Keine unmittelbare Zuleitung bei natürlichem Wasserzufluss
Eine unmittelbare Zuleitung auf das Grundstück des Nachbarn, die von diesem...
Der Oberste Gerichtshof
Oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen
Rechtssicherheit, Effizienz und korrekte Verfahren sind Existenzgrundlagen unserer Gesellschaft. Diese Werte bilden eine zentrale Säule der Demokratie. Sie zu hüten, ist unsere Aufgabe.
Wir begrüßen Sie beim Obersten Gerichtshof der Republik Österreich.
Der Oberste Gerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar und für alle Verfahren richtungsweisend.
Eine unmittelbare Zuleitung auf das Grundstück des Nachbarn, die von diesem...
Die Rechtsanwaltsprüfung ersetzt eine Ergänzungsprüfung nach dem Bundesgesetz...
Der Wortlaut der Bestimmung in der Verordnung über den Wiener Taxitarif ist...
Eine Tat ist nur dann als Verwaltungsübertretung strafbar, wenn sie nicht...
Im Fall eines rechtzeitig, innerhalb der einjährigen Präklusivfrist des § 95...
Eine unsachgemäße Ablagerung von Schnee kann eine Haftung für Unfälle auch dann...
Der Oberste Gerichtshof hatte den Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz nach Art 23.2.1.2...
Klarstellung zum Schutzzweck des Überholverbots nach § 16 Abs 2 lit b StVO. ...
Der Oberste Gerichtshof prüfte aufgrund einer Verbandsklage nach dem...
Historisches Geschehen, nicht rechtliche Kategorie. ...
Zu beurteilen war: Bruchschaden an einer wasserführenden Rohrleitung oder...
Wird durch einen mit unüblich hoher Krafteinwirkung ausgeführten Stoß mit einer...