Austausch-Treffen zwischen dem 4. Senat des OGH und dem 1. Zivilsenat des BGH vom 6. bis 8. Mai 2026
Zwischen beiden Senaten besteht seit Jahren ein fachlich-persönlicher Kontakt, der sich in gegenseitigen Besuchen (etwa im 2-Jahres-Rhythmus) in Karlsruhe und Wien manifestiert. Diesmal war wieder Karlsruhe als Austragungsort für den fachlichen Austausch zum Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht an der Reihe. Am Programm stand zunächst der Besuch von öffentlichen Verhandlungen des 1. Zivilsenats des BGH zu markenrechtlichen Themen, die auch bereits in der Rechtsprechung des OGH eine Rolle spielten. In der Folge hielten sowohl die deutschen als auch die österreichischen Teilnehmer des Austausch-Treffens Impuls-Referate zu verschiedenen Themen und Entscheidungen aus den von beiden Senaten betreuten Rechtsgebieten des Lauterkeits- und Immaterialgüterrechts. Besprochen wurden etwa urheberrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Privatkopievergütung, die Wiederholungsgefahr und Haftung im Konzern, der Commercial effect im UrhG, der Werktitelschutz für Namen fiktiver (Film-)Figuren, Fragen der Telemedizin, usw. Zu einzelnen Fragen ist die jeweilige Rechtsprechung der beiden Höchstgerichte auch durchaus gegenläufig. Der kollegiale Austausch diente vor allem dazu, die divergenten Ansichten zu diesen rechtlichen Streitpunkten zu erörtern (insbesondere im Hinblick auf allfällige künftige Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH), was von beiden Seiten als überaus bereichernd empfunden wurde. Am Ende des in jeder Hinsicht lohnenden Karlsruhe-Aufenthalts stand ein Besuch des beeindruckenden deutschen Bundesverfassungsgerichts.
