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Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Unterhaltspflicht mit Auslandsbezug

 
 

Anrufung des EuGH zu Fragen des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 2007

Die Eltern und die Minderjährige sind deutsche Staatsbürger. Sie lebten bis 27.5.2015 in Deutschland. Am 28.5.2015 übersiedelten die Mutter und die Minderjährige nach Österreich, wo sie seither ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Minderjährige, vertreten durch ihre Mutter, beantragte unter anderem, ihren Vater zur Leistung eines rückwirkenden Unterhalts für den 1.6.2013 bis 31.5.2015 zu verpflichten.  Nach dem für diesen Zeitraum nach Art 3 Abs 1 des HUP anzuwendenden deutschen Recht seien die Voraussetzungen zur Geltendmachung rückständigen Unterhalts (§ 1613 BGB) nicht erfüllt, weshalb nach dem Günstigkeitsprinzip des Art 4 Abs 2 HUP österreichisches Recht zur Anwendung gelange, das eine derartige Verfristung nicht vorsehe.

Die Vorinstanzen wiesen den Antrag ab.

Der Oberste Gerichtshof stellte ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu den Fragen:

1. Ist die Subsidiaritätsanordnung des Art 4 Abs 2 des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 2007 so auszulegen, dass diese nur zur Anwendung gelangt, wenn der das Unterhaltsverfahren einleitende Antrag in einem anderen Staat als dem des gewöhnlichen Aufenthalts des Unterhaltsberechtigten
eingebracht wird?

Wenn diese Frage verneint wird:

2. Ist Art 4 Abs 2 des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 2007 dahin auszulegen, dass sich die Wendung „kein Unterhalt“ auch auf Fälle bezieht, in denen das Recht des bisherigen Aufenthaltsorts bloß mangels Einhaltung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen keinen Unterhaltsanspruch für
die Vergangenheit vorsieht?

Das Verfahren über den Revisionsrekurs der Minderjährigen ist bis zum Einlagen der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt.

 
ogh.gv.at | 29.03.2024, 12:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-an-den-eugh-zur-unterhaltspflicht-mit-auslandsbezug/)

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