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OGH bestätigt Schuldspruch wegen Mordes an 16-jährigem Opfer in Steyr

 
 

Das OLG Linz hat noch über die Berufung gegen das Strafausmaß zu entscheiden.

Der Angeklagte S A wurde am 9. 10. 2019 vom Landesgericht Steyr als Jugendgeschworenengericht des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 8. 12. 2018 in Steyr die sechzehnjährige M F vorsätzlich getötet hat, indem er ihr mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 18 cm einen Stich von hinten in die Lunge versetzte.

Der Angeklagte bekämpfte das Urteil mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Der Oberste Gerichtshof hat der Nichtigkeitsbeschwerde mit Entscheidung vom 26. 3. 2020 in nichtöffentlicher Sitzung nicht Folge gegeben. Die geltend gemachten Verfahrens- und Urteilsfehler lagen nicht vor.

Damit ist der Schuldspruch wegen Mordes rechtskräftig. Über die Berufung gegen das Strafausmaß hat das OLG Linz zu entscheiden.

 
ogh.gv.at | 29.03.2024, 06:03
(https://www.ogh.gv.at/medieninformationen/ogh-bestaetigt-schuldspruch-wegen-mordes-an-16-jaehrigem-opfer-in-steyr/)

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