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Anspruch des den Lohn eines Verletzten fortzahlenden Dienstgebers gegen den Versicherungsverband nach Verkehrsunfall im Inland mit ausländischem Schädiger

 
 

Nach einem Verkehrsunfall im Inland, an dem ein österreichisches und ein englisches Fahrzeug beteiligt waren, begehrte der Dienstgeber des inländischen Verletzten vom Versicherungsverband den ihm aus der Lohnfortzahlung entstandenen Schaden. Der Oberste Gerichtshof bejahte die Aktiv- und die Passivlegitimation der Streitparteien sowie die Haftung nach den Grundsätzen des Systems der Grünen Karte.

Ein österreichischer Fahrzeuglenker erlitt bei einem Verkehrsunfall in Österreich diverse Verletzungen, aufgrund deren er sich im Krankenstand befand. Der Dienstgeber musste Lohnfortzahlung leisten. Der beklagte Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs bestritt die aktive und passive Klagslegitimation.

Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab.

Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Er hielt fest, dass der klagende Dienstgeber einen im Wege der Schadensverlagerung auf ihn übergegangenen Schadenersatzanspruch des inländischen Geschädigten gegen einen ausländischen Schädiger nach einem Unfall im Inland geltend macht. In diesen Fällen haftet der Versicherungsverband nach dem System der Grünen Karte als „behandelndes Büro“ (dazu jüngst auch 2 Ob 35/15h). Der Umstand der Schadensverlagerung soll den einstandspflichtigen Versicherungsverband nicht entlasten. Der Dienstgeber des Geschädigten ist daher zur Klage aktiv, der Versicherungsverband ist passiv legitimiert. Zur Klärung der Schadenshöhe wurde die Rechtssache an das Erstgericht zurückverwiesen.

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ogh.gv.at | 28.03.2024, 10:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/anspruch-des-den-lohn-eines-verletzten-fortzahlenden-dienstgebers-gegen-den-versicherungsverband-nach-verkehrsunfall-im-inland-mit-auslaendischem-schaediger/)

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