Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Keine Anerkennung der Verstoßung der Ehefrau („talaq“) nach islamischem Recht in Österreich

 
 

Die beiden aus Pakistan stammenden Ehegatten besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Ehemann sprach in Pakistan die Verstoßung („talaq“) seiner Frau aus, die nach pakistanischem Recht nach Ablauf einer Frist von drei Monaten zur Aufhebung der Ehe führt. Ein pakistanisches Gericht sprach daraufhin die Scheidung der Ehe aus.

Übereinstimmend verneinten alle drei Instanzen die Anerkennungsfähigkeit dieser Entscheidung in Österreich, weil die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann nach islamischem Recht („talaq“) dem inländischen ordre public widerspricht.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 25.04.2024, 13:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/keine-anerkennung-der-verstossung-der-ehefrau-talaq-nach-islamischem-recht-in-oesterreich/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710