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Umfassender strafrechtlicher Schutz von „Öffis“-Lenkern

 
 

Echte Konkurrenz von § 83 Abs 1, Abs 3 StGB mit § 84 Abs 4 StGB.                                            .

Lenker eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt tragen die Verantwortung für die sichere Beförderung der Passagiere, dies auch während fahrplanmäßiger Aufenthalte.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 26.04.2024, 18:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/umfassender-strafrechtlicher-schutz-von-oeffis-lenkern/)

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