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Zum Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats bei Abschluss eines Kaufvertrags durch eine Aktiengesellschaft

 
 

Die Beweislast dafür, dass bei einer Beschlussfassung durch schriftliche Stimmabgabe nicht alle Aufsichtsratsmitglieder von der Abstimmung im schriftlichen Weg Kenntnis hatten, trifft die Aktiengesellschaft.

Die zweitklagende Partei richtete an die beklagte Aktiengesellschaft ein Kaufanbot zum Erwerb mehrerer Wohnungseigentumsobjekte. Die beklagte Partei unterzeichnete das Anbot durch ein einzelvertretungsbefugtes Vorstandsmitglied mit dem Zusatz „vorbehaltlich Genehmigung des Aufsichtsrats“. Der Aufsichtsrat der beklagten Partei hatte sechs Mitglieder. Fünf von ihnen, darunter auch der Vorsitzende des Aufsichtsrats, unterzeichneten den Aufsichtsratsbeschluss. Ob das sechste Mitglied von dem Beschluss oder dessen Fassung im Umlaufweg wusste, konnte nicht festgestellt werden. Der auf einem Laptop gespeicherte Aufsichtsratsbeschluss wurde den Vertretern der zweitklagenden Partei gezeigt. In der Folge wurde der Entwurf einer Treuhandvereinbarung erstellt. Die Treuhandvereinbarung wurde nie abgeschlossen. Die erstklagende Partei wurde als „Projektgesellschaft“ für den Eigentumserwerb gegründet.

Das Berufungsgericht verpflichtete die beklagte Partei zur Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechts der erstklagenden Partei gegen die treuhändig abzuwickelnde Zahlung des Kaufpreises.

Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der beklagten Partei nicht Folge. Zu der im Revisionsverfahren strittigen Beweislast bezüglich der Kenntnis des sechsten Aufsichtsratsmitglieds von der Beschlussfassung durch schriftliche Stimmabgabe führte er aus, dass diese die beklagte Aktiengesellschaft trifft. Die getroffene Negativfeststellung geht daher zu deren Lasten, es ist von der Kenntnis auch  dieses Aufsichtsratsmitglieds auszugehen. Mangels behaupteten Widerspruchs gegen die schriftliche Stimmabgabe ist der Aufsichtsratsbeschluss gültig. Die aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Kaufvertrags ist damit eingetreten, was zur Klagsstattgebung führt.

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ogh.gv.at | 28.03.2024, 20:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/zum-vorbehalt-der-zustimmung-des-aufsichtsrats-bei-abschluss-eines-kaufvertrags-durch-eine-aktiengesellschaft/)

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