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Tourismusprojekt Skiper – Schuldsprüche rechtskräftig

 
 

Der Oberste Gerichtshof hat alle Nichtigkeitsbeschwerden zurückgewiesen. Damit sind die Schuldsprüche von Dr. Wolfgang K und Mag. Günter S rechtskräftig.

Das Landesgericht Klagenfurt als Schöffengericht hat diese Angeklagten mit Urteil vom 3. November 2016 des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 3 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Demnach haben sie am 4. Juli 2005 die ihnen als Vorstände einer Bank eingeräumte Befugnis, über das Vermögen der Bank zu verfügen und die Bank zu verpflichten, wissentlich missbraucht, indem sie einen Kredit von 70,3 Mio Euro an die Skiper Hoteli d.o.o. ohne ausreichend konkrete Projektplanung und Darstellung der Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin sowie ungeachtet des Hinweises der Abteilung Marktfolge, dass kein positiver Bericht der Abteilung Projekt-Monitoring vorliegt, bewilligten. Zwei andere Angeklagte wurden vom Vorwurf der Bestimmungs- und der Beitragstäterschaft freigesprochen.

Gegen dieses Urteil wendeten sich die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Dr. Wolfgang K und Mag. Günter S sowie die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der zwei freigesprochenen Angeklagten.

Der Oberste Gerichtshof hat alle Nichtigkeitsbeschwerden mit Entscheidung vom 4. März 2019 in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen. Die behaupteten Urteilsfehler lagen nicht vor (12 Os 86/17i).

Über die Berufung der Angeklagten Dr. Wolfgang K und Mag. Günter S wegen der vom Landesgericht verhängten Strafen hat das Oberlandesgericht Graz zu entscheiden.

 
ogh.gv.at | 26.04.2024, 04:04
(https://www.ogh.gv.at/medieninformationen/tourismusprojekt-skiper-schuldsprueche-rechtskraeftig/)

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