Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Vorabentscheidungsersuchen zur EuUVO (VO 4/2009/EG)

 
 

Vorgelegt wird die Frage, ob iSd Art 12 EuUVO ein Verfahren „wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien“ anhängig ist, wenn in dem einen Verfahren Minderjährige ihren Anspruch gegen den Vater auf laufenden Unterhalt ab sofort geltend machen und im anderen Verfahren der Vater zusätzlich zur Scheidung seiner Ehe mit der Mutter der Minderjährigen auch die Festsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Minderjährigen als Scheidungsfolge (dh für einen zukünftigen Zeitraum) beantragt, wobei die Minderjährigen im Scheidungsverfahren weder Antragsteller noch Antragsgegner sind und ob es für die Beantwortung dieser Frage einen Unterschied macht, wenn der Minderjährige den laufenden Unterhalt in Form einer einstweiligen Anordnung begehrt. Des weiteren wird die Frage vorgelegt, ob der Minderjährige ein einstweiliges Sicherungsverfahren nach Art 14 bei anhängigem Hauptverfahren an allen Gerichten nach Art 3 ff einleiten kann.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 17.06.2024, 02:06
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-zur-euuvo-vo-4-2009-eg/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710