Vorabentscheidungsersuchen zum Kontrahierungszwang der ASFINAG
Der OGH legte dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor
2026
Der OGH legte dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor
Der OGH legte dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor
Der OGH legte dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Stehen Art 5 lit b VO 883/2004 und Art 7 VO 883/2004 der Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift wie § 21h BPGG entgegen, die den Anspruch einer in Österreich unselbständig erwerbstätigen Person,...
Der Oberste Gerichtshof stellt zum Aktivierungsentgelt in den AGB eines Telekommunikationsunternehmens mehrere Fragen an den EuGH und akzeptiert eine Klausel zum Bearbeitungsentgelt bei gescheiterter Einziehung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen
Der 2021 verstorbene Erblasser war Eigentümer einer Wohnung in Wien. Sein letzter gewöhnlicher Aufenthalt lag in der Republik Moldau. Hinweise darauf, dass er jemals in Österreich einen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt oder dass er über Vermögen in einem anderen Mitgliedstaat verfügt hätte, liegen nicht vor. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien antwortete – gestützt auf Art 10 Abs 2 EuErbVO – einer in der Schweiz wohnhaften Tochter des Erblassers den inländischen Nachlass rechtskräftig ein.
2025
OGH stellt Frage zur (über 100.000 EUR hinausgehenden) Höhersicherung bei „Einlagen, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren“.
In Ergänzung des Vorabentscheidungsersuchens zu 4 Ob 40/25y (= EuGH C-302/25, Desch-Drexler) legte der OGH aufgrund der dort eingegangenen Stellungnahmen in einem weiteren lauterkeitsrechtlichen Verfahren zum Buchpreisbindungsgesetz 2023 dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor.
Die Beklagte ist Herstellerin von Medizinprodukten und Produzentin einer kupferhaltigen Spirale zur Empfängnisverhütung. Die Klägerin hatte ihre Familienplanung abgeschlossen und ließ sich daher 2017 eine solche Spirale einsetzen. Im Jahr 2020 oder im Jänner 2021 kam es...
Die betreibenden Rechtsanwälte erwirkten bei einem Schweizer Betreibungs- und Konkursamt einen Zahlungsbefehl mit dem der Verpflichteten aufgetragen wurde, die betriebene (zuvor nicht titulierte) Forderung, nämlich ausstehendes Anwaltshonorar aus zwei näher bezeichneten Rechnungen in Höhe von insgesamt 259.560,52 CHF sA zu zahlen.
Der im Sprengel des Erstgerichts wohnhafte Kläger war auf einer kroatischen Autobahn in einen Verkehrsunfall mit einem in Slowenien zugelassenen, zum Unfallszeitpunkt aber nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug verwickelt. Das Fahrzeug des Klägers wurde dabei beschädigt.
Vorabentscheidungsersuchen zur Zulässigkeit automatisierter Entscheidungen im Einzelfall nach Art 22 DSGVO im Zusammenhang mit automatischen Bonitätsprüfungen von Kunden eines Versandhändlers
Die in Vorarlberg wohnhaften Kläger, ein Ehepaar, schlossen 2021 mit der beklagten österreichischen Bank einen Euro-Verbraucherkreditvertrag zur Finanzierung ihres Eigenheims ab.
Der Kläger erwarb vom beklagten Fahrzeughändler ein Gebrauchtfahrzeug. In der Folge stellte sich heraus, dass das Fahrzeug Öl verliert und deshalb entgegen der Vereinbarung nicht verkehrs- und betriebssicher ist.
In einem lauterkeitsrechtlichen Verfahren zum Buchpreisbindungsgesetz 2023 legte der OGH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor
Die Beklagte bietet einen Streamingdienst an. Beim Streaming befinden sich die digitalen Inhalte, die zur Betrachtung zur Verfügung gestellt werden, auf einem Server, auf den die Kunden mit ihrem Endgerät eine Zugangsmöglichkeit durch Link oder App eingeräumt bekommen. Die Kunden können dann über Internet die in ihrem Abonnement enthaltenen Programme sowohl „live“ als auch „on demand“ betrachten. Auch Downloads sind, abhängig von den jeweiligen Lizenzgebern, möglich. Dabei können die digitalen Inhalte auf einem eigenen Speicher abgespeichert und unabhängig von einem Online-Zugang abgespielt werden. Ein Download kann nur einmal angesehen werden und muss innerhalb von 48 Stunden ab Beginn des Abrufs zu Ende betrachtet werden.
