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Fatales Ende eines Betriebsausflugs

 
 

Grobe Fahrlässigkeit bei Freizeitsportaktivitäten setzt eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht voraus.

Der Beklagte nahm im Rahmen eines Betriebsausflugs seines Arbeitgebers an einer organisierten Fahrraddraisinenfahrt teil. Jede Draisine war mit zwei Lenkern bzw Tretern und zwei mitfahrenden Personen besetzt. Vor der Abfahrt wurden die Teilnehmer eher beiläufig hingewiesen, ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten, von der sehr geringen Bremswirkung der Draisinen war nicht die Rede. Tatsächlich hielten die Ausflugsteilnehmer während der Fahrt nur ganz knappe Abstände ein, wiederholt kam es zu willkürlichem Anfahren am Vorderfahrzeug. Der Beklagte war einer der Lenker seiner Draisine, die der vorderen Draisine über längere Zeit in einem Abstand von nur rund 30 cm nachfolgte. Aufgrund eines Anstoßes des nachfolgenden Fahrzeugs fuhr das Beklagtenfahrzeug in einer Kurve der vorderen Draisine auf, die umkippte. Eine Insassin fiel dabei auf die Schienen, wurde von den nachfolgenden Draisinen überrollt und schwer verletzt.

Die Gebietskrankenkasse und die AUVA begehrten als Klägerinnen vom Beklagten Regress für die von ihnen an die Verletzte erbrachten Versicherungsleistungen.

Das Erstgericht wies die Klage ab. Dem Beklagten sei zwar vorzuwerfen, dass er den vor Fahrtbeginn angebotenen Instruktionen über den nötigen Sicherheitsabstand nicht zugehört habe und bei weitem zu knapp an das Vorderfahrzeug herangefahren sei. Die für einen gesetzlichen Regressanspruch notwendige grobe Fahrlässigkeit liege aber nicht vor.

Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Der Oberste Gerichtshof wies die außerordentliche Revision der Klägerinnen zurück.

Grobe Fahrlässigkeit setzt eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht voraus. Die Ausflugsteilnehmer waren nur ganz oberflächlich instruiert worden, der Beklagte verhielt sich nicht anders als andere Teilnehmer auch, unmittelbare Unfallursache war das Auffahren der nachfolgenden Draisine

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ogh.gv.at | 26.04.2024, 01:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/fatales-ende-eines-betriebsausflugs/)

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