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Justizpalast in Wien, Innenansicht Justizpalast in Wien, Innenansicht
 
 

Der Neubeginn 1945

 
 

Der Neubeginn 1945

Nach dem Ende der NS-Herrschaft gelang es schnell, die Grundlagen für den Wiederaufbau von Staat und Justiz zu schaffen. Bereits am 1. Mai ergingen das Verfassungsüberleitungsgesetz, die Vorläufige Verfassung und das Rechtsüberleitungsgesetz. Es folgte am 3. Juli 1945 das Gesetz über die Wiederherstellung der österreichischen Gerichtsorganisation. Daher traten das Gesetz vom 25. Jänner 1919 über die Errichtung eines Obersten Gerichtshofes (OGH) und das Statut des OGH von 1850 wieder in Wirksamkeit sowie alle übrigen den OGH betreffenden Normen. Formell wurden der OGH und die Generalprokuratur durch das Behördenüberleitungsgesetz vom 28. Juli 1945 wieder errichtet. Das am 22. August 1945 erlassene Beamtenüberleitungsgesetz regelte das Ausscheiden belasteter Richter und Staatsanwälte sowie die Rehabilitierung der in der Zeit des „autoritären Ständestaates“ oder unter der NS-Herrschaft Gemaßregelten.

Unter der Leitung von Heinrich Bartsch wurde mit dem Wiederaufbau des OGH begonnen und Theodor Nordegg Ende Mai 1945 wieder in Dienst gestellt, um Bartsch bei der Neuorganisation des OGH zu unterstützen, wobei zunächst freilich nur ein Senat eingerichtet wurde. Ende Juli 1945 erfolgte die Wiederindienststellung des früheren Rates des OLG Wien und Universitätsprofessors Heinrich Klang, dem nach dem „Anschluss“ als „Jude“ sowohl das Richteramt als auch die Lehrbefugnis entzogen worden waren. Auch Joseph Peither wurde wieder in Dienst gestellt und dem OGH weiters der Rat des OLG Wien Leopold Etz zugewiesen.

Aufgrund des zunehmenden Geschäftsanfalls musste bereits am 31. Oktober 1945 ein zweiter Senat aufgestellt werden. Vollendet war die Wiedererrichtung des OGH dann am 22. November 1945, als in der Sitzung des Politischen Kabinettsrats Guido Strobele-Wangenfeld, Sektionschef im Staatsamt für Justiz zum Ersten Präsidenten des OGH, der Senatspräsident i.R. Otto Leonhard zum Zweiten Präsidenten sowie acht Räte ernannt wurden, darunter Karl Wahle, der während der NS-Zeit aus dem Justizdienst entlassen worden war. Die erste „Volle Ratsversammlung“ fand am 1. Dezember 1945 statt. Der OGH konnte daher nun seine Tätigkeit im vollen gesetzlichen Umfang wieder aufnehmen. Schwierigkeiten bereiteten dabei in der Anfangszeit insbesondere die fehlende Ausstattung im Justizpalast und die Kriegsschäden am Gebäude (Fensterscheiben, Dach und die Glaskuppel). Die völlige Wiederherstellung zog sich allerdings in die Länge und die letzten Kriegsschäden wurden erst 1976 beseitigt.

Am 1. Jänner 1969 trat das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof vom 19. Juni 1968 in Kraft, das die heutige Rechtsgrundlage für die Organisation des Gerichtshofs bildet.

 
ogh.gv.at | 23.04.2026, 11:04
(https://www.ogh.gv.at/der-oberste-gerichtshof/geschichte-des-ogh/der-neubeginn-1945/)

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