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Justizpalast in Wien, Innenansicht (Details) Justizpalast in Wien, Innenansicht (Details)
 
 

„Autoritärer Ständestaat“

 
 

„Autoritärer Ständestaat“

Die österreichische Justiz unterlag bereits in der Zeit des sogenannten autoritären Ständestaates einem nicht unerheblichen ideologischen Zugriff des Regimes, um sie auf Regierungslinie zu bringen. Einerseits wurden noch im März 1933 die staatsanwaltlichen Funktionäre angehalten, eine „mit der Regierungspolitik übereinstimmende Praxis zu üben“, andererseits untersagte die Regierung den Richtern wie allen Beamten Ende März 1933 jede „abfällige Kritik am Staat und an den verantwortlichen obersten Staatsorganen“. Über „Wahrnehmungen in dieser Richtung“ war sofort der Dienstbehörde Meldung zu erstatten. Im Mai erfolgte die Neuvereidigung der Richter, wobei im neuen Richtereid nicht nur u.a. zu schwören war, „die Verfassung und die Gesetze unverbrüchlich zu beobachten“ sowie „in Ausübung des Richteramtes in Zivil- oder Strafsachen“ die Amtspflichten „gewissenhaft, unparteiisch und uneigennützig mit allem Eifer und aller Kraft zu erfüllen“, sondern u.a. auch, „den dienstlichen Anordnungen“ des „Vorgesetzten Gehorsam zu leisten“. Der von den Mitgliedern der Generalprokuratur (GP) am Obersten Gerichtshof (OGH) abzulegende Eid beinhaltete darüber hinaus nun, wie derjenige der Verwaltungsbeamten, die Verpflichtung „dem Bundesstaat Österreich“ und der „vom Bundespräsidenten bestellten Regierung treu und gehorsam zu sein“. Eine Verweigerung der Eidesleistung bedeutete das Ende des Dienstverhältnisses.

Präsident des Obersten Gerichtshofes war seit Ende 1927 Franz Dinghofer. Was die Besetzung des OGH mit Senatspräsidenten und Räten betrifft, so gab es am OGH zur Zeit des Staatsstreiches 1933 insgesamt 30 richterliche Dienstposten, wobei bis zum „Anschluss“ eine rege Personalfluktuation stattfand und zur Überbrückung der Personalengpässe immer wieder OLG-Räte als Aushilfsrichter zugeteilt werden mussten. Diese personelle Unterbesetzung war deshalb besonders problematisch, weil der Geschäftsanfall, bedingt durch die politischen Ereignisse 1934 – Februarkämpfe und Putschversuch der Nationalsozialisten – deutlich anstieg, v.a. im Strafrecht, das bisher in weit geringerem Maße den Gegenstand der oberstgerichtlichen Rechtsprechung gebildet hatte. Unter dem Einfluss von Robert Winterstein, seit April 1932 Generalprokurator, fand in dieser Zeit diesbezüglich auch eine Verschärfung der Rechtsprechung statt, z.B. betreffend den „Aufstand“ und die Betätigung für „staatsfeindliche Parteien“.

Nach außen hin zeigte sich das austrofaschistische Regime durch Veränderungen am und im Gebäude des Justizpalastes. So mussten die einköpfigen mit Hammer und Sichel in den Fängen ausgestatteten Adler der Republik Österreich nun dem doppelköpfigen Adler des Bundesstaates Österreich weichen, der nach dem Vorbild des alten Reichsadlers gestaltetet war. Dementsprechend wurden 1935 die Bundesadler über den Eingangstoren in den Justizpalast, in der Aula und in den Gobelins in den historischen Verhandlungssälen ausgetauscht – wobei diese Hoheitszeichen des seinerzeitigen Nicht-Rechtsstaates bis heute unverändert geblieben sind. Eine Umgestaltung ist für die nähere Zukunft geplant. Nicht realisiert wurde allerdings das Projekt, in der „Prunkhalle“ des Justizpalastes unterhalb der großen Figur der Justitia eine Büste des beim Juliputsch 1934 ermordeten Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß anzubringen.

 
ogh.gv.at | 23.04.2026, 11:04
(https://www.ogh.gv.at/der-oberste-gerichtshof/geschichte-des-ogh/autoritaerer-staendestaat/)

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