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Gerichtsstandvereinbarung in der Fußzeile der Geschäftspapiere?

 
 

Formvoraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung.

In der Regel liegt keine gültige Gerichtsstandvereinbarung vor, wenn sich die Wortfolge „Gerichtsstand: xxx“ nicht im Vertragstext selbst, sondern in einer Fußzeile auf der ersten Seite, unterhalb des Vertragstextes auf dieser Seite befindet und dort nur Angaben eines Unternehmers wie seine Bezeichnung, Geschäftszweck, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-mail, Bankverbindung und HRB-Zahl vorhanden sind, die jedenfalls nicht Gegenstand der Willenserklärung des Unternehmers sind.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 25.04.2024, 01:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/gerichtsstandvereinbarung-in-der-fusszeile-der-geschaeftspapiere/)

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