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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Oberste Gerichtshof ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ogh.gv.at.

 
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der nachstehend angeführten Einschränkungen bei einzelnen PDF-Dokumenten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente

Einzelne auf dieser Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

Bei der Überprüfung des Tätigkeitsberichts 2024 wurden insbesondere Mängel hinsichtlich der semantischen Auszeichnung von Überschriften, der Lesereihenfolge sowie der Zugänglichkeit von Tabellen, Diagrammen und Abbildungen festgestellt. Teilweise fehlen Alternativtexte oder Inhalte werden von Screenreadern nicht vollständig beziehungsweise nicht in der vorgesehenen Reihenfolge wiedergegeben.

Diese Einschränkungen können insbesondere die Nutzung der betreffenden Dokumente mit assistiven Technologien erschweren.

Sollten Sie Informationen aus einem dieser Dokumente in einer barrierefrei zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte an ogh.praesidium@justiz.gv.at.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt und zuletzt am 4. November 2026 auf Grundlage der Ergebnisse der am 19. Februar 2026 im Auftrag der FFG durchgeführten externen Barrierefreiheitsprüfung sowie der anschließend vorgenommenen technischen Anpassungen aktualisiert.


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wir möchten, dass unsere Web-Angebote von allen Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden uns sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an ogh.praesidium@justiz.gv.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an.


Durchsetzungsverfahren / Beschwerdestelle

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle:
https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren:
https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle

 

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11, A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710

ogh.gv.at | 06.11.2026, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/service/barrierefreiheit/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710