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Veränderungen am Text der Bundeshymne in einer Rock-Version

 
 

Veränderungen am Text der Bundeshymne in einer von Christl Stürmer gesungenen Rock-Version sind urheberrechtlich zulässig.

Im Jänner 2010 begann eine Informationskampagne des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Bildungsreform. Wesentlicher Teil der von der beklagten Werbeagentur erarbeiteten Kampagne war ein rund einminütiger Kurzfilm mit einer Präsentation zahlreicher Kinderfotos großer Söhne und Töchter Österreichs, der musikalisch von einer Interpretation der Österreichischen Bundeshymne durch den österreichischen Popstar Christina Stürmer untermalt wird. Der Text enthält die – gegenüber der Originalversion veränderte – Zeile „Heimat bist du großer Söhne und Töchter“.

Ein Erbe nach der Textdichterin Paula von Preradovic und ein Verlag haben die Werbeagentur, die den Kurzfilm hergestellt hat, wegen Eingriffs in das Urheberrecht am Text auf Unterlassung geklagt. Die Klage wurde in allen drei Instanzen abgewiesen.

Der für Urheberrecht zuständige Fachsenat weist in der Begründung darauf hin, dass die Veränderungen am Text in der Absicht erfolgt sind, zum einen den Grundsatz der Gleichbehandlung beider Geschlechter zum Ausdruck zu bringen, zum anderen eine Kurzfassung der Bundeshymne zu schaffen, die für junge Menschen (verglichen mit dem Originaltext, einem Hymnus in klassischer Versform) ansprechender ist und die in ihrem formalen Aufbau dem Schema vieler Pop-Songs (Strophe-Refrain-Strophe-variierter Refrain) entspricht.

Diese Veränderungen sind im Kontext der konkreten Verwendung des Werks durch Art und Zweck der erlaubten Werknutzung gerechtfertigt; sie unterstreichen gleichsam als „akkustisches Pendant“ den optischen Eindruck des Kurzfilms (Kinderfotos großer Söhne und Töchter Österreichs) und dienen zugleich dem verfolgten Zweck der Kampagne, mit einem so spröden Thema wie „Bildungsreform“ bei einem jungen Publikum Aufmerksamkeit zu erwecken. Die vorgenommenen Änderungen lassen den Sinn des Textes unberührt; die Veränderungen in Sprachrhythmus und Reimfolge passen im Stil zur rhythmisierten „Rock-Version“ der Melodie und entstellen das Werk nicht.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 26.04.2024, 00:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/veraenderungen-am-text-der-bundeshymne-in-einer-rock-version/)

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