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Wissenschaftlicher Dienst (Evidenzbüro)

 
 

Aufgaben

Dem Wissenschaftlichen Dienst des Obersten Gerichtshofs obliegt die Erfassung und Aufbereitung der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs sowie der für den Obersten Gerichtshof allenfalls bedeutsamen Entscheidungen anderer Gerichte. Dies geschieht im Rahmen einer allgemein zugänglichen Datenbank (RIS-Justiz).

Der Wissenschaftliche Dienst nimmt außerdem die Rechtssätze verstärkter Senate in ein eigenes Verzeichnis auf, das hier ersichtlich ist.

Außerdem gibt der Wissenschaftliche Dienst den Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs und der Generalprokuratur die erforderliche Unterstützung bei der Sammlung der für ihre Tätigkeit erforderlichen rechtlichen Grundlagen.

Mitarbeiter

Der Wissenschaftliche Dienst besteht aus dem/der Leiter/in, dessen/deren Stellvertreter/in, den dem/der Präsidenten/in des Obersten Gerichtshofs aus den Sprengeln der Oberlandesgerichte zugeteilten Richter/inne/n und/oder Staatsanwält/inn/en und allenfalls anderen zugeteilten Bundesbediensteten mit einem abgeschlossenen rechtswissenschaftlichem Studium.

Der/Die Leiter/in des Wissenschaftlichen Dienstes und sein/e oder ihr/e Stellvertreter/in werden von der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs aus dem Kreis der Mitglieder des Obersten Gerichtshofs bestimmt. Dem/Der Leiter/in des Wissenschaftlichen Dienstes obliegt nach Maßgabe der Vorgaben des/der Präsidenten/in die Organisation sowie die Überwachung der Tätigkeit des Wissenschaftlichen Dienstes.


RIS-Justiz

Das RIS-Justiz ist eine Teilapplikation des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).

Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs

Der Wissenschaftliche Dienst sorgt für die Aufnahme der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in diese Datenbank. Mehr als 3.000 Entscheidungen des Höchstgerichtes werden hier jedes Jahr veröffentlicht. Insgesamt stehen mehr als 130.000 Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs im Volltext im RIS-Justiz zur Verfügung.

Als Volltextentscheidungen wurden in Strafsachen ab 1976 und in Zivilsachen ab 1984 alle wichtigen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (nämlich jene, die zu einer Eintragung in der Leitsatzkartei geführt haben) in die Datenbank aufgenommen. Zudem sind alle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs seit 1991 im Volltext in der Datenbank enthalten.

Im Wissenschaftlichen Dienst werden aus den Entscheidungen Rechtssätze herausgefiltert, mit bestehenden verglichen und in der Datenbank veröffentlicht. Diese Leitsätze ermöglichen das rasche Auffinden von Judikatur zu interessierenden Fragestellungen. Hinweise auf die Übereinstimmung mit oder eine allfällige Abweichung von früheren Rechtsleitsätzen erleichtern zudem den Überblick über die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs.

Entscheidungen des EGMR

Seit einigen Jahren dokumentiert der Wissenschaftliche Dienst auch verstärkt Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im RIS-Justiz. Dazu besteht eine Kooperation mit dem Österreichischen Institut für Menschenrechte. Insgesamt sind bereits mehr als 1.600 Entscheidungen des EGMR mit rund 2.000 Rechtsleitsätzen in der Datenbank RIS-Justiz enthalten.

Begehrteste Judikatur-Datenbank im RIS

Die Zahl der Zugriffe auf die Datenbank ist enorm und wächst ständig: Sie lag 2010 bei über 27 Millionen, 2012 bei mehr als 41 Millionen. Im Jahr 2017 gab es bereits mehr als 102 Millionen Einzeldokumentzugriffe. Damit ist diese Judikatur-Datenbank die am meisten abgefragte im RIS.

 
ogh.gv.at | 19.03.2024, 09:03
(https://www.ogh.gv.at/service/evidenzbuero/)

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