Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung von Artikel 6 Rom I‑VO (Verbraucherverträge)

 
 

Ein ausländischer Anleger und Verbraucher, der mit einer inländischen Bank wirksam die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart hatte, behauptet aufgrund nachfolgender, auf seinen Wohnsitzstaat ausgerichteten Handlungen der Bank die Unwirksamkeit der getroffenen Rechtswahl und die Anwendung ausländischen Rechts auf den späteren Erwerb bestimmter Finanzprodukte während aufrechter Geschäftsbeziehung.

 

Der Oberste Gerichtshof legte dem Gerichtshof der Europäischen Union verschiedene Fragen zur Abklärung der Anwendung von Art 6 Rom I‑VO (VO 593/2008/EG) vor.

 

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 05.05.2024, 16:05
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-zur-auslegung-von-artikel-6-rom-i%e2%80%91vo-verbrauchervertraege/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710