Die Kläger der beiden Verfahren erwarben jeweils einen von der Beklagten hergestellten PKW, der mit einem Motor vom Typ EA288 der Abgasklasse Euro 6 ausgestattet ist.
In einem Verfahren über Schadenersatzansprüche aus Kartellverstößen von LKW-Herstellerinnen legte der OGH dem EuGH die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vor
Der Kläger erwarb einen von der Beklagten hergestellten Pkw, der mit einem 1,6 l-Dieselmotor vom Typ EA288 der Abgasklasse Euro 6 ausgestattet ist.
Der Kläger erwarb einen von der Beklagten hergestellten PKW, der mit einem Motor vom Typ EA 288 der Abgasklasse Euro 6 ausgestattet ist. In diesem Motor wird eine Mischung aus Luft und Kraftstoff verbrannt. Dabei entstehen aus der Reaktion von Stickstoff und Sauerstoff Stickoxide (NOx) sowie weitere Abgase. Um den Emissionsausstoß zu verringern, verfügt das Fahrzeug über ein System der Abgasrückführung (AGR-System) und ein System der aktiven Abgasnachbehandlung in Form einer selektiven katalytischen Reduktion (SCR-System). Beide Systeme (AGR und SCR) interagieren miteinander. Nach einem Motor-Kaltstart erfolgt die Emissionsreduktion zunächst durch Erhöhung der AGR-Rate. Sobald der SCR-Katalysator seine Betriebstemperatur erreicht hat, erfolgt die Reduktion (Entstickung) hauptsächlich über den SCR-Katalysator. Bei Betriebszuständen, bei denen dies nicht zur Gänze möglich ist, kommt es wieder zu einer Erhöhung der AGR-Rate.
Der Beklagte organisiert als Leiter einer Volksschule regelmäßig Fortbildungsprogramme für seine Lehrer. Die Pädagogische Hochschule stellt dafür Fortbildungsprogramme und organisatorisches Unterstützungspersonal, sogenannte Prozessbegleiter, zur Verfügung. Der Kläger war von der Pädagogischen Hochschule als Prozessbegleiter vorgeschlagen worden.
Die Klägerin, eine Gesellschaft mit Sitz in der Russischen Föderation, wurde als Aktionärin nicht zur Hauptversammlung der beklagten Europäischen Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Österreich zugelassen. Der Vorsitzende der Hauptversammlung begründete diese Entscheidung mit den sanktionsrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Die Klägerin könne Aktionärsrechte, wie etwa das Auskunfts-, Stimm-, Antrags- oder Widerspruchsrecht, weder selbst ausüben noch einen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung bevollmächtigen.
Die Klägerin zu 10 ObS 69/24f erwarb in Österreich 30 Versicherungsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit und brachte dann im Alter von 21 Jahren ihr erstes Kind in Österreich zur Welt. Sie übersiedelte dann mit dem Kind zu ihrem Gatten nach Belgien, wo sie ihr zweites...
2024
Die Versicherungsnehmerin schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 2013 einen Lebensversicherungsvertrag ab. Im Jahr 2014 langte bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten ein Änderungsantrag der Versicherungsnehmerin zu dieser Lebensversicherung dahingehend ein, dass ab 1. August 2014 die monatliche Prämie von 50 EUR auf 100 EUR erhöht werden solle.
Im Zusammenhang mit den Dieselfällen werden die Fragen vorgelegt, ob ein kontinuierlich arbeitendes Regenerationssystem (im Unterschied zu einem bloß periodisch arbeitenden Regenerationssystem) eine Abschalteinrichtung iSd Art 3 Nr 10 VO 715/2007/EG sein kann und wenn dies zu bejahen ist, ob eine solche Abschalteinrichtung zulässig ist, weil die Bedingungen im maßgebenden Prüfverfahren im Wesentlichen eingehalten sind und die emissionsrelevante Wirkungsweise, die sie im Prüfverfahren aufweist, überwiegend auch im Realbetrieb gegeben ist.
