Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Kundenbindungsprogramm eines Versicherungsunternehmens
Der Kläger ist ein zur Verbandsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verband.
Die Beklagte ist ein Versicherungsunternehmen und tritt im Rahmen ihrer österreichweiten Tätigkeit auch in rechtsgeschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern.
Der Oberste Gerichtshof prüfte aufgrund einer Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz die Rechtswirksamkeit von 4 vom Versicherungsunternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für dessen Kundenbindungsprogramm verwendeten Klauseln und erklärte diese für unzulässig, wenn für die Teilnahme am Programm die Zustimmung der Kunden zur elektronischen Kommunikation erforderlich ist.
Zu den Details hinsichtlich der einzelnen Klauseln wird auf den Volltext der Entscheidung verwiesen.