OGH |
10 Ob 31/11y |
08.11.2011 |
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH
In einer sogenannten Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation gegen einen österreichischen Mobilfunkbetreiber hat der Oberste Gerichtshof über die Zulässigkeit von Klauseln zu entscheiden, nach denen der Betreiber bei Zahlung mit Zahlschein oder per Telebanking ein Bearbeitungsentgelt verlangen kann. Der Gerichtshof der Europäischen Union soll nun unter anderem klären, ob Mobilfunkbetreiber überhaupt in den Anwendungsbereich der Zahlungsdienste-Richtlinie fallen und ob das österreichische Zahlungsdienstegesetz, das ein Verbot bestimmter Bearbeitungsentgelte enthält, der Richtlinie widerspricht.