Der Kläger ist der ehemalige Lebensgefährte der 2021 verstorbenen Erblasserin, die bis zu ihrem Tod ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatte. Er erbrachte in den letzten drei Jahren vor dem Tod der Erblasserin Pflegeleistungen. Die Verlassenschaft nach der Erblasserin wurde den Beklagten mit Wohnsitz in Deutschland mit Beschluss des Bezirksgerichts Zell am See rechtskräftig eingeantwortet.
Im Zusammenhang mit den Dieselfällen werden die Fragen vorgelegt, ob ein kontinuierlich arbeitendes Regenerationssystem (im Unterschied zu einem bloß periodisch arbeitenden Regenerationssystem) eine Abschalteinrichtung iSd Art 3 Nr 10 VO 715/2007/EG sein kann und wenn dies zu bejahen ist, ob eine solche Abschalteinrichtung zulässig ist, weil die Bedingungen im maßgebenden Prüfverfahren im Wesentlichen eingehalten sind und die emissionsrelevante Wirkungsweise, die sie im Prüfverfahren aufweist, überwiegend auch im Realbetrieb gegeben ist.
Im Zusammenhang mit den Dieselfällen werden die Fragen vorgelegt, ob ein kontinuierlich arbeitendes Regenerationssystem (im Unterschied zu einem bloß periodisch arbeitenden Regenerationssystem) eine Abschalteinrichtung iSd Art 3 Nr 10 VO 715/2007/EG sein kann und wenn dies zu bejahen ist, ob eine solche Abschalteinrichtung zulässig ist, weil die Bedingungen im maßgebenden Prüfverfahren im Wesentlichen eingehalten sind und die emissionsrelevante Wirkungsweise, die sie im Prüfverfahren aufweist, überwiegend auch im Realbetrieb gegeben ist.
Die klagende Fluggesellschaft begehrt von der Republik Österreich (Bund) Schadenersatz mit der Begründung, die Austro Control habe die ihr übertragenen Flugsicherungsaufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, was am 28. 8. 2016 zu einer drastischen Reduktion der An- und Abflugraten des Flughafens Schwechat und zu ihrer Vermögensschädigung geführt habe.
Vorgelegt wird die Frage, ob iSd Art 12 EuUVO ein Verfahren „wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien“ anhängig ist, wenn in dem einen Verfahren Minderjährige ihren Anspruch gegen den Vater auf laufenden Unterhalt ab sofort geltend machen und im...
Ein ausländischer Anleger und Verbraucher, der mit einer inländischen Bank wirksam die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart hatte, behauptet aufgrund nachfolgender, auf seinen Wohnsitzstaat ausgerichteten Handlungen der Bank die Unwirksamkeit der getroffenen...
Vorgelegt wird die Frage, ob eine vom Ursprungsmitgliedstaat erteilte Bestätigung einer vollstreckbaren öffentlichen Urkunde als Europäischer Vollstreckungstitel im Vollstreckungsmitgliedstaat auch dann nicht nachgeprüft werden darf, wenn – ausgehend vom Datum der Errichtung der öffentlichen Urkunde – der zeitliche Anwendungsbereich der VO offensichtlich nicht eingehalten ist?
Vorgelegt werden die Frage, ob Art 31 Abs 1 EuInsVO auch Leistungen aus einem Rechtsgeschäft erfasst, das der Schuldner erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Übergang der Befugnisse auf den Verwalter abgeschlossen hat und Fragen zur Lokalisierung der Leistung im Sinne dieser Bestimmung.
Vorgelegt werden die Frage, ob die Patientenmobilitäts-RL oder die E-Commerce-RL ein allgemeines Herkunftslandprinzip für telemedizinische Leistungen festlegt, Fragen zum Begriff der „Gesundheitsversorgung im Fall der Telemedizin“ im Hinblick auf gemischte Behandlungsverträge, die sowohl körperliche Untersuchungen als auch Leistungen umfassen, die mit Informations- und Kommunikationstechnologien durchgeführt werden sowie in diesem Zusammenhang Fragen zur Einhaltung nationaler berufsständischer, gesetzlicher und verwaltungsrechtlicher Berufsregeln (hier: im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen).
