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Darf ein mit einer Zeitung erworbener Gutschein das Dreifache der Zeitung wert sein?

 
 

Änderung der Rechtsprechung zur Zulässigkeit von verkaufsfördernden Maßnahmen.

Die Beklagte warb in ihrer Zeitung für eine von ihr zusammengestellte, im Handel erhältliche „Edition“ von Tonträgern mit musikalischen Inhalten. Dazu druckte sie einen Gutschein ab, mit dem ein Tonträger dieser Edition bei einer bestimmten Handelskette um 4,99 EUR statt um 7,99 EUR erworben werden konnte. Die Zeitung der Beklagten kostete im Einzelverkauf einen Euro.

Ein Mitbewerber beantragte, der Beklagten diese verkaufsfördernde Maßnahme nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verbieten: Es entstehe dadurch ein „übersteigerter Kaufanreiz“, denn es sei denkbar, dass Kunden die Zeitung allein deshalb kauften (und allenfalls ungelesen entsorgten), um in den Genuss des Gutscheins zu kommen. Tatsächlich hatte der Oberste Gerichtshof in älteren Entscheidungen solche Überlegungen angestellt. Nun hielt er diese Ansicht aber nicht aufrecht: Das beantragte Verbot sei aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht erforderlich, solange das Angebot der Beklagten keine irreführenden Angaben enthalte. Auf andere Gründe – etwa die gezielte Behinderung von Mitbewerbern – hatte der Kläger sein Begehren nicht gestützt. Seine Unterlassungsklage wurde daher abgewiesen.

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ogh.gv.at | 26.04.2024, 12:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/darf-ein-mit-einer-zeitung-erworbener-gutschein-das-dreifache-der-zeitung-wert-sein/)

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