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Anspruch auf Wochengeld nach Kindergeldbetreuungsbezug

 
 

Die Klägerin stand im Jahr 1999 in einem der Pflichtversicherung unterliegenden Beschäftigungsverhältnis. Vom 9.5.2000 bis 29.8.2000 bezog sie Wochengeld und vom 30.8.2000 bis 1.12.2001 Karenzgeld anlässlich der am 25.6.2000 erfolgten Geburt ihres ersten Kindes. Vom 2.12.2001 bis 27.3.2002 bezog die Klägerin Wochengeld und vom 28.3.2002 bis 29.7.2004 Kinderbetreuungsgeld anlässlich der Geburt ihres zweiten Kindes. Ab 29.7.2004 weist die Klägerin keine Versicherungszeiten mehr auf.

Voraussichtlicher Geburtstermin für das dritte Kind war der 23.2.2005, sodass der Eintritt dieses neuerlichen Versicherungsfalles der Mutterschaft mit 29.12.2004 anzusetzen ist. In der 32. Woche vor dem Eintritt dieses neuerlichen Versicherungsfalles der Mutterschaft war die Klägerin als Bezieherin des Kinderbetreuungsgeldes in der Krankenversicherung teilversichert. Diese Teilversicherung endete am 29.7.2004.

Die Klägerin begehrt Wochengeld anlässlich ihrer für den 23.2.2005 vorgesehenen Entbindung.

Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht wies es ab.

Der Oberste Gerichtshof bejahte unter Hinweis auf § 122 Abs 3 1. Satz ASVG den Anspruch der Klägerin auf Wochengeld. War eine Versicherte – wie die Klägerin – zu Beginn der 32. Woche vor Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft (hier: Beginn der Schwangerschaft zum dritten Kind) aufgrund des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld für ihr (zweites) Kind in der Krankenversicherung pflichtversichert, hat sie Anspruch auf Wochengeld, wenn sie schon aufgrund der dem Kinderbetreuungsgeldbezug zugrunde liegenden Entbindung einen Anspruch auf Wochengeld hatte. Der Klägerin gebührt daher gemäß § 162 Abs 3a Z 2 ASVG ein Wochengeld in der Höhe des um 80 % erhöhten Kinderbetreuungsgeldes.

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ogh.gv.at | 25.04.2024, 11:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/anspruch-auf-wochengeld-nach-kindergeldbetreuungsbezug/)

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