Vorgelegt wird die Frage, ob Art 13 Abs 1 lit g der RL dadurch Genüge getan ist, dass ein Kreditgeber, der Wohnbaukredite ohne und mit Hypothek, jeweils in mehreren Varianten anbietet (mit ausschließlichen Festzinsphasen, mit abwechselnd variablen Zinsen und Festzinsphasen, mit ausschließlich variablen Zinsen), jeweils ein (einziges) repräsentatives Beispiel für einen Wohnbaukredit ohne und für einen Wohnbaukredit mit Hypothek bereitstellt, oder ob die Bestimmung für jede Verzinsungsform jeweils ein repräsentatives Beispiel verlangt?
Vorgelegt wird die Frage, ob ein Schadenersatzanspruch eines Gesellschaftsgläubigers gegen das Organ einer Gesellschaft, gestützt darauf, dass die Gesellschaft Schutzgesetze (Bestimmungen des Glücksspielrechts) verletzt, der Rom II-VO unterliegt und wenn ja, wo der Ort des Schadenseintritts iSd Art 4 Abs 1 Rom II-VO zu lokalisieren ist.
2023
Vorgelegt wird die Frage, ob der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des dem Fluggast bei Flugannullierung geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, auch die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines Vermittlers einschließt, wenn das Luftfahrtunternehmen zwar weiß, dass eine Vermittlungsgebühr verrechnet wird, aber deren Höhe im konkreten Fall nicht kennt.
Vorgelegt wird die Frage, ob der Betrag, den ein Werkbesteller dem Werkunternehmer schuldet, wenn die (vollständige) Ausführung des Werks zwar unterbleibt, aber der Werkunternehmer zur Leistung bereit war und durch Umstände auf Seiten des Werkbestellers daran gehindert wurde, der Mehrwertsteuer unterliegt.
Im Zusammenhang mit den Dieselfällen werden die Fragen vorgelegt, ob ein kontinuierlich arbeitendes Regenerationssystem (im Unterschied zu einem bloß periodisch arbeitenden Regenerationssystem) eine Abschalteinrichtung sein kann und wenn dies zu bejahen ist, ob eine solche Abschalteinrichtung zulässig ist, weil die Bedingungen im maßgebenden Prüfverfahren im Wesentlichen eingehalten sind und die emissionsrelevante Wirkungsweise, die sie im Prüfverfahren aufweist, zu 80% auch im Realbetrieb gegeben ist.
In Frage steht, ob der Erfüllungsort für einen Anspruch aus Vertrag über die Entwicklung und den laufenden Betrieb einer auf die individuellen Bedürfnisse einer in Deutschland ansässigen Bestellerin ausgerichteten Software dort lokalisieren ist, wo das in Österreich ansässige Unternehmen die Software programmiert hat oder dort, wo die Software von der Bestellerin abgerufen und zum Einsatz gebracht wird (Auswertung von COVID-Tests).
Vorgelegt wird die Frage, ob ein wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger Anspruch auf Sozialhilfeleistungen iSd Unionsbürger-RL hat, wenn er sich im Aufnahmemitgliedstaat länger als drei Monate, aber kürzer als fünf Jahre aufhält, sein Aufenthaltsrecht nur aus seiner Eigenschaft als Ehegatte einer im Aufnahmestaat unselbständig beschäftigten Unionsbürgerin ableitet und er kein originäres Aufenthaltsrecht hat.
Vorgelegt wird die Frage, ob die Umstände, die zum kostenfreien Rücktritt berechtigen, schon bei Abschluss des Pauschalreisevertrags vorliegen können oder erst danach auftreten dürfen, ob diese Gründe den Beteiligten bei Vertragsabschluss bekannt oder objektiv vorhersehbar sein dürfen (hier: Folgen der COVID Pandemie am Urlaubsort) sowie die Frage, ob die vorvertraglichen Informationen auch pandemiebedingte Umstände (etwa bzgl Testungen, Ausgangsbeschränkungen) einschließen.
2022
Zuständigkeit bei einer deliktischen Schadenersatzklage gegen den im Mitgliedsstaat A (hier: Italien) ansässigen Entwickler eines Dieselmotors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Fall, in dem das Fahrzeug von dem im Mitgliedstaat B (hier: Österreich) wohnhaften Kläger von einem im Mitgliedstaat C (hier: Deutschland) ansässigen Dritten gekauft wurde.
Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit und Auslegung einer Verjährungsbestimmung
Frage des Bestehens eines neuerlichen Widerrufsrechts eines Verbrauchers bei „automatischer Verlängerung“ eines Fernabsatzvertrags.
Möglichkeit eines Reiseveranstalters sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zu berufen, die ihn an der Erfüllung des Vertrags hindern, schon dann, wenn die im Mitgliedstaat des Kunden dazu autorisierte Behörde vor dem geplanten Reisebeginn eine Reisewarnung der höchsten Stufe für das Zielland verlautbart hat.
Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts, wenn die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände am (geplanten) Beginn der Reise tatsächlich eingetreten sind oder wenn zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung damit zu rechnen war.
Beurteilung der Berechtigung des Rücktritts nur nach jenen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die im Zeitpunkt des Rücktritts bereits aufgetreten sind, oder auch Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplant gewesenen Beginn der Reise tatsächlich auftreten (Ersuchen zurückgezogen am 25.5.2022).
2021
Qualifikation eines Unternehmens als Versicherer, das als „Quasiversicherer“ für von ihm gehaltene Fahrzeuge nach den Vorschriften des Versicherungsrechts haftet.
Frage des Ausschlusses der Anwendung von dispositivem nationalen Recht bei Schadenersatzanspruch gegen einen unberechtigt vom Vertrag zurückgetretenen Verbraucher, wenn in den AGB wahlweise eine missbräuchliche Klausel über pauschalierten Schadenersatz des Unternehmers enthalten ist
Zur Tätigkeit eines Unternehmens im Hoheitsgebiet zweier Mitgliedsstaaten bei Beschäftigen eines freiberuflichen Mitarbeiters in einem Mitgliedsstaat und eines Mitarbeiters im Homeoffice in einem anderen Mitgliedsstaat
Zulässigkeit der Vereinbarung der Verringerung von Zinsen und Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung der Valuta bei einem laufzeitunabhängigen Kreditvertrag im Vergleich zum laufzeitabhängigen Kreditvertrag
Medizinische Erstversorgung an Bord eines Flugzeugs, die zu einer von den eigentlichen Unfallfolgen abgrenzbaren weiteren Körperverletzung des Reisenden führt, als einheitliches Unfallgeschehen
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der personalisierten Werbung
Auslegung des Begriffs „öffentliche Wiedergabe“ durch einen nicht in der Union ansässigen Betreiber einer Streamingplattform
Vereinbarkeit eines Online-Videorecorders mit dem Unionsrecht
Frage der Verletzung von Urheberrechten durch die Mitwirkung von Satellitenbouquet-Anbietern an der Sendehandlung; Auslegung des Begriffs der „öffentlichen Wiedergabe“ in dieser Konstellation
Erleiden eines Schadens als Voraussetzung der Zuerkennung von Schadenersatz; Vorgaben für die Bemessung von Schadenersatz
Frage der Beschränkung des Auskunftsanspruchs auf Empfängerkategorien, wenn konkrete Empfänger bei geplanten Offenlegungen noch nicht feststehen.
Ein Fluggast behauptet, als Folge der Bergung aus einem Flugzeug, bei dem beim Start ein Triebwerk explodiert war, unter psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert zu leiden.
2020
Frage, ob die Unterbrechung einer in der EuMahnVO vorgegebenen Frist durch das COVID-Justiz-BegleitG mit dem Europarecht vereinbar sind.
Frage, ob es zulässig ist, dass Unternehmen, die gegen die DSGVO verstoßen, gestützt auf unlauteren Wettbewerb, Verstoß gegen den Verbraucherschutz und/oder Verwendung unzulässiger AGB von Verbänden und Mitbewerbern geklagt werden.
Zur Anrechnung von in anderen Mitgliedstaaten verbrachten Kindererziehungszeiten im österreichischen Sozialversicherungssystem.
Nach Art 3 Abs 1 Spiegelstrich 5 und 6 Brüssel IIa-VO sind für Ehescheidungen die Gerichte eines Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er sich dort seit mindestens einem Jahr (Nicht-Staatsbürger) bzw seit mindestens sechs Monaten (Staatsbürger) aufgehalten hat. Der Oberste Gerichtshof ersuchte den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung, ob diese Bestimmung gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsbürgerschaft (Art 18 AEUV) verstößt.
