Vorabentscheidungsersuchen zu Art 8 der „Flugsicherungsdienste Verordnung“ (EG) Nr 550/2004
Die klagende Fluggesellschaft begehrt von der Republik Österreich (Bund) Schadenersatz mit der Begründung, die Austro Control habe die ihr übertragenen Flugsicherungsaufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, was am 28. 8. 2016 zu einer drastischen Reduktion der An- und Abflugraten des Flughafens Schwechat und zu ihrer Vermögensschädigung geführt habe.