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Gesetzwidrige Klauseln eines Kreditinstituts

 
 

Im Rahmen einer Verbandsklage wurden drei Klauseln einer Bank geprüft, die in ihren „Konditionenübersichten“ enthalten sind.

„Manuelle Nachbearbeitung von Transaktionen € 2,90/€ 3,90“: Nach dem Wortlaut dieser Klausel müssen die Kunden das darin festgelegte Entgelt auch dann zahlen, wenn die manuelle Nachbearbeitung ihrer in Auftrag gegebenen Transaktion aus Gründen erforderlich wird, die allein aus der Sphäre des Kreditinstituts stammen (wie etwa ein EDV-Fehler, der die automatische Bearbeitung unmöglich macht). Der Oberste Gerichtshof teilte die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass die Verpflichtung der Bankkunden, ein zusätzliches Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Bank den entsprechenden Mehraufwand allein wegen einer in ihrer Sphäre liegenden Ursache hat, gröblich benachteiligend und damit nichtig ist.

„Fremde Spesen werden weiterverrechnet“: Die Klausel befindet sich – fettgedruckt – unter der Auflistung der „sonstigen Entgelte“ für verschiedene Leistungen wie beispielsweise Mahnungen, Kartennachbestellungen, PIN-Nachbestellungen, Kartensperren, papierhafter Auszug, Bareinzahlung und Barauszahlung, Auslandszahlungsüberweisung und sonstige Dienstleistungen. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshof hält sich die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass die Klausel intransparent und damit unwirksam ist, im Rahmen der Rechtsprechung. Die Klausel erweckt den Eindruck, dass die Kunden des Kreditinstituts verpflichtet sind, auch Spesen dritter Unternehmen zu tragen, die im Zusammenhang mit einer der zahlreichen in den „Konditionenübersichten“ erwähnten Leistungen der Bank entstanden sind, und zwar auch dann, wenn die Bank Leistungen, die sie ihren Kunden erbringen muss, an ein derartiges drittes Unternehmen ausgelagert hat. Es fehlt jede Präzisierung und Einschränkung, was unter „fremde Spesen“ gemeint ist.

Die Veröffentlichung im RIS folgt in Kürze.

 
ogh.gv.at | 29.04.2024, 06:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/gesetzwidrige-klauseln-eines-kreditinstituts/)

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