Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Vorabentscheidungsersuchen zur Pauschalreiserichtlinie

 
 

Beurteilung der Berechtigung des Rücktritts nur nach jenen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die im Zeitpunkt des Rücktritts bereits aufgetreten sind, oder auch Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplant gewesenen Beginn der Reise tatsächlich auftreten (Ersuchen zurückgezogen am 25.5.2022).

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 08.05.2024, 03:05
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-zur-pauschalreiserichtlinie/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710