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Medieninformation des OGH – Urteil über die Tötung eines Pongauer Skihüttenwirtes aufgehoben

 
 

OGH ordnet neues Verfahren beim Landesgericht Salzburg an

Die Angeklagte war vom Landesgericht Salzburg als Geschworenengericht abweichend von der auf das Verbrechen des Mordes gerichteten Anklage des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung mit fahrlässig herbeigeführter Todesfolge schuldig erkannt worden.

Ihr liegt zur Last, dass sie am 3. März 2019 ihrem Mann, einem bekannten Skihüttenwirt, einen Stich mit einem Küchenmesser in den Brustbereich versetzt habe, wodurch den Mann verstarb.

Der Oberste Gerichtshof gab heute in einem öffentlichen Gerichtstag der von der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichts Salzburg erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde Folge, hob das Urteil auf und ordnete eine neue Hauptverhandlung an.

Der Grund für die Urteilsaufhebung liegt darin, dass die Abfassung der schriftlichen Fragen an die Geschworenen fehlerhaft war. Nach den Ergebnissen der Hauptverhandlung war eine von der Anklage abweichende Frage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung mit fahrlässig herbeigeführter Todesfolge nicht indiziert und daher unzulässig.

Die Staatsanwaltschaft machte diesen Fehler zu Recht geltend. Eine neue Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Salzburg als Geschworenengericht ist die Folge.

 
ogh.gv.at | 27.04.2024, 04:04
(https://www.ogh.gv.at/news/medieninformation-des-ogh-urteil-ueber-die-toetung-eines-pongauer-skihuettenwirtes-aufgehoben/)

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