermögens zu berücksichtigen. Begründet ein Ehegatte während der ehelichen Gemeinschaft Schulden (Kreditverbindlichkeiten), um einem gemeinsamen Kind die Ausübung des Reitsports zu ermöglichen, sind diese Schulden insoweit in die Vermögensaufteilung einzubeziehen, als sie einen angemessenen Betrag nicht überschreiten.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Streitwert bei einem Begehren auf Aufhebung des Vertrags und Rückzahlung des Kaufpreises

In einem Verfahren über einen Rechtsgestaltungsanspruch auf Aufhebung eines Kaufvertrags und über das damit verbundene Leistungsbegehren auf Rückzahlung des Kaufpreises bestimmt sich der Streitwert nur nach dem Leistungsbegehren. Zieht der Kläger von sich aus in der Klage ein Benützungsentgelt von seinem Leistungsbegehren auf Rückzahlung des Kaufpreises ab, so ist dies eine Beschränkung des Begehrens, weshalb sich der Streitwert entsprechend reduziert.