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Wahlfreistellung im Sabbatical?

 
 

Mangels einer Dienstpflicht im Freijahr („Sabbatical“) kommt die Freistellung eines Vertragsbediensteten für eine Wahlkandidatur nicht in Betracht.

Der Kläger ist Landes-Vertragsbediensteter. Er nahm von 1.1.2010 bis 31.12.2010 in einer Rahmenzeit von fünf Jahren ein Freijahr („Sabbatical“) in Anspruch. Sowohl während der Arbeitsphase als auch während des Freijahres erhielt er 80% seines Entgelts ausbezahlt.

Im Oktober 2010 fanden Gemeinderatswahlen statt. Der Kläger beantragte daher im August 2010 eine rund zweimonatige Außerdienststellung, um bei der Wahl kandidieren zu können. Seine Dienstgeberin lehnte das ab.

Der Kläger begehrte daraufhin von ihr die Zahlung von rund 4.000 EUR an Lohn und Urlaubsentschädigung, weil er ohne Konsumierung des Freijahres bei voller Bezahlung dienstfrei zu stellen gewesen wäre, um sich um ein Mandat bewerben zu können. Das müsse auch im Freijahr gelten.

Die beklagte Gebietskörperschaft wandte ein, mangels Verpflichtung zur Dienstleistung im Freijahr könne der Kläger davon auch nicht freigestellt werden.

Sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht folgten dem Standpunkt der Beklagten und wiesen das Klagegebehren ab.

Der Oberste Gerichtshof schloss sich dem an. Er führte aus, dass eine Wahlfreistellung im maßgeblichen Gesetz gerade nicht als Grund für die Hemmung des Freijahres vorgesehen ist. Für den vom Kläger angestrebten „Tausch“ von zwei Monaten der Freiphase gegen zwei Monate der Arbeitsphase besteht keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage. Die Bestimmung, dass dem Vertragsbediensteten die „erforderliche Zeit“ für eine Kandidatur zu gewähren sei, hat den Zweck, dass er nicht durch eine aufrechte Dienstpflicht von der Bewerbung abgehalten wird, nicht aber, dass er durch Wahlaktivitäten nicht im Konsum von Freizeit beschränkt wird. Mangels aufrechter Dienstpflichten im Freijahr kommt daher auch keine teilweise oder gänzliche Freistellung von Dienstpflichten in Betracht.

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ogh.gv.at | 25.04.2024, 17:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/wahlfreistellung-im-sabbatical/)

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