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Vorabentscheidungsersuchen zum Haager Unterhaltsprotokoll 2007

 
 

Die 2019 geborene Antragstellerin lebte zunächst mit ihren Eltern in Österreich. Im Februar 2021 verzog sie mit ihrer Mutter nach Russland und lebt seither dort. Der Vater blieb in Österreich.
Die Antragstellerin verfügt über einen im Jahr 2019 in Österreich erwirkten Unterhaltstitel. Mit ihrem im August 2022 beim (österreichischen) Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte die Antragstellerin, den im Jahr 2019 festgesetzten Unterhaltsbeitrag sowohl für die Vergangenheit als auch die Zukunft zu erhöhen. Die Vorinstanzen sprachen der Antragstellerin einen teilweise höheren Unterhalt zu, den sie durchgehend anhand österreichischen Sachrechts ausmittelten.
Für den von beiden Parteien angerufenen Obersten Gerichtshof stellt sich nun die Frage des anwendbaren Rechtes. Ob für den Zeitraum zwischen dem Umzug der Antragstellerin nach Russland (Februar 2021) und ihrem Antrag auf Unterhaltserhöhung (August 2022) österreichisches oder russisches Recht anwendbar ist, hängt von der Auslegung des Art 4 Abs 3 HUP 2007 ab, konkret davon, ob die mit der Anrufung der österreichischen Gerichte (implizit) verbundene Wahl österreichischen Sachrechts nur für die Unterhaltsperioden ab der Antragstellung gilt, also ab 1. September 2022 für die Zukunft, oder sich auch auf die Zeit davor, also auch auf die Vergangenheit erstreckt.

Der Oberste Gerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof zusammengefasst folgende Frage vor:
Ist Art 4 Abs 3 in Verbindung mit Art 3 des HUP 2007 dahin auszulegen, dass im Fall eines Antrags eines minderjährigen Kindes, mit dem dieses im Aufenthaltsstaat des Vaters die Erhöhung eines bereits von den Gerichten dieses Staates festgesetzten Unterhaltsbeitrags sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft begehrt, die Anwendung der lex fori auf die künftig fälligen Unterhaltsbeiträge beschränkt ist oder ist die lex fori auch auf die rückständigen Unterhaltsbeiträge (für die Vergangenheit) anzuwenden?

Link zum Volltext im RIS erfolgt in Kürze

 
ogh.gv.at | 28.07.2026, 21:07
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-zum-haager-unterhaltsprotokoll-2007/)

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