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Verjährung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG

 
 

Ein Dauerzustand liegt dann vor, wenn der Verletzer die Möglichkeit hat, den lauterkeitswidrigen Zustand abzustellen.

Die beklagte Medieninhaberin einer Gratiszeitung veröffentlichte eine irreführende Eigenwerbung auf der – nicht von ihr betriebenen – Website eines Online-Zeitungsarchivs. Die Medieninhaberin einer konkurrierenden Gratiszeitung klagte auf Unterlassung und stellte einen entsprechenden Sicherungsantrag.

Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung. Da die lauterkeitswidrige Eigenwerbung nach wie vor auf der Website des Zeitungsarchivs abrufbar sei, sei noch keine Verjährung der Unterlassungsansprüche eingetreten.

Das Rekursgericht hob diese Entscheidung mit der Begründung auf, das Erstgericht habe nicht geprüft, ob eine Einzelhandlung mit Dauerwirkung oder eine Dauerhandlung vorliege. Die Frage der Verjährung könne daher noch nicht beurteilt werden.

Der Oberste Gerichtshof gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Klägerin nicht Folge. Er sprach aus, dass die im UWG normierte 6-monatige Verjährungsfrist erst beginnt, wenn der das Gesetz verletzende Zustand aufhört. Dabei kommt es darauf an, ob der Verletzer die Möglichkeit hat, den lauterkeitswidrigen Zustand abzustellen. Eine Zeitungsannonce ist etwa eine klassische Einzelhandlung mit Fortwirkungen: Dass sie noch Tage oder gar Wochen nach ihrem Erscheinen einem Leser in die Hände fällt, mag zwar vom Willen des Verletzers getragen sein; die Existenz der Störungsquelle selbst (Zeitung) kann er aber nicht willentlich aufrecht erhalten. Hingegen ist die gleiche Annonce auf der Website des Unternehmens ein typischer Dauerzustand: So lange sie dort aufscheint, kann angenommen werden, dass sie vom Willen des Unternehmers getragen wird. Im vorliegenden Fall kommt es daher darauf an, ob es der Beklagten möglich ist, die sie betreffenden Inhalte der – von einem Dritten betriebenen – Website zu ändern, zu korrigieren oder offline zu nehmen. Dies wird das Erstgericht noch zu prüfen haben.

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ogh.gv.at | 27.07.2024, 09:07
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/verjaehrung-von-unterlassungsanspruechen-nach-dem-uwg/)

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