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Zur Auslegung von Gewinnbedingungen von „Rubbellosen“

 
 

Was gilt: Drei gleiche Symbole „pro Spiel“ oder „pro Los“?

Mehrere Käufer einer von der beklagten Konzessionärin ausgegebenen Rubbellos-Edition „1 Jahr Weihnachten“ stehen auf dem Standpunkt, nach dem vierten Satz der auf der Losrückseite abgedruckten Spielbedingungen „Finden Sie 3 x das Geldschein-Symbol 5.000,-, gewinnen Sie 5.000 EUR monatlich, ein Jahr lang! einen Anspruch auf Auszahlung des Hauptgewinns zu haben, nachdem sie dieses Symbol zwar insgesamt (zumindest) 3 x auf der – ein Spiel 1 und ein Spiel 2 – enthaltenden Vorderseite, aber nicht pro Spiel aufgerubbelt hatten.

Die Berufungsgerichte wiesen die Klagebegehren vorrangig deshalb ab, weil unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs (auch) der Hauptgewinn voraussetze, dass der Spieler drei Geldschein-Symbole pro Spiel und nicht pro Los finde.

Der Oberste Gerichtshof wies die Revisionen der Kläger wegen der Einzelfallbezogenheit der Auslegung von – auch einseitig formulierten – Vertragsbedingungen zurück.

Die Kläger stützen sich darauf, dass die Wendung „pro Spiel“ im vierten Satz der „Spielerklärung“ auf der Rückseite des Loses nicht vorkommt. Ihre Interpretation lässt allerdings den Gesamtzusammenhang und insbesondere den voranstehenden dritten Satz „Finden Sie 3 x den gleichen Geldbetrag pro Spiel, so haben Sie diesen Geldbetrag 1 x gewonnen.“ außer Acht. Da der vierte Satz – rückbezüglich gelesen – sinnvoll sehr wohl so verstanden werden kann, dass auch der Hauptgewinn das Auffinden von drei Geldschein-Symbolen pro Spiel voraussetzt, ist das eindeutige Auslegungsergebnis der Berufungsgerichte nicht korrekturbedürftig. Anhaltspunkte dafür, dass diese Auslegung unvertretbar ist, etwa Hinweise auf eine Spielmechanik, nach der die Symbole aus dem „Spiel 1“ und dem „Spiel 2“ zusammenzuzählen sind, zeigen die Kläger nicht auf.

Die Veröffentlichung im RIS folgt in Kürze

 
ogh.gv.at | 19.02.2026, 22:02
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/zur-auslegung-von-gewinnbedingungen-von-rubbellosen-2/)

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