Ableben von Hofrätin des OGH Hon.-Prof. Dr. Wilma Dehn
Mit tiefer Betroffenheit gibt der Oberste Gerichtshof bekannt, dass Hofrätin Hon.-Prof. Dr. Wilma Dehn am 9.Mai 2025 nach langer schwerer Krankheit verstorben ist.
Dr. Wilma Dehn wurde am 28. Dezember 1967 in Wien geboren. Nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums im Jahr 1992 führte sie ihr Weg zunächst als Universitätsassistentin zu Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski nach Rostock. Während dieser Zeit verfasste sie ihre Dissertation zum Thema „Formnichtige Rechtsgeschäfte und ihre Erfüllung“.
Am 1. Jänner 1998 trat sie in den richterlichen Vorbereitungsdienst ein. Im Jahr 2000 legte sie die Richteramtsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg ab. Es folgten Ernennungen an das LG Wiener Neustadt (1. Jänner 2000) und an das Oberlandesgericht Wien (1. Jänner 2008). Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2011 wurde sie zur Hofrätin des OGH ernannt. Hofrätin Dr. Dehn war vorwiegend im Senat 9, einem Fachsenat für Arbeitsrecht, tätig. Trotz ihrer herausragenden Kenntnisse und Fähigkeiten blieb sie stets bescheiden. Ihre Arbeitsweise war durch Fachwissen, Umsicht, Fleiß und Eifer sowie durch enorme Hilfsbereitschaft, Menschlichkeit, Loyalität und herausragendes Pflichtbewusstsein gekennzeichnet.
Daneben war Dr. Wilma Dehn als Fachautorin und Herausgeberin tätig. Am bekanntesten ist ihre Kommentierung im von ihrem akademischen Lehrer Peter Bydlinski sowie Stefan Perner und Martin Spitzer herausgegebenen „KBB“, an dessen Neuauflage sie bis zuletzt mit Begeisterung gearbeitet hat. Dr. Wilma Dehn war auch in der Aus- und Fortbildung engagiert. Vielen ist sie noch als regelmäßige Vortragende etwa im Forum Traunkirchen in Erinnerung. Für ihre besonderen wissenschaftlichen Leistungen wurde sie im Jahr 2016 zur Honorarprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien ernannt. Auch diese Tätigkeit übte sie mit großem Einsatz aus.
In Anerkennung ihrer vielfältigen Verdienste wurde ihr 2018 mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 17. August 2018 das Große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.
Am 1. November 2024 trat sie krankheitshalber in den Ruhestand. Die Zeit, die ihr verblieb, war leider viel zu kurz.
Dr. Wilma Dehn war mit vielen Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs freundschaftlich verbunden und allen Mitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Obersten Gerichtshofs eine überaus geschätzte und hilfsbereite Kollegin.
Ihr Tod macht alle schwer betroffen und traurig. Unser tiefes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Wir werden ihr ein würdiges Andenken bewahren.
Parte Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Wilma Dehn