Zur Frage, ob Verträge über Erwerb und Verpachtung von Bäumen als „Verträge, die ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen oder die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen zum Gegenstand haben“ zu qualifizieren sind.
Frage, ob eine Entscheidung eines anderen Mitgliedstaats, mit der nach summarischem Verfahren die Vollstreckbarkeit einer Entscheidung aus einem Drittstaat verfügt wird, in einem weiteren Mitgliedstaat anzuerkennen und zu vollstrecken ist (Doppelexequatur).
Zur Frage der Zuständigkeit des EuGH für die Auslegung der Einheitlichen Rechtsvorschriften über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI; Anhang zum COTIF) und zur Haftung für die ersatzweise Anmietung von Lokomotiven.
Zur Gültigkeit und den Wirkungen einer auf unbefristete Dauer ausgestellten Abschrift eines Nachlasszeugnisses.
Zur Qualifikation eines zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen abgeschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall über eine in Österreich gelegene Liegenschaft als Erbvertrag und zur Wirksamkeit einer darin getroffenen Rechtswahl.
Nach § 10 Abs 2 Urlaubsgesetz gebührt keine (Urlaubs-)Ersatzleistung, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt. Der Oberste Gerichtshof ersucht den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung, ob diese österreichische Gesetzesbestimmung mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Der EuGH wird um Klarstellung ersucht, ob Unternehmen, über die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU wegen kartellrechtswidriger Absprachen nach EU-Wettbewerbsrecht eine Geldbuße verhängt wurde, danach aufgrund der selben Absprachen auch in Österreich mit Geldbußen belegt werden können, bzw, ob einem Kronzeugen gegenüber der Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht festgestellt werden darf.
Der Europäische Gerichtshof wird ersucht, zur Frage der geschuldeten Qualität eines Kfz, zum sogenannten „Thermofenster“ und zur Möglichkeit der Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrags) aus unionsrechtlicher Sicht Stellung zu nehmen.
Zur Zulässigkeit der Missbrauchskontrolle internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Klausel-RL und zur Frage, welche nationalen Umsetzungsbestimmungen der Klausel-RL anwendbar wären.
Ein Fluggast behauptet, bei der Landung des Flugzeugs einen Bandscheibenvorfall erlitten zu haben.
Fachlich unrichtiger Gesundheitstipp in einer Tageszeitung. .
2019
Zur Rückforderung der Versicherungssteuer im Falle eines (Spät-)Rücktritts des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag.
Zur Haftung des Luftfahrtunternehmens für Schäden für eine Verletzung des Fluggasts, wegen fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeitern des vom Luftfahrtunternehmen beigestellten Hotels.
2018
Der Oberste Gerichtshof legt dem EuGH die Frage vor, ob es sich um einen die Haftung des Luftfrachtführers begründenden „Unfall“ iSv Art 17 Abs 1 des Übereinkommens von Montreal handelt, wenn ein Becher mit heißem Kaffee, der in einem in der Luft befindlichen Flugzeug auf dem Ablagebrett des Vordersitzes abgestellt ist, aus ungeklärter Ursache ins Rutschen gerät und umfällt, wodurch ein Fluggast Verbrühungen erleidet.
2017
Der OGH ersucht den EuGH um Auslegung des Art 9 Abs 2 der SEPA-Verordnung: Kann die Zahlung an die Deutsche Bahn im SEPA‑Lastschriftverfahren von einem Wohnsitz des Zahlers in Deutschland abhängig gemacht werden? (beim EuGH anhängig zu C-###/18, ###).
Der OGH ersucht den EuGH um Auslegung des Art 15 der Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr. Dabei geht es um die Frage, ob Facebook (als Host-Service-Provider) verpflichtet werden kann, auf den bereitgestellten Webseiten weltweit nach inhaltsgleichen rechtswidrigen Inhalten (wie die konkret inkriminierten Inhalte) zu suchen und auch diese zu sperren.
