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Kindesmissbrauch mit schweren Tatfolgen

 
 

Sind mehrere gleichartige sexuelle Übergriffe nach (hier:) § 207 Abs 1 StGB für eine der Folgen nach § 207 Abs 3 StGB (mit-)ursächlich geworden, darf die Erfolgsqualifikation nur bei einer dieser Taten angelastet werden.

Ein Angeklagter war von einem Landesgericht unter anderem mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Oberste Gerichtshof gab der gegen das Urteil erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten teilweise statt: Denn nach gefestigter Rechtsprechung darf die durch (sämtliche) Missbrauchshandlungen (mit-)verursachte schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung des Opfers dem Angeklagten rechtlich nicht mehrfach angelastet werden.

Die Veröffentlichung im RIS folgt in Kürze.

 
ogh.gv.at | 20.04.2024, 07:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kindesmissbrauch-mit-schweren-tatfolgen/)

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