Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Vorabentscheidungsersuchen zur EuVTVO (VO 805/2004/EG zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)

 
 

Vorgelegt wird die Frage, ob eine vom Ursprungsmitgliedstaat erteilte Bestätigung einer vollstreckbaren öffentlichen Urkunde als Europäischer Vollstreckungstitel im Vollstreckungsmitgliedstaat auch dann nicht nachgeprüft werden darf, wenn – ausgehend vom Datum der Errichtung der öffentlichen Urkunde – der zeitliche Anwendungsbereich der VO offensichtlich nicht eingehalten ist?

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 07.05.2024, 15:05
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-zur-euvtvo-vo-805-2004-eg-zur-einfuehrung-eines-europaeischen-vollstreckungstitels-fuer-unbestrittene-forderungen/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710