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Vater = Richter und Sohn = angestellter Rechtsanwalt der vertretenden Rechtsanwalts-GmbH: Ausgeschlossenheit des Richters?

 
 

Das Angehörigenverhältnis eines Richters zu einem angestellten Rechtsanwalt einer bevollmächtigten Rechtsanwalts-Gesellschaft begründet nicht die Ausgeschlossenheit des Richters.

Im Anlassverfahren hatte beim Erstgericht ein Richter entschieden, dessen Sohn angestellter Rechtsanwalt bei jener Kanzlei ist, die im Verfahren die siegreiche klagende Partei vertreten hatte. Die beklagte Partei machte Nichtigkeit des Urteils unter Hinweis auf das bezeichnete Verwandtschaftsverhältnis geltend.

Der Oberste Gerichtshof verneinte jedoch das Vorliegen eines für den Richter bestandenen Ausschließungsgrundes und damit einen Nichtigkeitsgrund, erachtete aber eine Befangenheit des Richters für nicht ausgeschlossen:

An sich hat auch ein Verwandtschafts- und Schwägerschaftsverhältnis des Richters zum Bevollmächtigten einer Partei die Ausschließung des Richters zur Folge. Hier ist die Parteienvertreterin aber in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) tätig. Der Sohn des Erstrichters war dort nie Geschäftsführer, Gesellschafter oder Prokurist, sondern ist lediglich als angestellter Rechtsanwalt tätig. Das Angehörigenverhältnis eines Richters zu einem angestellten Rechtsanwalt einer bevollmächtigten Rechtsanwalts-Gesellschaft begründet aber allein noch keinen für die Ausschließungsgründe charakteristischen und deshalb zu typisierenden Fall einer bereits objektiv evidenten Gefährdung der Objektivität und Unbefangenheit eines Richters. Ein Ausschließungsgrund, der sofort vom Rechtsmittelgericht als Nichtigkeitsgrund wahrzunehmen wäre, liegt daher nicht vor. Ob dieses Naheverhältnis eine Befangenheit des Erstrichters begründet, hat der dafür zuständige Senat des Erstgerichts zu beurteilen.

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ogh.gv.at | 29.03.2024, 09:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/vater-richter-und-sohn-angestellter-rechtsanwalt-der-vertretenden-rechtsanwalts-gmbh-ausgeschlossenheit-des-richters/)

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