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Krank am Feiertag: Vorrang des Feiertagsentgelts vor dem Krankenentgelt?

 
 

Ein an einem Feiertag erkrankter Arbeitnehmer erhält, wenn ihn an diesem Tag keine Arbeitsverpflichtung getroffen hätte, Feiertagsentgelt nach dem Arbeitsruhegesetz.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz behält ein Arbeitnehmer, der nach Antritt des Dienstes durch Krankheit (Unglücksfall) an der Leistung seiner Arbeit verhindert ist (ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat), seinen Anspruch auf das Entgelt bis zur Dauer von sechs Wochen. Das Arbeitsruhegesetz bestimmt, dass der Arbeitnehmer für die infolge eines Feiertages ausgefallene Arbeit seinen Anspruch auf Entgelt behält.

In einem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof war fraglich, welche Regelung konkret anzuwenden ist, wenn die Voraussetzungen beider Entgeltfortzahlungstatbestände zusammentreffen, also ein Arbeitnehmer an einem Feiertag krank ist, und ob dieser Feiertag bei der Maximaldauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzurechnen ist oder der Feiertag das Ende der Entgeltfortzahlung um einen Tag hinausschiebt. Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage – wie bereits in einer Vorentscheidung aus dem Jahr 1996 – wie folgt beantwortet:

Das Feiertagsentgelt nach dem Arbeitsruhegesetz hat Vorrang  vor dem Krankenentgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Da die Arbeit an einem Arbeitstag, der auf einen Feiertag fällt, schon a priori ausfällt, ist es ohne Belang, ob der Arbeitnehmer an diesem Tag gesund oder krank ist. Die Arbeit ist dann wegen des Feiertags ausgefallen. Eine Arbeitsverhinderung kann nämlich nur in Zeiten bestehen, in denen der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überhaupt verpflichtet ist. Dieser Feiertag verlängert daher den Entgeltfortzahlungszeitraum. Anders ist dies nur dann, wenn der Arbeitnehmer am Feiertag zur Arbeitsleistung verpflichtet wäre, weil nur dann kann er auch an der Leistung seiner Arbeit durch die Krankheit verhindert sein.

Diese Rechtsauffassung wird auch vom Verwaltungsgerichtshof vertreten und von den Gebietskrankenkassen so gehandhabt.

Die Veröffentlichung im RIS folgt in Kürze.

 
ogh.gv.at | 26.04.2024, 09:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/krank-am-feiertag-vorrang-des-feiertagsentgelts-vor-dem-krankenentgelt/)

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