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Angebote auf einer Internet-Auktionsplattform können Urheberrecht verletzen

 
 

Die Frage nach inländischer Gerichtsbarkeit für ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz wurde vom Obersten Gerichtshof bejaht.

Auf der Website der Internet-Auktionsplattform eBay unter www.ebay.at entdeckte die L GmbH, eine nicht auf Gewinn gerichtete Verwertungsgesellschaft, welche die Rechte von Tonträgerherstellern an ihren weltweit produzierten Aufnahmen sowie der ausübenden Künstler an ihren Darbietungen in Österreich treuhändig wahrnimmt, in deutscher Sprache verfasste Angebote eines unter einem Pseudonym auftretenden Verkäufers. Er bot Ton- und Bildtonträger von Aufnahmen an, die nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft nicht genehmigt waren. Als „Artikelstandort“ wurde ein Ort in Österreich angeführt.

Nach Ausforschung des Verkäufers, der in Deutschland wohnhaft war, erhob die die Verwertungsgesellschaft gegen ihn Privatanklage wegen Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz.

Das Landesgericht Innsbruck verneinte unter Hinweis auf den Wohnsitz des Angeklagten in Deutschland, von wo aus die Eingriffe in fremde Leistungsschutzrechte begangen worden seien, das Vorliegen inländischer Gerichtsbarkeit und wies den Strafantrag zurück. Eine dagegen gerichtete Beschwerde der Privatanklägerin an das Oberlandesgericht Innsbruck blieb ohne Erfolg.

Der Oberste Gerichtshof gab der gegen diese Beschlüsse von der Generalprokuratur erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes statt.

Er verwies darauf, dass für die Frage, ob eine Tat im Inland begangen wurde, § 67 Abs 2 StGB maßgebend ist. Entscheidend war demnach im gegebenen Zusammenhang, ob ein dem Tatbild entsprechender Erfolg im Inland eingetreten ist, wovon gar wohl auszugehen war. Denn zufolge des Angebots auf der Website „www.ebay.at“ sowie der Abwicklung der Bezahlung über eine österreichische Bank ist ein für die Dauer der Abrufbarkeit via Internet verwirklichtes Feilhalten in Österreich objektiv und subjektiv indiziert.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 26.04.2024, 21:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/angebote-auf-einer-internet-auktionsplattform-koennen-urheberrecht-verletzen/)

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