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Amtshaftung wegen verzögerter Rückstellung eines zu Unrecht wegen Verdachts illegaler Wetten geschlossenen Lokals?

 
 

Das beklagte Bundesland schloss das Geschäftslokal des Klägers wegen des Verdachts illegaler Wetten. Obwohl der Bescheid, mit dem die Lokalschließung angeordnet wurde, vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben wurde, stellte das beklagte Land das Geschäftslokal nicht sofort an den Kläger zurück, woraus dieser Amtshaftungsansprüche ableitet.

Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde des Klägers gegen den Bescheid des beklagten Bundeslands, mit dem dieses die Schließung des Geschäftslokals angeordnet hatte. Folge. Trotz Aufforderung des Klägers stellte ihm das beklagte Bundesland die Schlüssel zu seinem Geschäftslokal vorerst nicht zurück. Es erhob gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts eine außerordentliche Revision und beantragte, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Erst nachdem der Verwaltungsgerichtshof die Revision zurückgewiesen hatte, stellte das Land dem Kläger das Lokal zurück.
Die Vorinstanzen sahen darin einen Rechtsverstoß des beklagten Bundeslands, das nach Aufhebung seines Bescheids durch das Landesverwaltungsgericht dazu verpflichtet gewesen wäre, dem Kläger die Schlüssel zu seinem Geschäftslokal unverzüglich zurückzugeben. Da es dies unterlassen habe, hafte es für alle Vermögensschäden, die dem Kläger aus der verzögerten Rückgabe entstehen.
Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidungen der Vorinstanzen zur Verfahrensergänzung auf. Das beklagte Bundesland wäre zwar grundsätzlich verpflichtet gewesen, dem Kläger unverzüglich nach Aufhebung seines Bescheids wieder die Verfügungsmacht über sein Lokal einzuräumen. Es sei aber zumindest vertretbar gewesen, mit der Rückstellung des Lokals bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über den Antrags auf aufschiebende Wirkung zuzuwarten, zumal die Revision nicht von vornherein aussichtslos gewesen sei. Inwieweit über den Antrag auf aufschiebende Wirkung vor Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in der Sache selbst entschieden worden sei, stehe derzeit aber noch nicht fest.

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ogh.gv.at | 15.11.2025, 08:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/amtshaftung-wegen-verzoegerter-rueckstellung-eines-zu-unrecht-wegen-verdachts-illegaler-wetten-geschlossenen-lokals/)

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