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3. Novelle der Geschäftsordnung des Obersten Gerichtshofs 2019 (OGH-Geo 2019)

 
 

Die Verfahrensautomation Justiz stellt für „Ablehnung/Befangenheit“ im Strafverfahren den Fallcode 71 zur Verfügung. Zur Harmonisierung der OGH-Geo 2019 mit der Verfahrensautomation Justiz war die Geschäftsordnung um eine neue Bestimmung für den Fallcode 71 zu ergänzen. Auch im Bereich der Disziplinar- und Dienstgerichtssachen waren entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Die OGH-Geo 2019 ist auf der Startseite im Menü über „Oberster Gerichtshof“/„Rechtsgrundlagen“ abrufbar.

 
ogh.gv.at | 29.03.2024, 09:03
(https://www.ogh.gv.at/news/3-novelle-der-geschaeftsordnung-des-obersten-gerichtshofs-2019-ogh-geo-2019/)

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