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Die Tücken der Spezialität

 
 

§ 31 Abs 1 EU-JZG in der Praxis.                                                       .

Die Bewegungsfreiheit in Europa hat auch ihre Schattenseiten.

Recht häufig kommt es in österreichischen Strafverfahren zur Einlieferung aus oder Übergaben durch Mitgliedstaaten, ohne dass auf den sog. Spezialitätsschutz verzichtet wurde. Später angeklagte Nachtragsfakten sind dann oft nicht von den Auslieferungs- oder Übergabeentscheidungen umfasst. Diesbezügliche Schuldsprüchen steht das Verfolgungshindernis der Spezialität nach § 31 Abs 1 EU-JZG entgegen. Wird das im Verfahren übersehen, hilft nur noch die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 24.04.2024, 23:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/die-tuecken-der-spezialitaet/)

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