Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Erste Konsequenzen der neuen SMG-Judikatur

 
 

Keine Doppelverwertung durch Berücksichtigung mehrerer „Grenzmengen“                               .

§ 28a Abs 1 erster Fall SMG (nunmehr 12 Os 21/17f [verst Senat], RIS-Justiz RS0131856) und § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG (dazu schon zuvor RIS-Justiz RS0128234) verlangen das Übersteigen (jeweils bloß) einer, nicht eines Mehrfachen der Grenzmenge. Dass das Erstgericht bei der Strafbemessung (neben dem Zusammentreffen dieser strafbaren Handlungen – § 33 Abs 1 Z 1 StGB) auch das „mehrfache Überschreiten der Grenzmenge“ als erschwerend berücksichtigte (US 14), verstößt daher nicht gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 32 Abs 2 erster Satz StGB).

Die Veröffentlichung im RIS folgt in Kürze.

 
ogh.gv.at | 20.04.2024, 09:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/erste-konsequenzen-der-neuen-smg-judikatur/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710