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Bildbericht im Onlinearchiv nach Sachverhaltsänderung unzulässig

 
 

Zulässigkeit infolge Überwiegens des Veröffentlichungsinteresses setzt voraus, dass mit dem Bildbericht über die Mordanklage zugleich auch ein Hinweis auf den nachfolgenden Freispruch im Onlinearchiv bereitgehalten wird.

Das beklagte Medienunternehmen veröffentlichte ein Bild des Klägers, das ihn in Handschellen vor Gericht zeigt, und berichtete in ihrer Zeitung und online über die Gerichtsverhandlung wegen der wider den Kläger erhobenen Mordanklage. Im fortgesetzten Verfahren wurde der Kläger freigesprochen. Darüber berichtete die Beklagte nicht. Bild und Bericht über die Mordanklage blieben im Onlinearchiv der Beklagten abrufbar.

Der Kläger begehrte von der Beklagten (unter anderem) die Unterlassung, sein Bild in Handschellen vor Gericht zu veröffentlichen.

Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht wies die Klage hingegen ab, weil der Bericht wahr und der Kläger nicht entwürdigend dargestellt worden sei. Überdies bestehe ein überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung von Berichten über wesentliche Tagesereignisse.

Der Oberste Gerichtshof billigte diese Entscheidung nicht.

Zwar ist die (erstmalige, tagesaktuelle) Veröffentlichung des zutreffenden Berichts über die Mordanklage samt Bild in Print- und Onlineausgabe gerechtfertigt, die fortdauernde Abrufbarkeit des Bildes samt Bericht ist nach dem Freispruch des Klägers aber anders zu beurteilen. Das Veröffentlichungsinteresse der Beklagten (Bericht über das Zeitgeschehen) überwiegt nur dann, wenn – entsprechend der gegenüber der ursprünglichen Sachlage veränderten Verhältnisse – zugleich und räumlich verbunden auf den Freispruch von der Mordanklage hingewiesen wird.

Der Beklagten wurde daher verboten, das Bild des Klägers in Handschellen vor Gericht zu veröffentlichen, wenn nicht zugleich und räumlich verbunden auf den Freispruch von der Mordanklage hingewiesen wird.

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ogh.gv.at | 29.03.2024, 11:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/bildbericht-im-onlinearchiv-nach-sachverhaltsaenderung-unzulaessig/)

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