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Anwendung der Anspannungstheorie bei Landwirt als Kindesvater

 
 

Wer eine angemessene Erwerbstätigkeit unterlässt, ist unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als bezöge er entsprechende Einkünfte. Dieser Grundsatz gilt auch bei Betrieb eines Unternehmens (Landwirtschaft).

Der Kindesvater kann als Landwirt nur ein monatliches Einkommen von 63 EUR bis 700 EUR erzielen, während er in seinem gelernten Beruf als Bau‑ und Möbeltischler ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500 EUR erzielen könnte.Die Vorinstanzen verpflichteten ihn zu Unterhaltszahlungen in jener Höhe, die sich bei Zugrundelegung eines Monatseinkommens von 1.500 EUR ergibt.

Der Oberste Gerichtshof wies den dagegen erhobenen Revisionsrekurs des Kindesvaters zurück.

Nach ständiger Rechtsprechung muss der Unterhaltsschuldner alle Kräfte anspannen, um seiner Verpflichtung nachkommen zu können, und alle persönlichen Fähigkeiten, insbesondere seine Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzen. Andernfalls ist er so zu behandeln, als bezöge er Einkünfte, die er bei zumutbarer Erwerbstätigkeit hätte erzielen können. Grundsätzlich sind vom Unterhaltspflichtigen getroffene Entscheidungen über die Wahl des Arbeitsplatzes danach zu beurteilen, ob sie nach der subjektiven Kenntnis und Einsicht des Unterhaltspflichtigen im Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung zu billigen waren (RIS‑Justiz RS0113752).

Der Oberste Gerichtshof hat allerdings bereits ausgesprochen, dass dann, wenn ein Unternehmen lange Zeit passiv ist, der Unterhaltspflichtige als Unternehmer zunächst auf eine zumutbare Nebenbeschäftigung anzuspannen ist. In weiterer Folge trifft ihn die Obliegenheit, die selbständige Beschäftigung aufzugeben und eine zumutbare unselbständige Beschäftigung anzunehmen, deren voraussichtliche Entlohnung seinen Unterhaltspflichten gerecht wird (RIS‑Justiz RS0105668). Diese Überlegung gilt auch dann, wenn  – wie im vorliegenden Fall – der Kindesvater  als Landwirt nur ein monatliches Einkommen von 63 EUR bis 700 EUR erzielen kann, während er in seinem gelernten Beruf als Bau‑ und Möbeltischler ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500 EUR erzielen könnte.

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ogh.gv.at | 20.04.2024, 09:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/anwendung-der-anspannungstheorie-bei-landwirt-als-kindesvater/)

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