Sind Art 45 AEUV und Art 7 der Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, wie der im Ausgangsverfahren entgegenstehen, wonach einem Arbeitnehmer, der insgesamt 25 Dienstjahre aufweist, diese aber nicht beim selben österreichischen Arbeitgeber absolviert hat, ein Jahresurlaub nur im Ausmaß von fünf Wochen gebührt, während einem Arbeitnehmer, der 25 Dienstjahre beim selben österreichischen Arbeitgeber erbracht hat, ein Anspruch auf sechs Wochen Urlaub pro Jahr zusteht?
Der OGH ersucht den EuGH um (ergänzende) Auslegung von Art 5 Nr 3 EuGVVO 2001, wenn ein in Wien lebender Anleger den investierten Betrag von seinem Gehalts- oder sonstigen Bankkonto auf ein Verrechnungskonto bei einer außerhalb Wiens situierten Bank überwiesen hat.
Der OGH ersucht den EuGH um Auslegung des Art 7 Nr 1 EuGVVO (Gerichtsstand des Erfüllungsorts) im Fall einer Klage eines österreichischen Anlegers gegen die Hellenische Republik (beim EuGH anhängig zu C-308/17, Kuhn).
Der OGH ersucht den EuGH um folgende Klarstellung zur Zahlungsdienste-Richtlinie (Richtlinie 2007/64/EG): Sind Online-Sparkonten, bei denen der Kunde im Weg des Telebanking Einzahlungen und Abhebungen – nur über ein Referenzkonto – durchführen kann, als „Zahlungskonto“ zu qualifizieren und daher vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst?
Der OGH ersucht den EuGH um Auslegung des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 2007 (HUP 2007).
Der Oberste Gerichtshof ersucht den EuGH um Klarstellung der Unionsrechtskonformität der österreichischen Regelung, wonach der Karfreitag primär nur für die Angehörigen der evangelischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag ist.
Anrufung des EuGH zu Fragen des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 2007
Verpflichtet das Unionsrecht (Art 4 Abs 3 EUV, die daraus abgeleiteten Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität) den Obersten Gerichtshof, über Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens (§ 363a StPO) die Entscheidung oder Verfügung eines Strafgerichts auch hinsichtlich behaupteter Verletzungen des Unionsrechts zu überprüfen?
2016
Besoldung von Vertragsbediensteten: Überleitung in das Besoldungssystem 2015 trotz gesetzlicher Novellierungen unionsrechtswidrig?
Einholung eines Vorabentscheidungsersuchens zur Reichweite des Verbrauchergerichtsstands und zur Möglichkeit, dort nicht nur eigene, sondern auch abgetretene Ansprüche anderer Personen geltend zu machen.
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art 267 AEUV. In Italien ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem ein in Österreich wohnhafter Dienstnehmer der klagenden Partei als Radfahrer und die Lenkerin eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten...
Vorlage an den EuGH zur Frage der internationalen Zuständigkeit für den Rückerstattungsanspruch eines Österreichers, der die Kreditraten eines bei einer österreichischen Bank gemeinsam aufgenommenen Kredits alleine trug, gegen seine estnische Ex-Lebensgefährtin. Der...
2015
Der Oberste Gerichtshof hat Zweifel daran, dass die Regelung der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) über die Einstufung in das Gehaltsschema dem Unionsrecht entspricht.
Übermittelt die Bank eine E-Mail an die (im Rahmen der E-Banking-Website eingerichtete) E-Mail-Box des Kunden, sodass sie der Kunde abrufen sowie speichern und ausdrucken kann, so ist dies ein „Mitteilen auf einem dauerhaften Datenträger“ und nicht bloß ein...
2014
Zweifel an der Vereinbarkeit von räumlichen Beschränkungen einer Berufsberechtigung mit der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union.
2013
Der Oberste Gerichtshof erachtet im gegebenen Zusammenhang die Auslegung der Begriffe des „Fluggasts“ in der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 sowie des „Reisenden“ im Übereinkommen von Montreal für erforderlich.
Der Oberste Gerichtshof hat Zweifel daran, dass einem von einer Altersdiskriminierung betroffenen Dienstnehmer zwingend ein Ausgleichsanspruch in Geld eingeräumt werden muss, und es dem Gesetzgeber nicht gestattet ist, ein neues, diskriminierungsfreies Vorrückungssystem einzuführen, das mit keinen finanziellen Besserstellungen verbunden ist.
