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Keine Versicherungsleistung aus der Kfz-Kaskoversicherung für Schäden durch indirekten Blitzschlag

 
 

In der sogenannten „Parkschadenkasko“ sind zwar Schäden am Kraftfahrzeug durch Kurzschlüsse und verschmorte Kabel gedeckt, nicht aber solche durch Überspannung infolge eines indirekten Blitzschlags.

Der Versicherungsnehmer schloss im Winter die in seinem Porsche belassene Batterie mit einem Ladegerät an das Stromnetz seines Hotels an. Ein indirekter Blitzschlag löste an der Elektrik des Hotels eine Überspannung aus, die sich über das Ladegerät auf das Fahrzeug übertrug. Durch die Überspannung entstand an den Elektronikteilen des Fahrzeugs ein Schaden.

Der Versicherungsnehmer hatte mit dem beklagten Versicherer einen Kraftfahrzeug-Kaskoversicherungsvertrag abgeschlossen und zusätzlich die Klausel „Parkschadenkasko“ vereinbart.

Das Begehren auf Ersatz seiner Schäden am Porsche blieb vor dem Obersten Gerichtshof erfolglos, weil in der Kaskoversicherung nur die Beschädigung durch unmittelbare Einwirkung eines Blitzschlags gedeckt sind. Von der „Parkschadenkasko“ werden Zerstörungen durch Kurzschlüsse und verschmorte Kabel abgedeckt. Kein Versicherungsschutz besteht aber für die durch einen indirekten Blitzschlag an der Elektrik des Hotels ausgelöste Überspannung, die sich über das angeschlossene Batterie-Ladegerät auf das Fahrzeug übertrug.

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ogh.gv.at | 27.07.2024, 05:07
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/keine-versicherungsleistung-aus-der-kfz-kaskoversicherung-fuer-schaeden-durch-indirekten-blitzschlag/)

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