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Flugannulierung berechtigt zum Ersatz der Kosten der Ersatzbeförderung

 
 

Bietet das Luftfahrtunternehmen bei einer Flugannullierung keine frühestmögliche und gleichwertige Ersatzbeförderung an und organisiert sich der Passagier seine Ersatzbeförderung daher selbst, so sind ihm deren Kosten zu ersetzen.

Der Abendflug der Kundin von Düsseldorf nach Wien wurde aufgrund technischer Probleme bei der Flugsicherung in Wien annulliert. Der Kundin wurde von der beklagten Fluglinie mitgeteilt, dass erst im Laufe des nächsten Nachmittags oder Abends ein Ersatzflug möglich sei. Da die Kundin spätestens zu Mittag des nächsten Tages in Wien sein musste, wurde ihr eine Zugverbindung (Nachtzug mit Umsteigen) vorgeschlagen. Im Übrigen wurde sie vom Luftfahrtunternehmen an den Schalter einer anderen Fluglinie verwiesen, weil diese noch am selben Abend zwei Flüge nach Wien durchführe. Die Kundin buchte bei dieser (anderen) Fluglinie einen Flug nach Salzburg und fuhr von dort mit dem Zug weiter nach Wien. Sie begehrt von der Beklagten die Kosten dieser Ersatzbeförderung.

Die Beklagte steht auf dem Standpunkt, dass sie der Kundin die Kosten nicht ersetzen müsse, weil sie ihr ohnehin den frühestmöglichen Rückflug am nächsten Tag angeboten habe.

Während das Erstgericht den Ersatzanspruch abwies, gab das Berufungsgericht der Klage statt. Die Beklagte hätte der Kundin auch eine (Um-)Buchung auf den Flug einer anderen Fluglinie vorschlagen müssen.

Diese Rechtsansicht wurde vom Obersten Gerichtshof gebilligt. Die Kundin ist als Passagierin nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung berechtigt, vom Luftfahrtunternehmen eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu fordern. Durch den bloßen Verweis auf den Schalter einer anderen Fluglinie kam sie dieser Pflicht nicht nach, weshalb sie der Kundin die Kosten der letztlich selbst gebuchten Ersatzbeförderung zu ersetzen hat. Da diese unter vergleichbaren Reisebedingungen zu erfolgen hat, musste sich die Kundin nicht mit der vorgeschlagenen Bahnfahrt zufrieden geben.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 26.04.2024, 10:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/flugannulierung-berechtigt-zum-ersatz-der-kosten-der-ersatzbefoerderung/)

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