Der österreichische Gesetzgeber hat die EU-Betriebsübergangsrichtlinie teilweise wortwörtlich in das österreichische Recht übernommen. Die Richtlinie garantiert den von einem kollektivvertragslosen Betriebserwerber übernommenen Arbeitnehmern die Arbeitsbedingungen des alten „Kollektivvertrags“ des Veräußerers bis zum „Ablauf“ dieses alten Kollektivvertrags. Der OGH hat an den EuGH die Frage gestellt, ob von diesem Schutz auch die „Nachwirkung“ eines Kollektivvertrags im Sinne des österreichischen Kollektivvertragsrechts erfasst ist.
2012
Grenzen der Einlassung in das Verfahren im Sinn der EuGVVO.
Internationale Zuständigkeit für die Schadenersatzklage eines Österreichers gegen einen deutschen Produzenten nach dem Handlungsort?
Müssen Unternehmen, die ein Kartell bilden, jedermann Schadenersatz dafür leisten, dass auch nicht am Kartell beteiligte Unternehmen ihre Preise im Windschatten der erhöhten Marktpreise anheben?
Der Oberste Gerichtshof hat Zweifel, ob die Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes angemessen bzw die Aliquotierung der Leistung sachlich gerechtfertigt ist.
Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien hatten einem Access-Provider mit Einstweiliger Verfügung untersagt, seinen Kunden den Zugang zur unter kino.to betriebenen Website zu vermitteln, solange dort bestimmte Filme rechtswidrig zur Verfügung gestellt würden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll klären, ob bereits die Erhebung eines Einspruchs gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl die Einlassung in das Verfahren bewirkt und deshalb die internationale Unzuständigkeit eines österreichischen Gerichts nicht mehr aufgegriffen werden kann.
Das dauernde Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern in Österreich setzt nach der Freizügigkeitsrichtlinie der Europäischen Union voraus, dass keine „Sozialhilfeleistungen“ in Anspruch genommen werden müssen. In einem Verfahren zur Gewährung der Ausgleichszulage will der Oberste Gerichtshof vom Gerichtshof der Europäischen Union geklärt wissen, ob die Ausgleichszulage eine solche „Sozialhilfeleistung“ im Sinn der Freizügigkeitsrichtlinie ist.
2011
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll unter anderem klären, ob Verstöße eines Unternehmens gegen europäisches Wettbewerbsrecht festgestellt werden können, obwohl es die Kronzeugenregelung in Anspruch nimmt. Weiters stellt der Oberste Gerichtshof die Frage, ob eine Geldbuße überhaupt verhängt werden kann, wenn das Unternehmen im Vertrauen auf Rechtsberater und nationale Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit seines Verhaltens geirrt hat.
In einer sogenannten Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation gegen einen österreichischen Mobilfunkbetreiber hat der Oberste Gerichtshof über die Zulässigkeit von Klauseln zu entscheiden, nach denen der Betreiber bei Zahlung mit Zahlschein oder per Telebanking ein Bearbeitungsentgelt verlangen kann. Der Gerichtshof der Europäischen Union soll nun unter anderem klären, ob Mobilfunkbetreiber überhaupt in den Anwendungsbereich der Zahlungsdienste-Richtlinie fallen und ob das österreichische Zahlungsdienstegesetz, das ein Verbot bestimmter Bearbeitungsentgelte enthält, der Richtlinie widerspricht.
Im Zusammenhang mit dem unterschiedlichen Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen in Österreich muss der Oberste Gerichtshof über die Diskriminierung einer weiblichen Arbeitnehmerin entscheiden, deren Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen ihres Pensionsantrittsalters befristet und danach auch nicht mehr verlängert wurde. Da die Befristung schon vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vereinbart wurde, soll der Gerichtshof der Europäischen Union klären, ob österreichisches Recht über die Rückwirkung von Rechtsvorschriften in diesem Zusammenhang gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.
Im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen einen internationalen Internet-Versandhandel soll der Gerichtshof der Europäischen Union klar stellen, ob das österreichische System der Vergütung von Trägermaterial (sogenannte „Leerkassettenvergütung“ für Vervielfältigung von Werken zum privaten Gebrauch) mit Unionsrecht vereinbar ist.