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Vorabentscheidungsersuchen zur Haftung von Anbietern von(Multi-)Banking-Apps nach der Zahlungsdienste-RL

 
 

Der OGH legte dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor:

1. Ist Art 4 Nr 18 in Verbindung mit Anhang I Nr 7 und Art 4 Nr 15 Richtlinie 2015/2366/EU dahin auszulegen, dass Anbieter von (Multi-)Banking-Apps, die den Online-Zugriff auf konsolidierte Informationen von Zahlungskonten des Kunden ermöglichen, die bei anderen Zahlungsdienstleistern geführt werden, zugleich aber die Möglichkeit schaffen, online bei diesen kontoführenden Zahlungsdienstleistern Überweisungen in Auftrag zu geben und damit Zahlungsvorgänge auszulösen, (nicht nur als Kontoinformationsdienstleister, sondern auch) als Zahlungsauslösedienstleister zu qualifizieren sind?

2.  Sind Art 90 und Art 91 Richtlinie 2015/2366/EU dahin auszulegen, dass es bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung von Zahlungsvorgängen unter Beteiligung eines Zahlungsauslösedienstleisters zu einer „Haftungskonzentration“ in der Person des kontoführenden Zahlungsdienstleisters kommt, sodass nur dieser im Außenverhältnis gegenüber dem Zahler dazu verpflichtet werden kann, den Zahlungsbetrag zu erstatten oder das belastete Konto zu berichtigen, und ein inhaltsgleicher (Erstattungs- oder Berichtigungs-)Anspruch gegen den Zahlungsauslösedienstleister auch nach nationalem Recht ausscheidet?

3. Ist Art 2 Abs 4 Richtlinie 2015/2366/EU dahin auszulegen, dass Art 90 und Art 91 Richtlinie 2015/2366/EU auf Zahlungsvorgänge, bei denen lediglich einer der beteiligten Zahlungsdienstleister in der Union ansässig ist, anwendbar sind?

4. Ist Art 33 Abs 2 in Verbindung mit Art 90 und Art 91 Richtlinie 2015/2366/EU dahin auszulegen, dass ein auf nationale Bestimmungen gestützter Erstattungsanspruch des Zahlers gegen den Anbieter einer (Multi-)Banking-App wegen einer ausgelösten fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsvorgangs ausgeschlossen ist, obwohl der Online-Dienst zugleich die Voraussetzungen eines Zahlungsauslösedienstes und eines Kontoinformationsdienstes erfüllt?

Link zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 11.07.2026, 07:07
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-zur-haftung-von-anbietern-vonmulti-banking-apps-nach-der-zahlungsdienste-rl/)

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