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Überfall im Supermarkt – Raub und Nötigung?

 
 

Der Oberste Gerichtshof nahm klärend zum Verhältnis von Raub und Nötigung Stellung.

Der Angeklagte hatte, mit einem Küchenmesser mit 15 Zentimeter langer Klinge bewaffnet, eine Verkäuferin eines Supermarktes überfallen.

Ein Geschworenengericht sprach den Angeklagten konform mit der Anklageschrift schuldig. Er wurde wegen der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Demnach hat er unter Drohung mit dem Messer 725 Euro Bargeld erlangt und dann die Verkäuferin gezwungen, sich in den hinteren Teil des Geschäftslokales zu begeben.

Diese Schuldsprüche blieben vom Staatsanwalt und vom Angeklagten unbekämpft.

Der Generalprokurator erhob Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.

Der Oberste Gerichtshof gab der Wahrungsbeschwerde Folge und sprach aus, dass der Schuldspruch wegen des Verbrechens der schweren Nötigung mit dem Gesetz nicht im Einklang steht:
Beim Verbrechen des Raubes sind alle Handlungen des Täters vom Beginn der Ausführung bis zur materiellen Vollendung der Tat (wenn die Beute dem unmittelbaren Zugriff des Opfers entzogen ist), demnach auch eine gegen das Raubopfer gerichtete und mit der Sachwegnahme noch im Zusammenhang stehende Nötigung (gleichgültig ob als Mittel der Durchsetzung des Gewahrsamsübergangs, zur Sicherung der Beute oder zur Einleitung der Flucht), grundsätzlich als deliktsspezifische Einheit anzusehen, welche unter der Voraussetzung eines solchen unmittelbaren sachlichen Konnexes als straflose Nachtat einer gesonderten strafrechtlichen Beurteilung nicht zugänglich ist.
Der Oberste Gerichtshof hob den Schuldspruch wegen schwerer Nötigung und den erstgerichtlichen Strafausspruch auf und verhängte über den Angeklagten wegen des vom Geschworenengericht zutreffend angenommenen Verbrechens des schweren Raubes eine (gegenüber dem Ersturteil geringere) Freiheitsstrafe.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 26.04.2024, 15:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ueberfall-im-supermarkt-raub-und-noetigung/)

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