Vorabentscheidungsersuchen zur Vereinbarkeit des Angehörigenbonus nach § 21h BPGG mit der Koordinierungsverordnung 883/2004
Der OGH legte dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor:
Stehen Art 5 lit b VO 883/2004 und Art 7 VO 883/2004 der Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift wie § 21h BPGG entgegen, die den Anspruch einer in Österreich unselbständig erwerbstätigen Person, die mit dem pflegebedürftigen Kind und dem in Deutschland erwerbstätigen Vater des Kindes in Deutschland wohnt, auf eine für die Pflege des pflegebedürftigen Kindes gebührende Geldleistung davon abhängig macht, dass die pflegebedürftige Person Anspruch auf Pflegegeld nach österreichischem Recht hat, der wiederum voraussetzt, dass die pflegebedürftige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat?