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Kündigung eines Vertragsbediensteten wegen Dienstunfähigkeit infolge überhöhter Krankenstände?

 
 

Es kommt darauf an, ob Krankenstände in erhöhtem Ausmaß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft zu erwarten sind.

Ein als Buslenker beschäftigter Vertragsbediensteter beantragte die Feststellung, dass sein Dienstverhältnis weiterhin aufrecht sei, weil er zu Unrecht wegen Dienstunfähigkeit gekündigt worden sei. Aus den bisherigen Krankenständen könne nicht auf seine künftigen Gesundheitszustand geschlossen werden.

Das Erstgericht stellte fest, dass sich seine Krankenstandstage in den Jahren 2002 bis 2006 zwischen 21 und 40 Tagen bewegten und im Jahr 2007 95 Tage, im Jahr 2008 108 Tage und in den ersten drei Monaten 2009 bis zur Kündigung am 31.3.2009 25 Krankenstandtage betrugen. Es wies das Klagebegehren ab.

Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Der Oberste Gerichtshof sah keinen Grund, davon abzuweichen und führte aus:

Der Arbeitgeber, der die Kündigung eines Vertragsbediensteten wegen überhöhter Krankenstände ausspricht, muss eine Prognose über die weitere Arbeitsfähigkeit des betroffenen Arbeitnehmers anstellen. Sie ist im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kündigungszeitpunkt zu erstellen. Entscheidend ist, dass ein verständiger und sorgfältiger Arbeitgeber bei objektiver Betrachtung berechtigt davon ausgehen kann, dass Krankenstände in erhöhtem Ausmaß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft zu erwarten sind. Eine ungünstige Prognose kann etwa aus der anhaltend steigenden Zahl der Krankheitstage bei regelmäßigen Krankenständen abgeleitet werden. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, dass die Krankenstandstage des Buslenkers eine ungünstige Zukunftsprognose ergaben, wurde vom Obersten Gerichtshof daher gebilligt.

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ogh.gv.at | 29.03.2024, 07:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kuendigung-eines-vertragsbediensteten-wegen-dienstunfaehigkeit-infolge-ueberhoehter-krankenstaende/)

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