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Falscher Vater und Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

 
 

Im Unterhaltsvorschussverfahren ist zwar eine selbständige Beurteilung der Vaterschaft oder Nichtvaterschaft als Vorfrage ausgeschlossen, es kann aber die Frage, ob überhaupt ein wirksames Vaterschaftsanerkenntnis vorliegt, vom Gericht geprüft werden.

Das Erstgericht bewilligte ohne Einbeziehung des als Vater festgestellten Unterhaltsschuldners die Weitergewährung der Unterhaltsvorschüsse an den Minderjährigen.

In seinem Rekurs machte der (angegebene) Vater geltend, er sei tatsächlich nicht der Vater des Minderjährigen. Es habe offensichtlich ein unbekannter Dritter unter Verwendung seiner falschen Identität und einer gefälschten Geburtsurkunde in seinem Namen ein Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben.

Das Rekursgericht gab dem Rekurs des (vermeintlichen) Vaters keine Folge, weil die Richtigkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses im Unterhaltsvorschussverfahren nicht überprüft werden könne.

In seinem Revisionsrekurs machte der (vermeintliche) Vater geltend, das von einem unbekannten Dritten in seinem Namen abgegebene Vaterschaftsanerkenntnis sei mittlerweile von einem Gericht  für unwirksam erklärt worden.

Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs Folge und trug dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf. Er verwies insbesondere darauf, dass die Vaterschaft nur durch eine höchstpersönliche Erklärung des betreffenden Mannes anerkannt werden könne. Ein von einer anderen Person im fremden Namen abgegebenes Vaterschaftsanerkenntnis sei unwirksam. Auch wenn eine selbständige Beurteilung der Vaterschaft oder Nichtvaterschaft als Vorfrage im Unterhaltsvorschussverfahren ausgeschlossen sei, könne die Frage, ob überhaupt ein wirksames Vaterschaftsanerkenntnis vorliege, von jeder Behörde – daher auch vom Gericht im Unterhaltsvorschussverfahren – als Vorfrage geprüft werden. Diese Prüfung werde das Erstgericht vorzunehmen und dann über den Antrag des Minderjährigen auf Weitergewährung der Unterhaltsvorschüsse neuerlich zu entscheiden haben.

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ogh.gv.at | 25.04.2024, 21:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/falscher-vater-und-anspruch-auf-unterhaltsvorschuss/)

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