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Verdienstentgang nach einem Unfall mit Körperverletzung – Folgen für die Alterspension

 
 

Der Geschädigte hat im Falle einer (drohenden) Pensionslücke ein Wahlrecht zwischen zwei Formen der Entschädigung. An die einmal getroffene Wahl ist er gebunden.

Führt eine Köperverletzung zum Wegfall oder zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, so hat der Schädiger dem Geschädigten jedenfalls den dadurch verursachten Verdienstentgang zu ersetzen. Ein geringeres Einkommen führt allerdings nach Erreichen des Regelpensionsalters auch zu einer geringeren Alterspension. Nach der Rechtsprechung kann der Geschädigte insofern zwischen zwei Formen des Ersatzes wählen: Er kann entweder sofort jene Beträge verlangen, die für eine freiwillige Versicherung zur Verhinderung der Pensionslücke erforderlich sind, oder er kann nach Erreichen des Regelpensionsalters die Differenz zwischen seiner tatsächlichen und jener Alterspension begehren, die er nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ohne die Minderung oder den Wegfall der Erwerbsfähigkeit bekommen hätte.

Im konkreten Fall hatte der Geschädigte in früheren Verfahren von den für den Folgen seiner Verletzung haftenden Beklagten neben seinem Nettoverdienstentgang auch Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung verlangt und diese auch zugesprochen bekommen; er hatte sie jedoch nicht für eine staatliche oder private Pensionsversicherung verwendet. Nach Erreichen des Regelpensionsalters begehrt er nun den Ersatz der monatlichen Pensionslücke.

Die Vorinstanzen waren der Auffassung, dass dieser Anspruch grundsätzlich besteht, sich der Kläger aber die bereits erhaltenen Beträge darauf anrechnen lassen muss. Den Restbetrag sprachen sie ihm zu.

Der Oberste Gerichtshof wies die Klage demgegenüber zur Gänze ab: Hat der Gläubiger die Wahl zwischen zwei Formen des Ersatzes, so ist er nach allgemeinen Grundsätzen an die von ihm getroffene Wahl gebunden. Hat er die für eine Pensionsversicherung erforderlichen Beträge gefordert, kann er nicht nachträglich – wenn auch unter Anrechnung dieser Beträge – die konkrete Pensionsdifferenz verlangen.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 29.03.2024, 12:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/verdienstentgang-nach-einem-unfall-mit-koerperverletzung-folgen-fuer-die-alterspension/)

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